Diskussion:Gerhard Gerlich

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Malabon in Abschnitt Öffentliche Ämter

1945 bis 1948

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Laut Biographie seines Sohnes kam er 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft und kehrte erst 1948 zurück, nahm die Familie in Hohnstädt auf und zog mit ihr nach Neumünster.[1]. Da er aber laut dieser Quelle 1945 als Volksschullehrer tätig war, wäre es logisch, dass er dies nur sehr kurz war, dann verhaftet wurde und die drei Jahre Kriegsgefangenschaft zwischen 1945 und 1948 lagen.--188.174.160.91 12:19, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Klaus Deneke berichtet von keiner Kriegsgefangenschaft und auch im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein har er selbst das nicht vermerkt. Spricht beides gegen Deine Vermutung.--WhoisWhoME (Diskussion) 12:52, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Es ist schon grotesk, wie schlampig hier recherchiert wurde, sind doch problemlos im Telefonbuch G.s Angehörige zu finden, die Ernsthaft-Forschenden ihr Archiv öffnen, wo die Kriegsgefangenschaft des Leutnant G. von 1945 bis 1947 zweifelsfrei belegt ist. Von einem Aufenthalt in Neumünster vor 1947 oder gar einer Verhaftung kann keine Rede sein. Ins Bösartig-Ehrabschneidende aber steigert sich diese Dummerhaftigkeit, wenn aus einem Heimatvertriebenen ein "sogenannter „Heimatvertriebener“" gemacht wird, und unter "Einzelnachweise" (oh, wie sinnig!) ein "Ob er floh oder sich einem Strafprozeß entziehen wollte ist noch nicht erforscht" erscheint. Was empfände wohl jener Schreiberling, müsste er über sich lesen "Ob er ein Mitarbeiter der Stasi war, ist noch nicht erforscht" ?
--OpTeMa (Diskussion) 17:16, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nachtrag: Aus meiner seinerzeitigen Einsichtnahme ist mir in Erinnerung, dass nicht nur der Kriegseinsatz in der Wehrmacht (!) dokumentiert ist, sondern auch Parteiübernahme und -ausschluss nachvollzogen werden können ("...Eintritts in die NSDAP...").
Völlig auszuschließen ist übrigens obige Überlegung, ein Kriegsverbrecher (davon soll ich ja ausgehen, nicht wahr?) werde von den Briten verhaftet und an die Sowjets ausgeliefert, die ihn nach zwei Jahren einfach wieder zurückschicken. G. wurde 1947 nach Neumünster entlassen und holte dann 1948 seine Familie nach. Und noch eins: Ist Muslim-markt.de wirklich eine angemessene Quelle??
--OpTeMa (Diskussion) 19:08, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Betrachtet man die angeführten Quellen (BDC RS und WEGER) direkt, anstatt nur aus Sekundärliteratur abzuschreiben, wird schnell deutlich, wie der Erfinder des "Am 1. Juni 1938 ... in die SS" im handschriftlichen Lebenslauf (BDC RS B5131) ein "XI"(=November) als "VI" (=Juni) missdeutet hat, was zudem dem SS-Reglement widerspräche.
In derselben Quelle findet man kurz vorher den politischen Weg mit Einvernahme aus der SdP in die NSDAP - man muss nur lesen; ein Ausschluss-Verfahren ist bisher nicht hinlänglich belegt.
Das eingangs diskutierte "1945 als Volksschullehrer tätig" mag ebenfalls durch eine Unsauberkeit entstanden sein - WEGER führt keinen Beleg an, wohingegen die gleichzeitige Kriegsgefangenschaft in der (unveröffentlichten, aber zugänglichen) Privatkorrespondenz mit DRK-Nummer einwandfrei dokumentiert ist.
--OpTeMa (Diskussion) 22:07, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten
OpTeMa, danke für deine interessanten Beiträge, ich war wie du merkst auch verwundert als ich aufgrund der Biographie des Sohnes auf diesen Artikel hier aufmerksam wurde. Lass dich bitte nicht irritieren, sondern bringe bitte deine Erkenntnisse möglichst mit Quellen (müssen IMO nicht mit links belegt werden, sondern nur recherchierbar sein) in den Artikel ein. Offensichtlich ist da einiges nicht so ganz richtig.--188.174.71.100 22:15, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten
188.174.71.100 Ganz herzlichen Dank für diese Aufmunterung! Mir liegt daran, auf diese unwissenschaftliche, ideologie-behaftete Schlamperei aufmerksam zu machen in der Hoffnung, der Administrator würde seines Amtes walten und dem Unsinn ein Ende bereiten. Völlig unverständlich ist mir, wie man eine nicht konkret begründete Unterstellung verbrecherischen Lebenswandels hat durchgehen lassen. Mir liegen die genannten Quellen vor, wobei das "BDC"-Genannte ein Konvolut darstellt, dessen Systematik und Vollständigkeit mir noch unklar ist. Auch der Nachweis der Kriegsgefangenschaft liegt vor, doch möchte ich einer umfassenden Nachforschung nicht vorgreifen, bei der auch das aus späteren Dokumenten ersichtliche Parteiausschluss-Verfahren zu untersuchen sein wird. Ich hoffe, dass Berufenere sich des Artikels annehmen werden. Davon unabhängig bemühe ich mich in einem ähnlichen Fall um Akteneinsicht in allen drei relevanten Archiven und werde mich dann gleichzeitig auch um G.s Akten kümmern. Es bleibt spannend!
 --OpTeMa (Diskussion) 21:02, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Öffentliche Ämter

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Zu Lebzeiten Gerlichs gab es in Schleswig-Holstein das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs noch nicht. Antwort der Landesregierung. Bitte ändern. --Malabon (Diskussion) 10:49, 6. Okt. 2021 (CEST)Beantworten