Diskussion:Gesetz für den Reichsarbeitsdienst
Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von R2Dine in Abschnitt Einziehungsjahrgang 1924
Einziehungsjahrgang 1924
BearbeitenDer Jahrgang 1924 wurde im Jahr 1942 bereits 18 Jahre alt und unterlag damit der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Wehrgesetz: "Die Wehrpflicht dauert vom vollendeten 18. Lebensjahre bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März" (§ 4 Wehrgesetz vom 21. Mai 1935, RGBl. I S. 609). R2Dine (Diskussion) 10:19, 9. Dez. 2024 (CET)