Diskussion:Gesellschaftsrecht
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 13Peewit in Abschnitt Der Tellerrand
Eingeschränkte Definition
BearbeitenIst Gesellschafter nicht auch schlicht ein Synonym von einerseits Mitinhaber und Kompagnon anderseits? --Re probst 15:09, 15. Feb. 2012 (CET)
Der Tellerrand
BearbeitenAus der nicht-deutschsprachigen Welt sind hier gerade mal die USA vertreten und das nennt ihr hier "Rechtsvergleichung"? Der Tellerrand ist für die Juristen und Ökonomen in der deutschen WP einfach zu hoch, wie es scheint. --13Peewit (Diskussion) 09:09, 27. Apr. 2012 (CEST)