Diskussion:Geschäftsbesorgungsvertrag
entgeltlich oder unentgeltlich
BearbeitenHier steht es müsse IMMER entgeltlich sein!?! http://www.unternehmenswelt.de/geschaeftsbesorgungsvertrag.html (nicht signierter Beitrag von 91.37.246.84 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 20. Okt. 2009 (CEST))
Hier steht im Titel auch "Entgeltliche Geschäftsbesorgung": http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html --80.171.116.80 22:26, 26. Mai 2013 (CEST)
Tippfehler?
BearbeitenIm zweiten Absatz wird "Vertretende" mit "Vertreter" verglichen; müsste es nicht "Vertretene" heißen?
--Volker Alexander (Diskussion) 00:26, 21. Okt. 2015 (CEST)
- "Der Vertretende" (im Unterschied zum "Vertreter") ist beim Werkvertrag der beauftragte "Auftragnehmer". Im Unterschied zu einem "Vertreter" steht ihm lediglich der im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages bedungene Leistungspreis zu, darüberhinaus jedoch keine "weiteren Spesen". Siehe § 631 BGB. Gerhardvalentin (Diskussion) 23:21, 10. Mai 2016 (CEST)
- Hier geht es nicht um Vertretungsrecht. Daher Passagen entsprechend gelöscht. Der Geschäftstyp ist darzustellen und der wird abgegrenzt gegenüber dem reinen DV bzw. WV (Besonderheiten des Geschäftsbesorgungsvertrages sind relevant) und gegenüber dem Auftrag. Mittelbare Stellvertretung (Auftritt des Vertreters in eigenem Namen) ist wiederum eine Besonderheit des Stellvertretungsrechts und gehört bei der Vertretungsmacht diskutiert, nicht hier. --Stephan Klage (Diskussion) 11:16, 29. Jun. 2024 (CEST)
Bearbeitungen
BearbeitenIch habe den Artikel in einen für Juristen (und damit auch für die Allgemeinheit) grundtragfähigen Zustand (rück-)versetzt. Wenn die Parameter für einen Artikel bestimmt sind, lassen sich auch Weiterungen wieder sinnvoll vornehmen. --Stephan Klage (Diskussion) 14:14, 30. Jun. 2024 (CEST)