Diskussion:Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von DieGeduldige in Abschnitt Gibt es einen Zusammenhang zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
ESUG // Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
BearbeitenIch habe nach "ESUG" gesucht und wurde zu diesem Eintrag geführt.
Es findet sich kein Hinweis, dass ESUG und "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" das gleiche sind. Eine Erklärung, was die Abkürzung ESUG bedeutet wäre auch weiterführend.
--r-elativ 12:23, 23. Mär. 2015 (CET)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.die-bank.de/index.php?id=9&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17079&cHash=37a45983dc6e97fac27174601b6af90a
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
Gibt es einen Zusammenhang zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
BearbeitenIst die erste Stufe das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen und die zweite dann das o.g. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte oder wie hängen diese beiden zusammen? Tun sie das überhaupt? Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 14:32, 31. Okt. 2016 (CET)
- Auch hier: Ja.--Losdedos (Diskussion) 15:15, 31. Okt. 2016 (CET)
- Auch hier: Geht es bitte etwas ausführlicher? Woran kann die geneigte Leserin bzw. der geneigte Leser erkennen, DASS es da einen Zusammenhang gibt, wenn sie/er sich eher weniger auskennt? Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 19:36, 31. Okt. 2016 (CET)