Diskussion:Gesetzeskraft

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Asperatus in Abschnitt Lemma doppeldeutig

Lemma doppeldeutig

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Der Begriff Gesetzeskraft ist doppeldeutig. Er bezeichnet nicht nur das Inkrafttreten, worum es im Artikel geht, sondern ist auch Synonym für "von Rechts wegen" (siehe Ipso iure). Daher schlage ich vor, dass Lemma zu "Inkrafttreten" zu verschieben. Gesetzeskraft sollte BKS werden, dass auf die beiden Lemma Inkrafttreten und Ipso iure verweist. --Asperatus (Diskussion) 15:58, 24. Dez. 2023 (CET)Beantworten