Diskussion:Gestüt

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Thor-100-19 in Abschnitt Begrifflichkeiten

Hauptgestüt

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Ich bin mir nicht sicher, ob der Satz so richtig ist: „Landgestüte auf denen auch Stuten und Fohlen gehalten werden, werden als Hauptgestüte bezeichnet.“ Wenn das so wäre, dann würde es wohl kaum Gestüte namens Haupt- und Landgestüt xyz geben. Sachsen hat auch beides, aber an zwei unterschiedlichen Orten, daher ist es das Landgestüt Moritzburg und das Hauptgestüt Graditz. Graditz liefert Moritzburg Hengstnachwuchs: [1]. Die Hengste in Trakehnen haben meines Wissens auch nur die Stuten in Trakehnen selbst gedeckt. Also eigentlich komme ich darauf, weil ich mich plötzlich gefragt habe, warum Graditz als Hauptgestüt in dieser Liste auftaucht, und dann diese Definition gesehen habe. --Klara 16:56, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ein reines Hauptgestüt dient lediglich der Zucht von Hengsten für die Landgestüte, läßt seine Hengste also nur die eigenen Stuten decken. Ein Haupt- und Landgestüt zieht einerseits selbst Hengste, stellt diese aber auch den Privatzüchtern zur Verfügung. Habe das mal eingearbeitet. --87.78.177.10 18:58, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Juhu, genauso hab ich's mir gedacht. :) Besten Dank für die Einarbeitung. --Klara 19:08, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Einleitung

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So ist die Einleitung leider unsinnig. Wenn man schon Gestuet sagt, dann muss man nicht dazu sagen, dass es landwirtschaftlich ist und vor allem die Pferdezucht betreibt. Kurz gesagt: doppelt gemoppelt. Was man generell an dem Satz bemaengeln kann, ist, dass nicht alle staatlichen Gestuete Landgestuete sind, sondern ja auch reine Hauptgestuete sein koennen. Was diese beiden unterscheidet, wird erst danach gesagt. Ich hatte mir eh schon ueberlegt, ob man nicht diesen Artikel mit Gestuet vereinigen sollte (also unter dem Lemma Gestuet) und Landgestuet und Hauptgestuet dahin redirected. Dann wuerde man das auch einfacher mit einer vollkommen klaren Definition hinkriegen, denke ich. --Klara 11:10, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Habe ich Gamgee auch schon vorgeschlagen :) --KeinPlan 11:19, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Erledigt. --Klara 23:06, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Landgestüt Schleswig-Holstein ?

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Blöde Frage: Gibt es kein Landgestüt in Schleswig-Holstein? Wer übernimmt dessen Aufgabe? Ist es der Holsteiner Verband? Wenn ja, sollte man ihn hier erwähnen? Viele Gruesse, -- Schwijker 21:17, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zitat Nissen: Das einzige einem Landgestüt gleichzusetzende private Hengstdepot unterhält in der Bundesrepublik der "Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes" in Elmshorn. Klar kann man den hier erwähnen. --87.78.230.230 21:52, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Hast Du einen Link zu diesem Zitat? Gruss, -- Schwijker 21:57, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Jasper Nissen: Großes Reiter- und Pferdelexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag, 1976, ISBN 3-570-04580-3. --87.78.230.230 22:04, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Danke! Gruss, -- Schwijker 22:43, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Begrifflichkeiten

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Eine zitterfähige Quelle für die Unterscheidung in Haupt- und Landgestüt wäre hilfreich. Irgend eine Idee, wo es gut definiert ist?--Thor-100-19 (Diskussion) 14:32, 10. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Der Unterschied steht ja schon im Artikel. In ähnlichem Wortlaut zu finden ist dies z.B. im (bereits einen Absatz höher benannten) Großen Reiter- und Pferdelexikon von Jasper Nissen. --Nordlicht8 ? 15:10, 10. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich hatte gehofft, einen Gesetzestext/ Verwaltungsvorschrift zu finden, deshalb meine Frage in der Diskussion. Könntest Du ggf. einen Quellenverweis im Artikel mit Seitenangabe einfügen? Danke schon mal fürs Antworten.--Thor-100-19 (Diskussion) 18:11, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten