Diskussion:Gerichtsorganisation in Frankfurt am Main (1867–1879)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Artmax in Abschnitt Lemma

Gerichtsorganisation in Frankfurt a. M. (1867-1879)

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Hallo Flibbertigibbet, mit Deinen Bearbeitungen kann ich nicht so viel anfangen. Zum Teil sind sie sinnvoll und förderlich, zum anderen Teil vernebeln sie eher das Thema. Gut ist, dass Du versuchst, die Einleitung zu straffen bzw. zu kürzen und auch die Änderungen im weiteren Textbereich nach der Einleitung sind hilfreich und weitgehend eine Verbesserung. Der größte Teil allerdings sind Streichungen, die nicht gerade den Informationswert erhöhen.
Zum einen halte ich es für erforderlich bei allen staatlichen (Unter-) Organisationen sowohl deren sachliche wie ihre örtliche Zuständigkeit anzugeben. Die sachliche scheint mir ja noch einigermaßen erhalten worden zu sein, die örtliche ist quasi vollständig gestrichen worden. Vielleicht stört es Dich als Lokalpatriot, dass Frankfurt damals im Gegensatz zu Heute nicht das bedeutende Zentrum der Region war, denn mehr als die Hälfte seines heutigen Gebiets und ebenfalls mehr als die Hälfte der Personen, die im heutigen Stadtgebiet wohnen, gehörten zum Kreis Hanau oder zum Kreis Wiesbaden (und die später so bedeutenden Frankfurter Industrien wie die Hoechst AG im Westen und die Casella im Osten mit ihren Zuliefererbetrieben, dem Gewerbesteueraufkommen und der ungeheuren Zuwanderung von Industrie-Arbeitern in diese heutigen Stadtteile). Diese Information halte ich für wichtig, damit der informationssuchende Leser die Bedeutung der Gerichtsorganisation in Frankfurt ermessen kann.
Das nächste Beispiel ist der Rot-Link auf das „organische Gesetz“ (das ist im Original, also damals, immer klein geschrieben worden wie die amtliche Bezeichnung Frankfurts als „freie Stadt Frankfurt“). Organische Gesetze gab es zur Zeit des Deutschen Bundes viele, sie waren u. A. ein Hinweis auf das Zustandekommen und die Bedeutung als quasi verfassungsänderndes oder verfassungsergänzendes Gesetz. Die Bezeichnung war damals in allen europäischen Staaten verbreitet (z. B. Bonapartes organische Artikel 1802, um das Konkordat mit dem Vatikan in Frankreich als Gesetz einzuführen), auch Frankfurt hatte etliche organische Gesetze, mit der Bezeichnung ist aber nichts über deren Inhalt ausgesagt. Was also soll an diesem Link statt der exakten Bezeichnung des Gesetzes als Gerichtsverfassungsgesetz von 1856 (und die Belegstelle) besser sein?
Es gibt noch eine Reihe von kritischen Punkten, die vielleicht nicht so bedeutend sind. Vielleicht wäre es aber doch besser gewesen, wenn man schon so großflächige Streichungen vornimmt, erstmal den anderen Autoren Gelegenheit zur Diskussion zu geben.Waldnobbi (Diskussion) 12:29, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Erstmal vorweg: Ich finde den Artikel ausgesprochen interessant, weil die Gerichtsorganisation ein weiteres Beispiel für eine Institution ist, die das Ende der Freien Stadt überlebt haben. Ich habe mich bemüht, den Artikel zu wikifizieren (d.h. vor allem auf geeignete weiterführende Artikel zu verlinken und die Struktur und Formatierung gemäß WP:FORM weiterzuentwickeln). Dazu gehört, daß ich externe Links durch interne ersetzt und inhaltlich einiges gestrafft habe, um Redundanz zu vermeiden.
Die örtliche Zuständigkeit ist durch den Link auf den Stadtkreis Frankfurt am Main eindeutig beschrieben. Der Artikel beschreibt die Gerichtsorganisation in Frankfurt am Main bis 1879, und zu ihrem Verständnis braucht man nicht zu wissen, zu welchem Kreis Sossenheim oder Seckbach damals gehörten. Natürlich wäre es interessant, auch die weitere Geschichte der Gerichtsorganisation in Frankfurt in einem geeigneten Artikel zu schildern. Beispielsweise gibt es im Artikel Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen historischen Abschnitt, während er im Artikel Landgericht Frankfurt am Main noch komplett fehlt. Aber die Wikipedia muß ja zum Glück nicht morgen fertig sein!
Der Rotlink auf Organisches Gesetz war tatsächlich eine Verwechslung, das habe ich korrigiert. Die beiden Gesetze (Organisches Gesetz und Gerichtsverfassungsgesetz) wurden am selben Tag erlassen und in derselben Ausgabe der Gesetz- und Statutensammlung veröffentlicht. --Flibbertigibbet (Diskussion) 16:21, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Lemma

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Ich schlage – der Einheitlichkeit wegen – die Verschiebung auf Gerichtsorganisation in Frankfurt am Main (1867–1879) vor. --Artmax (Diskussion) 11:17, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Erle --Artmax (Diskussion) 21:45, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten


Ich bin gegen den Vorschlag. Die amtliche Bezeichnung, um die ich mich bei offiziellen Textteilen immer bemüht habe, war nicht "Frankfurt am Main" (diese Bezeichnung gibt es erst seit den frühen 1950er Jahren, es war eine Festsetzung durch den Hessischen Minister des Innern) sondern Frankfurt a. M. (eine regierungsamtliche, ja gesetzliche preußische Festsetzung, um eine Unterscheidung zu Frankfurt an der Oder zu schaffen). Andererseits wollten die Preußen die alte (vor 1866 amtliche) Bezeichnung "freie Stadt Frankfurt" ("freie" wurde - außer am Satzanfang - immer klein geschrieben) auf keinen Fall beibehalten. Ich weiß nicht, ob es - bei historischen Dingen - für die Verständlichkeit der Leser irgendetwas bringt, wenn sie fortwährend mit unrichtigen Bezeichnungen bei weiterer Literatursuche evtl. fehlgeleitet werden. Bei dem Artikel geht es doch nicht um die Gerichtsorganisation in Frankfurt zu allen Zeiten, sondern wie aus dem Klammerzusatz im Titel ersichtlich, um die Zeit als Frankfurt "preußisch" war. Ich halte die "willkürlichen" Änderungen für unnötig und unter dem historischen Gesichtspunkt für falsch. --Waldnobbi (Diskussion) 14:28, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich äußere mich noch ausführlich, bin aber leider dazu im Moment nicht in der Lage. Bitte um Entschuldigung.--Artmax (Diskussion) 20:45, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten