Diskussion:Gerichtsreferendar

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 92.211.165.209 in Abschnitt Rechtsreferent?

Möglicherweise war der Auskultator nur eine Vorstufe des Referendars (Anwärter), vgl. http://www.ag-essener-geschichtsinitiativen.de/INFO152003.pdf

und

"Simrock, Karl, deutscher Dichter und Germanist, geb. 28. Aug. 1802 in Bonn, widmete sich seit 1818 auf der Universität daselbst rechtswissenschaftlichen Studien, die er 1822 in Berlin fortsetzte. Im Jahre 1923 trat er als Auskultator in preuß. Staatsdienst und wurde 1826 Referendar."

http://www.karl-simrock-forschung.de/bibliographie.htm


Es gab offenbar auch eine eigene Prüfung:

"1814 begann Temme an der Universität Münster Jura zu studieren. Später wechselte er nach Göttingen, wurde dort Mitglied des Corps Guestphalia, und beendete er dort seine Studien 1819. Am Oberlandesgericht Paderborn legte er die Auskultator-Prüfung, das Referendar- und das Assessor-Examen ab. Anschließend wechselte er als Assessor an das Fürstlich-Bentheimische Land- und Stadtgericht in Limburg a.d. Lenne."

siehe Jodocus Donatus Hubertus Temme

und

"In dieser Zeit beschäftigte ich mich häufig mit dem Gedanken, wie ich es anfangen solle und die Mittel herbeischaffen solle, um nach bestandenem Auskultator-Examen, welches ich in Magdeburg machen wollte, die praktische Laufbahn betreten zu können."

http://www.ping.de/sites/afu/holtze/aufhebung_universitaet.htm


Weitere Details zur Einarbeitung:

"Amüsant ist es festzustellen, dass ausgerechnet das Gesetz, das die überkommene Erste juristische Staatsprüfung abschafft, die Zwischenprüfung (wieder) einführt. Sie erinnert in gewisser Weise an die sog. "Auskultatorenprüfung", die es bis 1869 gegeben hat. Diese war Eingangsprüfung für einen vorgelagerten juristischen Vorbereitungsdienst, einer Art praktischer Studienzeit. In ihr bekam der junge Jurist – der sog. "Auskultator" – Akten zu lesen, er nahm an Sitzungen und Beratungen teil und musste die Prozessordnung erlernen. Ihr hatte ein 3-jähriges theoretisches Rechtsstudium vorauszugehen. Nach dem neuen JAG wird es wieder eine Zwischenprüfung geben. Sie wird nach etwa 1 1/2 bis 2 Jahren abzulegen sein und öffnet den Weg in das Haupt- und Schwerpunktstudium. Wie damals die "Auskultatoren" – die sprichwörtlich "eifrigen Zuhörer" – werden auch die Studierenden von heute gehalten sein, ihren Lehrern "aufmerksam zu lauschen". Denn die universitären Prüfungen dürften verstärkt studienbegleitend, etwa in Form von Semesterabschlussklausuren, abgenommen werden." (http://www.justizministerium-nrw.de/IndexSeite/Presse/reden/2003_01_24.html)


"Fürst Bismarck arbeitete auch, ehe er zu Amt und Würden kam, beim Berliner Stadtgericht als Auskultator, wie man die Referendare in der Ausbildung damals nannte."

gesehen bei: http://www.classicistranieri.com/dblog/storico.asp?s=&m=&pagina=25&ordinamento=desc

und noch eine Info:

"Daraufhin stand konnte er in den Staatsdienst eintreten, den er als Auskultator[Bis 1869 Titel der preußischen Gerichtsreferendare.]"

bei http://www.berliner-klassik.de/berliner_klassik/berliner_klassik/projekte/forschung/werkvertraege/panwitz_verlagswesen/verlagsw/verleger/hitzig

Werde das alles mal einarbeiten, wenn ich Zeit habe. Leider scheinen die Infprmationen nicht ganz widerspruchsfrei zu sein (Auskultator = Referendar oder Auskultator <> Referendar).


In Osteuropa sind Auskutatoren offenbar Rechtspfleger: "Kapitel III bietet die Gesetzesgrundlage für die Tätigkeit der Gerichtsassessoren und den gerichtlichen Vorbereitungsdienst (Applikation) und Kapitel IV für die Rechtspfleger (sog. Gerichtsreferendare),"

siehe http://www.fak12.uni-muenchen.de/forost/fo_library/forost_Arbeitspapier_06.pdf

Auskultator vs. Gerichtsreferendar

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Der Auskultator, lt. Definition der „Zuhörer“, ist eine Vorstufe des Gerichtsreferendars, zu dem man erst nach einer Zeit des „Zuhörens“ und abgelegter Prüfung wird. So kam z.B. Wilhelm Friedrich Groos am 3. Mai 1822 als Auskultator ans Hofgericht in Arnsberg, wurde aber erst mit Ernennung zum Gerichtsreferendar am 12. Mai 1824, also genau zwei Jahre später(!), ans Appellationsgericht Münster versetzt. --Dobschütz 13:12, 5. Sep 2006 (CEST)

Rechtsreferent?

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Wegen des möglichen sachlichen Zusammenhangs und kompetenter Benutzer hier diese Frage: Es gibt in Wikipedia den Artikel "Rechtsreferent", dazu die Frage, ist das etwas anderes als ein "Rechtsreferendar" oder einfach eine Falsch-Schreibung desselben? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 10:41, 17. Dez. 2013 (CET)Beantworten

zwei völlig verschiedene Sachen --92.211.165.209 12:41, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten