Diskussion:Gesellschaft der heiligen Ursula von Anne de Xainctonge
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Sr. Petra in Abschnitt Konstitutionen: Löschung eines Absatzes
Konstitutionen: Löschung eines Absatzes
BearbeitenGuten Morgen, Sr. Petra,
der gelöschte Absatz enthielt relevante Information. Bitte um Begründung der Löschung.
Gruß
Coranton 09:52, 14. Jul. 2011 (CEST)
- Mir schien, so sei nicht klar ersichtlich, was das für Hausoberinnen sind. Daher dachte ich, man könne ganz auf den Absatz verzichten.
- Deutlicher wäre vielleicht, die Generaloberin vorauszunehmen: Etwa so:
- Jedes der sieben Häuser ist autonom und hat eine eigene Leitung und Struktur: Die Generaloberin leitet die Gesellschaft. Sie wird vom Generalkapitel gewählt, dem gesetzgebenden Organ der Gesellschaft. Jede größere Hausgemeinschaft innerhalb der einzelnen "Häuser" hat eine Hausoberin. Sie muss vor wenigstens drei Jahren ewige Profess abgelegt haben. „Sie wird nach Befragung der Hausgemeinschaft von der (zuständigen) Generaloberin und ihrem Rat für drei Jahre gewählt."