Diskussion:Gesundheitsrecht

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Redirect

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Die Weiterleitung auf Medizinrecht ist der Sache nicht dienlich. Gesundheitsrecht ist nicht einfach "nur" Medizinrecht aka "Recht der Mediziner". Vielmehr umfasst Gesundheitsrecht alle rechtsrelevanten Gebiete und Fragestellungen aller Versorgungsstrukturen und Akteure. Kurzum: Medizinrecht ist ein Teilgebiet des Gesundheitsrechts. -- Apollo* 12:35, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

@Apollo*: Sehr später Dank für deinen Hinweis… Habe die beiden BKLs Gesundheitsrecht und Medizinrecht entsprechend angepasst.--Aschmidt (Diskussion) 15:36, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Habe mich umentschieden und aus der BKL einen Stub gemacht, da es mittlerweile mehrere Lehrbücher und Kommentierungen zum Thema gibt.--Aschmidt (Diskussion) 16:48, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten