Diskussion:Gerald L. Eberlein
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von €pa in Abschnitt Kategorie "Freimaurer" ?
Kategorie "Freimaurer" ?
BearbeitenIch habe die Kategorie "Freimaurer" gelöscht, da ein Beleg fehlt. Freimaurer haben so lange sie am Leben sind das Recht, selber darüber zu entscheiden, ob sie sich öffentlich bekennen wollen oder nicht. Wo liegt das Bekenntnis von eberlein vor? Und was ist die Quelle (Hörensagen genügt nicht)? Im Übrigen: Die Kategorie "Deutscher Freimaurer" würde besser passen. Nix für Ungut Henriko (10:38, 20. Jun. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Am Rande irgendeiner Konferenz hat Eberlein (mir glaubhaft) einer Runde erzählt, er habe eine eigene Ortsloge gegründet, und das sei bei Freimaurern statthaft. Daher die von mir beigegebene Kategorie. Sollen aber Interessenten die kleine Recherche betreiben, wenn die Kategorie ihrer bedarf - für mich Faulpelz ist es zu weit weg zu lange her zu belangarm. -- €pa 16:02, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Reden wir denn von München oder einem anderen Ort? Er könnte - so formuliert - der Stifter und Initiator gewesen sein, aber ganz allein kann man keine eigene Ortsloge gründen. Er ist durch seine Initiative nicht automatisch der gewählte vorsitzende Meister vom Stuhl. Die Gründung einer Loge hat ungefähr die Anforderungen der Gründung eines Vereins nach deutschem Vereinsrecht - wobei aber die Gründungsmitglieder einer Loge Freimaurer-Meister sein müssen. Falls auch ein Verein gegründet wurde, steht er im Vereinsregister, die Loge vermutlich im Telefonbuch und auf den Seiten der Großloge. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)
- Neinein, es war nicht München, sondern ein ganz geläufiger kleinerer Ort bei München (wie etwa Starnberg), hab' ihn aber inzwischen vergessen. -- €pa 02:12, 22. Jun. 2009 (CEST)
- Reden wir denn von München oder einem anderen Ort? Er könnte - so formuliert - der Stifter und Initiator gewesen sein, aber ganz allein kann man keine eigene Ortsloge gründen. Er ist durch seine Initiative nicht automatisch der gewählte vorsitzende Meister vom Stuhl. Die Gründung einer Loge hat ungefähr die Anforderungen der Gründung eines Vereins nach deutschem Vereinsrecht - wobei aber die Gründungsmitglieder einer Loge Freimaurer-Meister sein müssen. Falls auch ein Verein gegründet wurde, steht er im Vereinsregister, die Loge vermutlich im Telefonbuch und auf den Seiten der Großloge. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)