Diskussion:Geschichte der Erbschaftsteuer
Ausverlagung aus Erbschaftsteuer in Deutschland, Versionsgeschichte
BearbeitenDer Artikel Erbschaftsteuer (Geschichte) wurde durch Ausverlagerung des Abschnitts Geschichte der Erbschaftsteuer im Artikel Erbschaftsteuer in Deutschland gebildet. Die Einleitung wurde angepasst. Die Versionsgeschichte des ausverlagerten Abschnitts wurde in der ersten Version des neuen Artikels angeführt. Sie lautet wie folgt:
- (Aktuell) (Vorherige) 10:48, 19. Okt. 2008 Reni Tenz (Diskussion | Beiträge) (41 291 Bytes) (→Rechtsgrundlagen) (entfernen) [gesichtet von Reni Tenz]
- Aktuell) (Vorherige) 16:10, 17. Jun. 2009 Karstenkascais (Diskussion | Beiträge) (62 991 Bytes) (Abschnitt über die Geschichte der Erbschafsteuer neugefasst und thematisch erweitert) (entfernen) [automatisch gesichtet]
- (Aktuell) (Vorherige) 18:56, 25. Jun. 2009 El Matzos (Diskussion | Beiträge) K (46 559 Bytes) (→Ideengeschichtliche Entwicklung: Verlinkung Reichstag) (entfernen) [automatisch gesichtet]
- Aktuell) (Vorherige) 13:41, 29. Jun. 2009 Karstenkascais (Diskussion | Beiträge) (48 374 Bytes) (Ergänzungen zur frühen Geschichte der Erbschaftsteuer und der Modernen Entwicklung, Quellen im Text angegeben) (entfernen) [automatisch gesichtet]
Der ursprüngliche Abschnitt (bis zur Neubearbeitung vom 17.06.2009) (fünf Sätze) war ausschließlich von Benutzer:Reni Tenz bearbeitet worden. Die Berabeitung von Benutzer:El Matzos betraf nur eine Verlinkung. --Karstenkascais 16:56, 10. Jul. 2009 (CEST)
Dringender Bearbeitungsbedarf
BearbeitenDer Artikel bedarf der dringenden und gründlichen Überarbeitung. Wenn wir z.B. erfahren, daß 1703 in Frankreich die Erbschaftssteuer eingeführt wurde, wäre es schön zu wissen, WER sie denn hat zahlen müssen. Denn so suggeriert der Satz, daß alle Stände in Frankreich dieser Steuer oblagen - was natürlich völliger Unsinn ist. Daher: Korrektur. --Diokletian (Diskussion) 10:40, 17. Dez. 2014 (CET)
Adam Smith lehnte die Erbschaftsteuer ab
Bearbeitenhttps://books.google.ch/books?id=Yf2JQxcTfAgC&pg=PA136&lpg=PA136&dq=mehr+oder+weniger+unn%C3%BCtze+Abgaben,+die+das+Einkommen+des+Landesherrn+erh%C3%B6hen,+mit+dem+selten+anderes+als+unproduktive+Arbeitskr%C3%A4fte+bezahlt+werden,+und+zwar+auf+Kosten+des+Kapitals+von+Leuten,+die+es+ausschlie%C3%9Flich+f%C3%BCr+produktive+Zwecke+einsetzen.&source=bl&ots=sDxTOrwph_&sig=NLemS3ezwu0fi91zuZI2Py0Ehc0&hl=de&sa=X&ei=MsPqVI6NNoO5PfDYgIgG&ved=0CB8Q6AEwAA (nicht signierter Beitrag von 178.197.234.88 (Diskussion) 07:12, 23. Feb. 2015 (CET))
Frühe Geschichte v.Chr.
BearbeitenIm Abschnitt zur Frühgeschichte dieser Steuer wird auf das römische Reich verwiesen, das vom "8.Jhd. n.Chr" an bis zum "vierten Jahrhundert" die Erbschaftssteuer hatte. Hier muss es wohl "vom 8.Jhd. v.Chr. bis zum 4.Jhd. n.Chr." heißen. Also über die gesammte Dauer der Existenz Roms als (Stadt)staatswesen, ansonsten wäre diese Steuer erst im Zerfallsprozess von 400-800 n.Chr eingeführt worden, als sich der hoheitliche Einflussbereich Roms zu gunsten der chr. Kirche / Bischoftümer verkleinerte. Oder sie wurde zwischen dem "8.Jhd. v. Chr. bis zum 4.Jhd. v.Chr.", was vielleicht den Untergang (mit)erklären würde.
Ich hoffe eine fachkundige Person kann das bestätigen, mit einer Quelle belgen und den Text im Artikel korrigieren. Vielen Dank an alle fleißigen Wiki- pedianer*innen. Geht mal raus an die Sonne ;) (nicht signierter Beitrag von 77.178.144.85 (Diskussion) 16:28, 13. Aug. 2016 (CEST))
wertende Begriffe
BearbeitenOb der vom Gesetzgeber gewollte Freibetrag hoch ist oder niedrig ist, kann nicht objektiv bestimmt werden, sondern enthält eine subjektive Wertung, ist also pov. Mann kann sagen, Bündnis90-Grüne finden den Freibetrag hoch, und man kann sagen, CSU und FDP finden den Freibetrag niedrig, aber man kann oder darf oder sollte in einer neutralen Enzyklopädie nicht a priori behaupten, der Freibetrag sei hoch.--2003:E7:7F20:1801:6582:2217:747:22D 21:39, 27. Mär. 2019 (CET)
Deutschland – Berücksichtigung verschiedener Vermögensarten darlegen
BearbeitenIn dem Abschnitt über Deutschland wäre eine Erläuterung zu Betriebs- und Grundvermögen und ein Hinweis auf die Diskussion darum angebracht. Es fehlen die Gerichtsurteile des BVGs 2006, 2014 zur Verfassungswidrigkeit von Gesetzenänderungen. Weiter vermisse ich einen Hinweis auf das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2016. In der Angabe "In der nächsten Steuerreform " sollte "nächsten" ersetzt und durch eine Jahreszahl und eine Referenz auf das Gesetz spezifiziert werden. Insgesamt könnte der Abschnitt klarer gegliedert werden, vielleicht eine Untergliederung nach Zeitperioden. Die Beispiel-Zahlen über Steuererträge sollten von den gesetzlichen Regelungen und deren Änderungen getrennt erscheinen. ArchibaldWagner (Diskussion) 10:18, 22. Jun. 2020 (CEST)