Diskussion:Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Kurztitel
BearbeitenWoher stammt die Information zum nichtamtlichen Kurztitel in den Basisdaten: Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Die Abkürzung (GeschGehG) lässt keinen Schluss auf den Schutz-Teil im Kurztitel zu. Meines Erachtens müsste der korrekte Kurztitel Geschäftsgeheimnisgesetz heißen, sonst würde die Abkürzung GeschGehSchG lauten. In den Gesetzgebungsmaterialen (Referenten- und Regierungsentwurf) wird der Kurztitel leider nicht ausgeschrieben, sodass sich daraus keine Schlüsse ziehen lassen. (nicht signierter Beitrag von 78.54.119.99 (Diskussion) 23:23, 26. Mai 2020)
Könnte jemand bitte einen Weiterleitungslink setzen, damit man direkt bei diesem Artikel landet, wenn man GeschGehG sucht? Ich weiß nicht, wie das geht. Danke --Mbshu (Diskussion) 09:11, 20. Jan. 2021 (CET)