Diskussion:Geschossfläche
Geschossfläche und Brutto-Grundfläche sind nicht das gleiche!
BearbeitenDie erste Zeile suggeriert, dass Geschossfläche und BGF Synonyme sind, die nur in verschiedenen Normen/Gesetzen Verwendung finden.
In dem Artikel zur Grundfläche(Architektur) [[1]] steht dagegen: "Somit umfasst die BGF im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) sämtliche Geschosse eines Gebäudes einschließlich nicht als Vollgeschosse geltender Dachgeschosse und der unterirdischen Flächen..."
Meiner Meinung nach ist dies korrekt, der Artikel "Geschossfläche" sollte also geändert werden.
Viele Grüße, Mario --84.59.69.224 15:12, 30. Jun. 2009 (CEST)
DIN 277 regelt die Begrifflichkeiten von baurechtlichen Flächen und Massen. Nach DIN 277-1, Abschnitt 3.1 heißt es: "3.1 Brutto-Grundfläche (BGF) Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr 1 bis Nr 9, und deren konstruktive Umschließungen Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche."
und weiter in Abschnitt 4.2:
"4.2.1 Brutto-Grundfläche Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen."
Viele Grüße, CivilEngineer (08:58, 31. Okt. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Deutschlandlastig
BearbeitenVielleicht könnte mir mal jemand erklären, was an der Beschreibung deutscher Rechtsvorschriften nun deutschlandlastig sein soll. @Sebastian Dietrich, von mir aus kannst Du hunderte von Artikeln mit dem sinnlosen QS-Baustein versehen, von Dingen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast, solltest Du lieber die Finger lassen. Danke für die Aufmerksamkeit und damit EOD. -- Anton-Josef 18:34, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es handelt sich (wie ich es in der Seite auch geändert habe (was prompt von Dir gelöscht wurde), und wie Du auch den Oberbegriffen Baurecht und Planungsrecht entnehmen kannst) NICHT um eine deutsche Rechtsvorschrift, sondern um einen deutschsprachigen Begriff, der selbstverständlich auch in anderen deutschsprachigen Ländern und deren Gesetzen Verwendung findet (ich kenne z.B. das österr. Baurecht sehr gut). Somit ist der Artikel deutschlandlastig, was ich Dir auch auf Deine Benutzerseite geschrieben habe (siehe [2]), was Du ebenso prompt gelöscht hast --Sebastian.Dietrich 18:55, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn du das österr. Baurecht sehr gut kennst, dann bist du herzlich eingeladen den Artikel zu erweitern (und nicht nur um einen Baustein). –– Bwag @ 15:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Einladung - so gehe ich üblicherweise auch vor (lieber Artikel verbessern, als Baustein setzen). Manchmal fehlt mir aber dazu einfach die Zeit & ich hoffe, dass sie wer anderer findet. --Sebastian.Dietrich 09:35, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn du das österr. Baurecht sehr gut kennst, dann bist du herzlich eingeladen den Artikel zu erweitern (und nicht nur um einen Baustein). –– Bwag @ 15:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
Werte Herren: In diesem Artikel wird offenbar deutsches und schweizerisches vermischt. Der Begriff Geschoss gibt es im Hochdeutschen gar nicht und kommt auch in keiner Deutschen Norm vor. Das Wort Geschoss ist 1993 in den Duden aufgenommen worden für eine österreichische Beschreibung von Ebene. Somit kann die Angabe im Titel nicht richtig sein, dass hier deutsches Recht wiedergegeben werde. In der Schweiz wurde der Begriff Bruttogeschossfläche verwendet bei der Berechnung der Ausnützung auf einer Bauparzelle (Baufläche). Er scheint inzwischen aber verschwunden zu sein. Ludwig Gächter (nicht signierter Beitrag von 193.246.86.60 (Diskussion | Beiträge) 16:58, 21. Sep. 2009 (CEST))
- Werter Herr Gächter, ich muß Ihnen natürlich (zumindest in einem Punkt) uneingeschränkt zustimmen:
- „Der Begriff Geschoss gibt es im Hochdeutschen gar nicht…“
- Korrekterweise hätten Sie natürlich schreiben müssen: „Den Begriff…“
- „…und kommt auch in keiner Deutschen Norm vor.“
- Nun, bei dieser Behauptung möchte ich mir allerdings die Frage erlauben dürfen, ob Sie auch wirklich gründlich recherchiert haben? Sind Sie sicher jede einzelne Norm genauestens überprüft zu haben - Wort für Wort - ohne daß Ihre Konzentration dabei vielleicht mal für den einen oder anderen Augenblick nachgelassen hätte?
- „Somit kann die Angabe im Titel nicht richtig sein, dass hier deutsches Recht wiedergegeben werde.“
- Hier kann ich Ihre Argumentation leider nicht gänzlich nachvollziehen. Warum sollte es unmöglich sein, daß dieser Artikel deutsches Recht behandelt? Sollten Sie womöglich in aller Aufregung übersehen haben, daß dieser Artikel hier den Begriff „Geschossfläche“ behandelt?
- Bezüglich dieses Begriffs kann ich Ihnen jedenfalls guten Gewissens versichern, daß er jedenfalls in zumindest einer deutschen Norm vorkommt. Sollte Ihnen diesbezüglich mein Wort allein trotzdem nicht ausreichen, dann würde ich Ihnen empfehlen, sich mit eigenen Augen davon zu überzeugen, daß der zweite Satz dieses Artikels jedenfalls eine seit 1962 existierende deutsche Norm benennt, die jedenfalls den Begriff „Geschossfläche“ enthält.
- „Das Wort Geschoss ist 1993 in den Duden aufgenommen worden für eine österreichische Beschreibung von Ebene.“
- Das ist natürlich eine hochinteressante Tatsache. Damit wollten Sie sicherlich Ihre einleitende Bemerkung untermauern:
- „In diesem Artikel wird offenbar deutsches und schweizerisches vermischt.“
- Nun, wenn Sie dabei nicht wieder einige unbedeutende Kleinigkeiten vermischt hätten, hätten Sie mich doch beinahe überzeugt... -- 83.65.195.12 17:28, 7. Feb. 2010 (CET)
Anzurechnende Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen
BearbeitenIn der Definition fehlt der Teil, dass auch Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen mit ihren Umfassungswänden und Treppenräumen zur GF gehören, bzw im B-Plan festgelegt werden kann, wie diese zu berücksichtigen sind. -- Jules Rules (nicht signierter Beitrag von 87.139.99.228 (Diskussion) 15:27, 7. Nov. 2012 (CET))