Diskussion:Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde
überarbeiten aus qs
BearbeitenDas Gesetz wird als Vehikel für einen Grundsatzartikel benutzt igel+- 19:52, 20. Dez. 2006 (CET)
Ich habe den Artikel ein wenig der Realität angepasst, aber es scheint den Autoren nicht um Vermittlung von Informationen über die französische Gesetzesinitiative zu gehen, sondern um die Verbreitung türkischer Leugner-Propaganda. Offensichtlich ist es ihr Problem, dass sie an den Artikel "Völkermord an den Armeniern" wegen der Editiersperre nicht rankommen und deswegen dies hier als Vehikel benutzen. reinhard
türkische Nationalisten
BearbeitenDeutschenfreund besteht darauf, türkische Kritiker des Armeniengesetzes und des Faktums, dass sich Frankreich in die inneren Angelegenheiten der souveränen Nation Türkei einmischt, als "Nationalisten" einzustufen. Warum sollte nur das Motiv des Nationalismus in Frage kommen? Die bisherige Begründung, das steckt schon apriori drin, Gemäßigte leugnen den Völkemord nicht, nur die Nationalisten leugnen ihn in dieser vehementen Form ist lediglich seine Meinung. Ich hätte gerne einen Beleg dafür, vielleicht ein Umfrage-Ergebnis (was anderes fällt mir nicht ein). Sonst werde ich reverten. WTT 15:33, 2. Jun. 2007 (CEST)
ÜA gerechtfertigt ??
Bearbeitenist das ÜA noch gerechtfertigt? nicht so recht zu sehen, SO schlecht ist der ARtikel nicht. der Name des Lemmas ist allerdings nicht ideal. grüße Plehn 18:00, 10. Jun. 2007 (CEST)
Ist wohl inzwischen wieder gerechtfertigt. Hat der französische Staatspräsident mittlerweile zugestimmt? Die Ausarbeitung zu "ähnlichen Gesetzes" sind, nun etwas unreflektiert. Das gegenteilige Gesetz in der Türkei müsste dringend erläutert werden (ist man da verpflichtet täglich zu predigen, dass keine Armenier ermordet wurden? Handelt es sich womöglich um den allgemeinen Straftatbestand der Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates?). Insgesamt immernoch überarbeitungsbedürftig.--Kriddl Disk... 14:10, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Und es geht natürlich auch nicht, dass der Artikel anscheinend auf dem Stand von 2006 stehen geblieben ist. Haben der Senat und der Präsident zugestimmt, wenn ja, wann usw., ich kann leider kaum Französisch, sonst würde ich mich selber dranmachen. Also auf alle Fälle ÜA. Grüße -- Kpisimon 19:55, 4. Mai 2010 (CEST)
- In der französischen Wikipedia hat der Gesetzentwurf keinen eigenen Artikel. Die Gesetzesinitiative wird aber im Artikel http://fr.wikipedia.org/wiki/Négation_du_génocide_arménien erwähnt. Falls dieser Artikel aktuell ist – was ich nicht beurteilen kann –, dann gibt es bis heute kein Gesetz. Insofern ist das Lemma Armenier-Gesetz (Frankreich) unpassend und sollte geändert werden. --Forevermore 09:21, 13. Mär. 2011 (CET)
Gesetzentwurf am 04.05.11 vom Senat abgelehnt
BearbeitenFrench Senate Rejects Armenian-Genocide-Denial Bill. --Max Shakhray 22:57, 8. Jun. 2011 (CEST)
Schreibfehler, schlechtes Deutsch und unnötige Information
BearbeitenDie Ansicht der Türkei ist in diesem Artikel nicht von Interesse. Ich schlage vor den folgenden Text zu löschen:
Inwieweit die Bezeichnung Völkermord für die damaligen Ereignisse angemessen ist bestreitet die offizielle Türkei. In der Türkei werden die ereignisse als Ereignisse im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen eingestuft. Wenigstens
Debatte um den Völkermord an den Armeniern in der Knesset im Dezember 2011
BearbeitenDiese Debatte steht nicht im Zusammenhang mit den französischen Gesetzen von 2006 und 2011, gehört also nicht in diesen Artikel. --DocNöck 14:49, 28. Dez. 2011 (CET)
Unverständliches
BearbeitenGleich zu Anfang bei "Geschichtlicher Hitnergrund" heißt es:
Der Völkermord an den Armeniern (im Armenischen Aghet, Metz Jeghern, Jeghern, Darakrutiun, Aksor, Tschart, (Haya-)tseghaspanutiun) ereignete sich am Anfang des 20. Jahrhunderts, in den Jahren von 1915 bis 1917, als im Zusammenhang mit den Bestrebungen, einen homogenen türkischen Nationalstaat zu schaffen, eine große Zahl von Armeniern auf dem Gebiet der heutigen Türkei durch das Osmanische Reich, den Vorgängerstaat der Türkei, systematisch ermordet wurden.
Es wird nicht klar, was die Aufzählung in Klammern erläutern soll - sind das unterschiedliche Bezeichnungen für den Völkermord an sich, oder sind das Orte/Gegenden in Armenien?
"am Anfang des 20. Jahrhunderts", "in den Jahren 1915-1917" habe ich gekürzt.
Das "Osmanische Reich" (dazu gehörte seinerzeit wohl auch die Armenier!) hat niemanden ermordet. Das muss korrigiert werden.--Mideal 11:05, 29. Feb. 2012 (CET)
Weiter:
Welches Kriegsgeschehen (vor Ort) genau? Allein "1. Weltkrieg" reicht da nicht.
"Wenigstens seit dem Jahr 2005" etc. gehört nicht in den Abschnitt "geschichtlicher Hintergrund".
Erst heißt es "durch das Osmanische Reich ermordet", dann "das o.R. ...unternahm nichts gegen das Morden".
Was für ein Wirrwarr schon zu Beginn!--Mideal 12:14, 29. Feb. 2012 (CET)
Name des Gesetzes
BearbeitenWarum wird der Name des Gesetzes im Artikel nicht genannt? Und warum fehlt der Interwiki-Link zur französischen Wikipedia? Oder haben die Franzosen keinen Artikel zu diesem Gesetz? --88.70.123.35 07:24, 2. Mär. 2012 (CET)
- Unsere französischen Kollegen haben zu dem Gesetz wohl keinen eigenen Artikel, behandeln es aber im Artikel fr:Loi mémorielle. --Forevermore (Diskussion) 08:34, 3. Mär. 2012 (CET)
"Armenier-Gesetz" ?
BearbeitenHört sich für mich so an wie die "Döner-Morde", daher die sicherlich angebrachte Bitte, einen ausgeklügerteren Titel zu finden. Gruß, --193.17.232.3 09:56, 2. Mär. 2012 (CET)
- Ich meine, dass der französische Titel loi sur la « Répression de la contestation de l'existence des génocides reconnus par la loi » lautet (habe ich von hier). Leider bin ich des Französischen nicht mächtig, ich vermute deshalb lediglich, dass das Gesetz auf deutsch etwa „Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung des von Gesetzes wegen anerkannten Völkermordes“ heißen könnte. --88.70.123.35 00:11, 3. Mär. 2012 (CET)
- Das Gesetz heißt Loi visant à réprimer la contestation de l'existence des génocides reconnus par la loi (siehe Urteil des Conseil Constitutionnel), auf Deutsch Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde (eigene Übersetzung, eine andere habe ich nicht gefunden). Ich verschiebe den Artikel mal dahin, weil meine möglicherweise schlechte Übersetzung sicherlich besser ist als der aktuelle Titel. --Gnom (Diskussion) 02:14, 3. Mär. 2012 (CET)
- Danke Gnom! Eine Frage noch: Sehen die Namenskonventionen nicht vor, dass das Herkunftsland in Klammern genannt wird (Beispiel: Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (Frankreich))? --Forevermore (Diskussion) 08:32, 3. Mär. 2012 (CET)
- Meines Wissens bekommen Gesetze einen solchen Zusatz nur, wenn es in mehreren Ländern gleichnamige Gesetze gibt. --Gnom (Diskussion) 11:12, 3. Mär. 2012 (CET)
- Danke Gnom! Eine Frage noch: Sehen die Namenskonventionen nicht vor, dass das Herkunftsland in Klammern genannt wird (Beispiel: Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (Frankreich))? --Forevermore (Diskussion) 08:32, 3. Mär. 2012 (CET)
- Das Gesetz heißt Loi visant à réprimer la contestation de l'existence des génocides reconnus par la loi (siehe Urteil des Conseil Constitutionnel), auf Deutsch Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde (eigene Übersetzung, eine andere habe ich nicht gefunden). Ich verschiebe den Artikel mal dahin, weil meine möglicherweise schlechte Übersetzung sicherlich besser ist als der aktuelle Titel. --Gnom (Diskussion) 02:14, 3. Mär. 2012 (CET)
Geschichtlicher Hintergrund
Bearbeiten"Das Osmanische Reich war während des Weltkrieges Verbündeter des Deutschen Kaiserreichs und letzteres unternahm nichts gegen das Morden und die Vertreibung der Armenier aus ihren überkommenen Siedlungsgebieten in der Osttürkei." Dies tut 1. in diesem Kontext nichts zur Sache, und ist 2. sachlich auch nicht korrekt, es gab sehr wohl deutsche Offiziere des Levante-Korps, die sich den türkischen Soldaten teilweise mit gezogener Waffe entgegengestellt haben, ich verweise hier auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Liman_von_Sanders --Kinraven (Diskussion) 02:42, 4. Mär. 2012 (CET)
Die türkische Gemeinschaft in Deutschland?
BearbeitenWer oder was ist "die türkische Gemeinschaft in Deutschland" und inwiefern hat sie eine Beziehung zu dem Gesetz in Frankreich? --House1630 (Diskussion) 17:15, 19. Mai 2013 (CEST)
Vermutlich soll es sich um die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD)[1]handeln. Natürlich kann auch diese Gemeinde eine Meinung zu Armeniervölkermord und französischen Gesetzen haben.--MfG Kriddl Posteingangskörbchen 13:38, 20. Mai 2013 (CEST)
Lemma-Name
BearbeitenDer erste Satz lautet
Das Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde (Loi visant à réprimer la contestation de l’existence des génocides reconnus par la loi) war ein französischer Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Negationismus.
Sollte das Lemma dann nicht besser Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde heißen ?
Suggeriert nicht der bisherige Lemmaname, es gäbe ein solches Gesetz ?
--Neun-x (Diskussion) 23:36, 26. Mär. 2015 (CET)
- Stimmt. Muss Gesetzesentwurf heißen, da es nie geltendes Recht wurde. --Rentenantrag (Diskussion) 12:54, 16. Aug. 2015 (CEST)