Diskussion:Gerichtspräsident

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Semperdubito in Abschnitt Gerichtspräsident Schweiz?

CHlastig?

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user:Giraldillo: ist wirklich CHlastig? --Tabbelio (Diskussion) 18:51, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

derzeit sind ausschließlich Schweizer Quellen angegeben; jedenfalls die Formulierung mit dem "Dienstvorgesetzten" würde ich für Deutschland jedenfalls so nicht bejahen wollen (in der Schweiz mag das hingegen stimmen), ebenso mit der "Aufsichtsbehörde". Ich will aber nicht in einem Text Veränderungen vornehmen, der (ersichtlich) einen deutlichen Bezug zur Rechtsordnung eines Landes (-> CH) hat, in der ich mich nicht auskenne und diesem Text dann eine "deutsche" Rechtssicht überstülpen. Dementsprechend halte ich den Baustein CH-lastig für die derzeit beste Lösung. --gdo 19:00, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gerichtspräsident Schweiz?

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Der Kommentar von Giraldillo ist ja schon ein bisschen älter; trotzdem habe ich mir dieselbe Fragen gerade eben auch gestellt. Warum sind nur Schweizer Quellen angegeben? Bezieht sich der Artikel auf den dortigen "Gerichtspräsidenten"? Das sollte im Artikel deutlich werden. Wenn sich niemand findet, der kompetent korrigieren kann, dann sollte der Eintrag als bearbeitungsbedürftig markiert werden. --Semperdubito (Diskussion) 15:10, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten