Diskussion:Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Letzter Kommentar: vor 3 Tagen von 2003:C2:EF21:5900:2CC1:289F:2ED8:FDA6 in Abschnitt Grundsätze

Titel

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Titel werden zwar in der Überschrift erwähnt, aber nirgends wird beschrieben, was damit eigentlich gemeint ist. Das müsste hier noch eingearbeitet werden.-- Rita2008 12:08, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Der Witz ist, dass auch das Gesetz nicht sagt, was damit gemeint ist! Es gibt lediglich den Paragraphen 2: "Titel werden vom Bundespräsidenten verliehen. Akademische Grade sind davon nicht berührt." Was für "Titel" sind also gemeint? Vermutlich um solche, die vom Bundespräsidenten verliehen werden können, wie z.B. Honorarkonsul .Thomasmuentzer 04:46, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Fehlt hier nicht was?

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http://www.verfassungen.de/de/de33-45/orden33.htm
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/orden37.htm
Grüße -- sambalolec 11:55, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Frühere Fassungen

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Es gab zwar mehrere Fassungen eines deutschen Ordensgesetzes aus früherer Zeit (1933/1937) - aber das sind keine früheren Fassungen dieses Gesetzes - im Gegenteil: das Gesetz von 1957 wurde als bewusster Gegenentwurf gestaltet. Thomasmuentzer 04:39, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten


Ehrensoldregelungen

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Ist es sinnvoll, alle diese Ehrensoldregelungen im Detail aufzulisten, wenn sie in der aktuellen Fassung des Gestzes sowieso hinfällig sind?!?! Das erscheint mir ziemlich überflüssig. Der vorher vorhandene, pauschale Satz genügt m.E. völlig Thomasmuentzer 04:39, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Grundsätze

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Das Tragen gefälschter Orden ... wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet.

Auf welche/n Paragraphen im Ordensgesetz bezieht sich denn dieser Teil des Satzes? Ich finde im Ordensgesetz nichts über Kopien oder Fälschungen. Dieser Teil des Satzes ist falsch und irreführend, und die Einfügung "gefälschter Orden" sollte daher entfernt werden.


Leider fehlt hier bei diesem Abschnitt eine Möglichkeit zu antworten, ich hoffe meine Antwort ist als solche deutlich genug vom vorhergehenden Autor abgegrenzt.

Das Ordensgesetz geht sehr wohl auf Kopien oder Fälschungen ein. In § 15 Ordnungswidrigkeiten heißt es unter Absatz 3:

(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Auszeichnungen oder Bändern stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Offensichtlich scheint das aber niemanden auf Internetverkaufsplattformen zu interessieren, denn nicht nur das Tragen eines solchen Ordens unterliegt dem Ordensgesetz, sondern auch der Verkauf. Auf ebay z.B. finden sich mehrere hundert Verkaufsanzeigen für das Bundesverdienstkreuz (sowohl Originale als auch Kopien). Der Erwerb eines nach dem 8. Mai 1945 verliehenen Ordens bedarf aber einer Genehmigung, darauf weist aber kein Verkäufer hin. Sowohl Verkäufer als auch Käufer handeln ordnungswidrig, wenn der Käufer eine solche Genehmigung (Sammelerlaubnis) nicht vorweisen kann bzw. der Verkäufer das nicht prüft. So zumindest verstehe ich diesen Paragraphen des Ordensgesetzes.--2003:C2:EF21:5900:2CC1:289F:2ED8:FDA6 19:53, 16. Feb. 2025 (CET)Beantworten

Abschnitt Konkretisierung

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siehe BGBl

müsste es nicht der 31.12.1997 sein? (nicht signierter Beitrag von 194.76.232.188 (Diskussion) 13:47, 10. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

DDR

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Verstehe ich nicht? Gibt es solch eine Regelung auch für die DDR-Orden? Oder wo wurde das geregelt? Im so genannten Einigungsvertrag? Also hat die BRD nur eine Handvoll Kriegsauszeichnungen aus dem EWK zugelassen, i. S. von Ehrensoldauszahlung? Was ist mit sämtlichen anderen Orden der deutschen Geschichte? Ist es verboten, die zu tragen oder oder oder... Vielleicht kann man noch einen Siehe-Punkt einführen, da das OrdG ja schließlich gestrichen wurde. Danke.(nicht signierter Beitrag von 82.113.98.29 (Diskussion) 19:28, 29. Jan. 2015‎)

Eigener Artikel vorhanden, weiteres ergänzt--Rote4132 (Diskussion) 18:15, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten