Diskussion:Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von SchnitteUK
Die Aussage das LG Darmstadt erklärte das Gesetz für verfassungswidrig kann nicht stimmen. Einzig das BVerfG kann ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Wäre das LG wirklich davon überzeugt gewesen hätte es eine konkrete Normenkontrollklage vorm BVerfG anstrengen müssen. Da dies aber nicht geschehen ist, muss in dem Urteil etwas anderes stehen.92.252.26.29 21:44, 25. Aug. 2008 (CEST)
- "Erklärte" ist übertrieben, besser trifft es wohl "hält es", aus dem Urteil "[...] Die Bedenken der Beklagten gegen die Verfassungsgemäßheit des Olympiaschutzgesetzes sind gerechtfertigt. Massiv eingegriffen wird [...]" siehe: [1] --130.133.51.193 16:53, 16. Feb. 2010 (CET)
- Wenn man die Entscheidung liest, wird deutlich, dass das Gericht das Gesetz weder für verfassungswidrig "erklärt" noch "gehalten" hat, sondern im Wege der verfassungskonformen Auslegung eine enge Interpretation gewählt hat. Ich werde den Text mal umschreiben, so wie er jetzt im Artikel steht, ist er irreführend. SchnitteUK (Diskussion) 10:07, 11. Aug. 2012 (CEST)
- Der Verweis auf die Rechtskraft des Urteils ist ebenfalls nicht weiterführend. Natürlich werden gerichtliche Entscheidungen früher oder später rechtskräftig, aber diese Rechtskraft wirkt nur zwischen den Parteien des Streits (Ausnahme wieder: Bundesverfassungsgericht, wenn es ein Gesetz für ungültig erklärt). Die Tatsache, dass das Darmstädter Urteil rechtskräftig ist, heißt also nicht, dass das Olympiaschutzgesetz nun für ganz Deutschland unwirksam ist. Es ist nicht einmal die enge Interpretation des Gesetzes, die das LG gewählt hat, für andere Gerichte verbindlich. SchnitteUK (Diskussion) 10:13, 11. Aug. 2012 (CEST)
- Juristische Sternstunden der Wikipedia: "Anstatt es wegen Verfassungswidrigkeit für unwirksam zu erklären (was nach Art. 100 GG nur das Bundesverfassungsgericht hätte tun können) [...]" - statt das Gesetz also "für unwirksam" zu erklären, was das Gericht gar nicht kann, tat es etwas anderes. Welch Überraschung! 79.204.241.8 08:44, 26. Aug. 2012 (CEST)
- Manche Wahrheiten verdienen es trotzdem, gesagt zu werden, auch wenn du sie vielleicht für wenig überraschend hältst. SchnitteUK (Diskussion) 22:47, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Juristische Sternstunden der Wikipedia: "Anstatt es wegen Verfassungswidrigkeit für unwirksam zu erklären (was nach Art. 100 GG nur das Bundesverfassungsgericht hätte tun können) [...]" - statt das Gesetz also "für unwirksam" zu erklären, was das Gericht gar nicht kann, tat es etwas anderes. Welch Überraschung! 79.204.241.8 08:44, 26. Aug. 2012 (CEST)
- Der Verweis auf die Rechtskraft des Urteils ist ebenfalls nicht weiterführend. Natürlich werden gerichtliche Entscheidungen früher oder später rechtskräftig, aber diese Rechtskraft wirkt nur zwischen den Parteien des Streits (Ausnahme wieder: Bundesverfassungsgericht, wenn es ein Gesetz für ungültig erklärt). Die Tatsache, dass das Darmstädter Urteil rechtskräftig ist, heißt also nicht, dass das Olympiaschutzgesetz nun für ganz Deutschland unwirksam ist. Es ist nicht einmal die enge Interpretation des Gesetzes, die das LG gewählt hat, für andere Gerichte verbindlich. SchnitteUK (Diskussion) 10:13, 11. Aug. 2012 (CEST)
- Wenn man die Entscheidung liest, wird deutlich, dass das Gericht das Gesetz weder für verfassungswidrig "erklärt" noch "gehalten" hat, sondern im Wege der verfassungskonformen Auslegung eine enge Interpretation gewählt hat. Ich werde den Text mal umschreiben, so wie er jetzt im Artikel steht, ist er irreführend. SchnitteUK (Diskussion) 10:07, 11. Aug. 2012 (CEST)