Diskussion:Gesetz für den Reichsarbeitsdienst

Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von R2Dine in Abschnitt Einziehungsjahrgang 1924

Einziehungsjahrgang 1924

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Der Jahrgang 1924 wurde im Jahr 1942 bereits 18 Jahre alt und unterlag damit der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Wehrgesetz: "Die Wehrpflicht dauert vom vollendeten 18. Lebensjahre bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März" (§ 4 Wehrgesetz vom 21. Mai 1935, RGBl. I S. 609). R2Dine (Diskussion) 10:19, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten