Diskussion:Gerichtsbarkeit

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Gandalf44 in Abschnitt Parteigericht

Gerichtsbarkeit und rechtsprechende Gewalt

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Gerichtsbarkeit bezeichnet die Organe (Behörden, Gerichte) der rechtssprechenden Gewalt und ist von ihr begrifflich zu unterscheiden. Hans-Jürgen Streicher 08:44, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung

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Gerichtsbarkeit leitete bisher als Redirekt weiter nach Rechtsprechung. Beide Begriffe sind aber verschieden. Etliche Artikel verlinken nach Gerichtsbarkeit in einem Sinn, wo Rechtsprechung weniger gut passt. Ich habe deshalb "Gerichtsbarkeit" als eigenen Artikel neu geschrieben. --wau 01:54, 25. Feb 2004 (CET)

Nach meinem Verständnis ist Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit strikt zu trennen. Als ich das gerade noch ergänzen wollte und nach einem geeigneten Link gesucht habe, bin ich auf Internationales Zivilverfahrensrecht gestoßen, das sich auch mit der Gerichtsbarkeit befassen soll. Jetzt bin ich etwas unsicher geworden, vielleicht hat da jemand mehr Ahnung und könnte die Artikel aufeinander abstimmen... --103II 19:01, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Überarbeitung und todo-Liste

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Der Artikel weist jedoch einige Mängel auf, die nachgezogen werden müssen:

  • Gliederung: während viel Historisches dargestellt wird, kommt das Aktuelle verhältnismäßig zu kurz
  • Abgrenzung in Lemma und Thema: der Artikel schwankt wiederholt zwischen Gerichtsbarkeit im sinne von Zuständigkeit/Hoheitsbereich und Gerichtsorganisation, es st nicht ganz klar, was hier behandelt wird
  • supranational: die Essenz dieses Abschnitts fehlt, es muss der Supra-Mechanismus dargestellt werden… was ist dran anders und wie?
    • erledigt --Romwriter 13:49, 8. Okt 2006 (CEST)
  • „außerordentliche“ Gerichtsbarkeit ist ein rein sprachlich gebildetes Antonym, wird in der Praxis aber nicht verwendet
    • war bereits zuvor erledigt --Romwriter 13:49, 8. Okt 2006 (CEST)
  • Lücke: wegen der sprachlichen Nähe zum Lemma sollte auf FGG eingegangen werden, da fragen sich sicher auch einige, was das ist
    • war bereits zuvor erledigt --Romwriter 13:49, 8. Okt 2006 (CEST)
  • Lücke: Im Text heißt es „Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates…“ Gerichtsbarkeit folgt aber oft aus Einvernehmen als Moderationsinstrument, hier ist das Stichwort Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation
    • erledigt --Romwriter 13:49, 8. Okt 2006 (CEST)
  • Abgrenzung: vorbehaltlich der unvermeidlichen Schnittmengen mit anderen Lemmata, sollte der Artikel den Stoff klar abgrenzen und Redundanzen vermeiden (evtl. muss bei den anderen Artikeln nachgefasst werden).

Das sind die Punkte fürs Erste. --CJB 12:06, 1. Okt 2006 (CEST)

Ein Nachtrag: Was ist Militärgerichtsbarkeit wie sie z.B. in den USA üblich ist, und gibt es auch in Deutschland Gerichte nur für das Militär?--Uwe W. 12:56, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Blutgerichtsbarkeit

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Blutgerichtsbarkeit fehlt hier. --77.4.123.79 00:21, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ist drin. --Orangerider …?! 03:03, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Parteigericht

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Die Parteigerichtsbarkeit sollte in diesem Artikel erwähnt werden. Googlen von "Bundesparteigericht" zB. ergibt >5000 hits. --Gandalf44 (Diskussion) 23:50, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten