Hallo,
ich denke die Bezeichnung "Gerichtskostenfreistempler"ist falsch. Alle amtlichen Vorschriften bezeichnen diese als "Gerichtskostenstempler" (z.B. in Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Verwendung von Gerichtskostenstemplern vom 10. Dezember 2010 – III 120/5250-5 SH/7 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 36 - 6). Zudem kommt die Bezeichnung Freistempel aus dem Postwesen, in dem man auch die Freimarke und den Begriff des Freimachens kennt. Beide Begriffe sind dem Gerichtskostenwesen fremd.
Der Artikel müsste also richtigerweise "Gerichtskostenstempler" heißen.
--ChDornis (Diskussion) 20:06, 4. Nov. 2012 (CET)
- Sehe ich genauso und habe den Artikel verschoben und mit Weblinks versehen. Gruß. --Tavok (Diskussion) 21:01, 4. Nov. 2012 (CET)