Diskussion:Gerhard Maurer
Datum des Todesurteils
BearbeitenErnst Klee gibt in: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 396 an, dass Maurer nereits am 22. Dezember 1947 in Krakau zum Tode verurteilt wurde. Erfolgte 1952 die endgültige Bestätigung und ein neues Todesurteil, aufgrund dessen er 1963 hingerichtet wurde? Bitte überprüfen. Grüße von --Gudrun Meyer 18:02, 22. Mär. 2009 (CET)
Überarbeiten
Bearbeiten- im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wird sein Name in Dokumenten zitiert
- ob er in einem anderen Nürnberger Prozess als Zeuge auftreten musste oder ein Affidavit vom ihm vorgelegt wurde, sollte belegt werden
- im Nordhausen-Hauptprozess war er offensichtlich, wenn die Bildlegende korrekt ist, am 17. November 1947 als Zeuge vorgeladen, sicherlich als Internierungshäftling, dann kann er nicht vorher schon nach Polen ausgeliefert worden sein.
- wann seine Internierungshaft begann, ist nicht klar --Goesseln 11:47, 3. Mai 2010 (CEST)
Zusammenhang unklar
BearbeitenBei diesem Absatz "Im Mai 1968 wurde in das Strafgesetzbuch ein § 50 eingefügt, der es mit sich brachte, dass bereits..." ist mir der Zusammenhang unklar. Ich kannte den Namen Gerhard Maurer jetzt nicht vor dem Lesen und bin etwas irritiert wie diese Sache mit dieser Person inhaltlich zusammenhängt.--78.94.205.210 08:23, 19. Sep. 2019 (CEST)
- Das ganze wird noch misteriöser, wenn bedacht wird, dass § 50 StGB nichts mit Verjährung zu tun hat. Verjährung ist im StGB unter §§78 ff geregelt. Außerdem gab es §50 StGB schon in der Kaiserzeit. Auch im StGB der DDR, welches 1968 eingeführt wurde, hat §50 irgendetwas mit Verjährung zu tun.--93.233.58.78 20:08, 20. Apr. 2020 (CEST)