Diskussion:Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:810D:A240:5CC:6C50:5CA0:CE78:EF1B in Abschnitt Pensionsbezüge

Grund für den Artikel

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Hallo Romwriter, nur mal interessehalber: Was hat dich dazu bewogen, diesen Artikel zu verfassen? Es gilt zwar der Grundsatz, dass Gesetze per se relevant sind, aber irgendwie kann ich nicht erkennen, dass das BVerfGAmtsGehG jemand außerhalb des erlauchten BVerfG-Kreises interessiert. Gruß --Forevermore 19:52, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Von enzyklopädischer Relevanz ist beispielsweise, dass die Bezüge der Richter an Bezüge anderer Beamter/Richter gekoppelt sind und so der Tagespolitik, die sich über Gehaltserhöhungen für Spitzenbeamte echauffiert (oder auch nicht), entzogen sind. Oder auch, dass ein Richter am wichtigsten deutschen Gericht weniger verdient als ein Staatssekretär beim unwichtigsten deutschen Bundesministerium. Das sagt m.E. einiges über die Wertschätzung der Verfassung aus. --[Rw] !? 20:06, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Diesen Aspekt hatte ich bis dato gar nicht bemerkt. Danke! --Forevermore 11:06, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Pensionsbezüge

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Über diesen Punkt könnte man auch noch schreiben. --2A02:810D:A240:5CC:6C50:5CA0:CE78:EF1B 13:19, 16. Sep. 2021 (CEST)Beantworten