Diskussion:Giorgio I.

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von DK2EO in Abschnitt Erbe

Zum Status der Gemeinde Seborga in Italien ist zu vermerken. Laut italienischer Verfassung gehören die Regionen als Ganzes zum Staat. Nur die Gemeinden der Autonomen Provinzen sind namentlch in Verfassungstexten genannt. Die Zugehörigkeit Seborgas zum Staat Itlaien steht völkerrechtlich IMHO außer Zweifel.--Martin S. 17:31, 3. Jan 2006 (CET)

Aus der Sicht Italiens und der italienischen Verfassung gesehen, ja. Aber aus historischer, unparteiischer Sicht gesehen ist der Status der Gemeinde ungeklärt. Siehe auch im Seborga-Artikel selbst, seit dem Wiener Kongress ist die Zuordnung Seborgas nicht mehr festgelegt, was die völkerrechtliche Lage Seborgas seither ungeklärt lässt. -- CdaMVvWgS 20:22, 3. Jan 2006 (CET)

Todesdatum

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Ist der "Fuerst" jetzt 1996 oder 2009 gestorben? (nicht signierter Beitrag von 84.114.56.125 (Diskussion) 22:52, 3. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Verschiebung der Lemmas und Neuformulierung

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Der Artikel müsste m.E. mit der nötigen Distanzierung neu geschrieben und das Lemma verändert werden. Der findige Blumenhändler Giorgio Carbone mag ja unter diesem Namen einen Wikipedia-Eintrag erhalten - aber man kann den Artikel über den selbsternannten und selbstverständlich nirgends offiziell anerkannten Phantasie-"Fürsten" doch nicht allen Ernstes unter "Giorgio I." plazieren und dann auch noch schreiben: "war von 1963 bis 2009 Fürst von Seborga (...), regierte als gewählter Fürst 46 Jahre sein fünf Quadratmeilen großes Fürstentum" (seit wann wird in Italien übrigens in Meilen gerechnet?) usw., als handle es sich nicht um einen Scherz, sondern um Tatsachen. Für Ironie ist auf Wikipedia (leider) kein Platz. -- 77.190.216.74 23:36, 7. Okt. 2017 nachsig.

Erbe

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Hier steht, dass er keinen „leiblichen Erben“ hinterließ. Wenn man das Thema schon anschneidet, sollte man es detailliert genug tun, dass Missverständnisse vermieden werden, denn aus Seborga#Fürstentum Seborga geht hervor, dass er eine Tochter hinterließ (Wahlverliererin 2019). Kann jemand ergänzen, welches Detail des seborgischen Erbrechts hier Übereinstimmung schafft? --DK2EO (Diskussion) 13:15, 15. Aug. 2022 (CEST)Beantworten