Diskussion:Gleichheitsprinzip
Gleichheitsprinzip
BearbeitenCassiel 15:45, 11. Jun 2003 (CEST)
Das Gleichheitsprinzip bezieht sich nicht nur auf Wahlrecht, sondern ist ein universelles, demokratisches Grundprinzip und da kommt es sehr wohl auf das effektive politische Ergebnis an, nicht mit welche Taschenspielertricks es umgangen werden kann. Denn nichts anderes sind Abstimmungsquoren, 2/3-Mehrheitserfodernis usw. Taschenspielertricks die scheinbar das Gleichheitsprinzip berücksichtigen es aber effektiv aushebeln, denn die Anwendung dieser Regeln bevorzugen einseitig den status quo.
Bsp. 2/3-Mehrheitserfordernis:
60% der Abstimmenden stimmen dafür, 40% dagegen. Wird nun die eine 2/3-Mehrheitserfordernis angewendet setzen sich politisch effektiv die 40% gegen die 60% durch. Faktisch bedeutet ein 2/3-Mehrheitserfordernis eine Doppelt-Gewichtung der Nein-Stimmen, denn bis zu einem Stimmverhältnis von 66,6% zu 33,4% also 2:1 genügen halb soviel Nein-Stimmen um die Mehrheit zu majorisieren.
- Das ist so nicht richtig. Es würde den Gleichheitsgrundsatz verletzen, wenn die Stimme von Abstimmendem A egal wie er abstimmt höher gewichtet würde als die Stimme von Abstimmenden B. Hier wird die Gewichtung aber daran geknüpft, wie die Stimmabgabe ausfällt, und nicht daran, wer abstimmt. Das ist ein recht gravierender Unterschied. Eine zwei-Drittel Regelung heisst noch lange nicht, dass deshalb die Minderheit die Mehrheit majorisiert. Es gann nicht ein Drittel der Abstimmenden etwas neues gegen zwei Drittel der Abstimmenden durchsetzen, sondern man bracht zwei Drittel, um etwas altes zu ersetzen. Auch das ist ein gravierender Unterschied. Es geht lediglich darum, dass eine genügend qualifizierte Mehrheit vorhanden sein sollte, um die Bedenken einer Minderheit beiseite wischen zu dürfen. Die zwei-Drittel-Mehrheit dient also dem Minderheitenschutz, nicht der Herrschaft einer Minderheit. Uli 16:13, 11. Jun 2003 (CEST)
- Das ist nicht richtig. Der Gleichheitsgrundsatz gilt universell und nicht nur wenn er in beide Richtungen verletzt werden kann. So rum wird ein Schuh draus.
- 2/3-Regelung favorisiert einseitig den status quo. Und die Verkettung von Klauseln mit Minderheitenschutz ist Quatsch. Solche Klauseln können Minderheitenschutz auch behindern z.B. eine Verbesserung/Wiederherstellung des Asylrechts. Cassiel 17:34, 11. Jun 2003 (CEST)
- Du wiederholst Dich, aber bist mit keinem Wort auf mein Argument eingegangen: Das Gleichheitsprinzip gilt für Personen, nicht für Meinungen. Eine Demokratie darf Meinungen gewichten, aber nicht Personen. Uli 17:47, 11. Jun 2003 (CEST)
- Ditto! Es ist Unsinn Meinungen von Personen zu trennen. Meinungen sind an Personen gebunden und können nur von diesen vertreten werden. Wenn du Meinungen gewichtest, gewichtest du auch Personen. Das sind Taschenspielertricks sonst nichts. Cassiel 14:50, 12. Jun 2003 (CEST)
- Du wiederholst Dich, aber bist mit keinem Wort auf mein Argument eingegangen: Das Gleichheitsprinzip gilt für Personen, nicht für Meinungen. Eine Demokratie darf Meinungen gewichten, aber nicht Personen. Uli 17:47, 11. Jun 2003 (CEST)
Analoges gilt für Abstimmungsquoren. Der überproportionale Gewichtungsfaktor der Nein-Stimmen ist hier jedoch variabel je nachdem wie stark der Mehrheitsunterschied bei den (einfach gewerteten) Stimmen ist.
Im Gegensatz zum Klassenwahlrecht erfolgt die Gewichtung bei 2/3-Mehrheitserfordernis und Abstimmungsquoren im Nachhinein, was aber genauso undemokratisch ist.
- Nein, das ist mitnichten undemokratisch. In dem Moment, in dem Du abstimmst, weißt Du nicht, wie Deine Stimme gewertet werden wird. Erst wenn das Gesamtbild der Abstimmung feststeht, werden einzelne "Meinungen" gewichtet (bei 2/3-Hürde steht von vornherein fest, wie die Gewichtung ausfällt, bei 5%-Hürde nicht). Es ist nicht undemokratisch, wenn die Mehrheit gegenüber einer Minderheit zurückstehen muss (2/3-Mehrheit) oder die Minderheit gegenüber einer Mehrheit (5%-Hürde). Nochmal: Das Gleichheitsprinzip gilt für Personen, nicht für Meinungen. Eine Demokratie kann, darf und muss wahrscheinlich sogar einzelne Meinungen bevorzugen (z.B. die, dass eine Demokratie besser ist als eine Diktatur, und dass man die Demokratie nicht einfach "abwählen" kann, auch wenn alle(!) dafür wären). Uli 16:32, 11. Jun 2003 (CEST)
- Du beschreibst genau die Taschenspielertricks die ich erwähnt habe.
- Und es ist undemokratisch wenn eine demokratische Minderheit eine demokratische Mehrheit majorisiert. Auf welcher Grundlage sollen denn sonst Entscheidungen getroffen werden? Es gibt immer eine übergangene (demokratische) Minderheit. Du vermischst rabulistisch gekonnt demokratische und demographische Mehr-/Minderheiten. Und überprüfe mal dein Demokratieverständnis.Cassiel 17:34, 11. Jun 2003 (CEST)
- Hallo? Gelesen, was was da oben steht? Aber wahrscheinlich nicht verstanden. Nochmal lesen. ;-) Du interpretierst was ins Gleichheitsprinzip hinein, was schlicht und einfach nicht der Inhalt dieses Prinzipes ist, und wenn Du's noch so gerne hättest. "Gleichheitsprinzip" hat nunmal eine allgemein akzeptierte Bedeutung (nämlich die Gleichheit von Personen) und nicht die Bedeutung, die Du darin siehst (die Gleichheit der Auswirkung von Stimmen). Da kannst Du noch so viel auf mir rumhauen, Deine Reininterpretation wird dadurch nicht richtiger. Uli 17:47, 11. Jun 2003 (CEST)
- Ich glaube du bist der von uns beiden der nicht verstehen will. Du bist derjenige der das Gleichheitsprinzip rabulistisch verquarst und verquarkt. Und durch die Vereinnahmung einer ominösen "allgemeinen" Meinung als die deinige wird es auch nicht richtiger. Nur falscher und unglaubwürdiger Cassiel 14:50, 12. Jun 2003 (CEST)
- Hallo? Gelesen, was was da oben steht? Aber wahrscheinlich nicht verstanden. Nochmal lesen. ;-) Du interpretierst was ins Gleichheitsprinzip hinein, was schlicht und einfach nicht der Inhalt dieses Prinzipes ist, und wenn Du's noch so gerne hättest. "Gleichheitsprinzip" hat nunmal eine allgemein akzeptierte Bedeutung (nämlich die Gleichheit von Personen) und nicht die Bedeutung, die Du darin siehst (die Gleichheit der Auswirkung von Stimmen). Da kannst Du noch so viel auf mir rumhauen, Deine Reininterpretation wird dadurch nicht richtiger. Uli 17:47, 11. Jun 2003 (CEST)
Bemerkenswerterweise gibt es bei Wahlen keine Abstimmungsquoren. Hier ist es egal wieviele zur Wahl gehen. Bei direktdemokratischen Verfahren in Deutschland ist es jedoch die Regel. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Honi soit qui mal y pense
hhc2, 11 Juni 19.20 h: Wie wäre es, mal über die Abgrenzung des Gleichheitsprinzips zum Mehrheitsprinzip zu reden? Dann wird vielleicht einiges klarer. Außerdem kann man über die Terminologie "Beschränkung" des Gleichheitssatzes reden, und über "Verletzung" (Vgl. Pieroth/Schlink, GR, Rn. 224 f). Das sollte man auseinanderhalten.
Sehr interessante Disklussion übrigens, ich hätte mich fast einmal mit dem Gleichheitsprinzip in einer Diss. beschäftigt und werde dazu noch was "offizielles" schreiben.
Nach der Herausnahme meiner "Abmilderung" durch U. Fuchs: Ich meine ja, Du (UF) hast inhaltlich absolut Recht. Man kann Klassenwahlrecht und Abstimmungsquoren etc. nicht in einen Topf werfen. Aber wenn einer das anders sieht und der Ton mehrseits doch schon reichlich giftig wird, soll man eben reinscreiben "we agree to disagree". Und die Diskussion nicht im Artikel führen, sondern hier. Morgen schreibt er's wieder rein.
- Ich habe mich bemüht dies so zu schreiben.Cassiel 14:50, 12. Jun 2003 (CEST)
Gleiches gilt für den Artikel zum Mehrheitsprinzip. Da steht, "die Mehrheit majorisiert die Minderheit". Das ist - mindestens - schief. Da muss man diskutieren. hhc2
- Ja, Du hast ja Recht - im Prinzip. Ich hab mir halt nur gedacht, besser den ganzen Absatz raus als nur einen Teil (nämlich das Ständewahlrecht, ich glaub wir sind uns alle einig, dass das dem GP zuwiederläuft). Ich bin des Diskutierens nur inzwischen leid. Cassiel hat mich ursprünglich mal lobend erwähnt, als jemand, der vernünftige Ansätze hat, Artikel unter einen Hut zu bringen (Irgendwo in irgendeinem seiner Streits mit Elian auf irgendeiner Diskussionsseite) - jetzt gilt das offenbar nichtmehr, so schnell kanns bei ihm gehen, wenn man konsequent versucht, diesen Artikelkomplex auf einem vernünftigen Stand zu bringen oder zumindest zu halten.
- Wenn Du was beisteuern kannst, hau in die Tasten - aber bevor Du resignierst, sag Bescheid. Notfalls wäre ich dafür, dass einer der Kollegen die Artikel auf einem sauberen Stand sperrt (ich sollte das besser nicht selbst tun, bin schon zu sehr Partei geworden) - dann kann Cassiel sich woanders austoben gehen. Uli 20:00, 11. Jun 2003 (CEST)
- Toll! Mehr als die Zensurkeule fällt dir nicht ein. Und was "sauber" ist bestimmst du oder ein anderer sysop. Erklär doch gleich Wikipedia zur Diktatur! Ach, nein. Das ist ja für dich eine Demokratie, wenn sysops wissen was gut ist für alle Wikipedianer ;-> Der Unterschied zwischen Recht und Unrecht sind nur zwei Buchstaben! Cassiel 17:56, 12. Jun 2003 (CEST)
- Das nenne ich Verantwortung. Ich hab was ziemlich langes eingefügt. Eine Basis sollte das sein. hhc2 22.45 h 11.juni 03
Darüber, dass das Klassenwahlrecht das Gleichheitsprinzip verletzt herrscht offenbar Einigkeit, ich habe es also in Ulis Formulierung wieder hineingebracht. --Joachim 10:20, 12. Jun 2003 (CEST)
- Na, wenigstens gibt es hier einigermassen Übereinstimmung. Ich habe es deshalb auch so reingeschrieben. Cassiel 14:50, 12. Jun 2003 (CEST)
- Ich finde, die Erklärung sollte auch drin bleiben.--Joachim 15:19, 12. Jun 2003 (CEST)
- Kann man so einigermassen lassen. Es ist jedenfalls nicht tendenziös.Cassiel 16:47, 12. Jun 2003 (CEST)
Die Formulierung "Ob und wie weit Abstimmungsklauseln wie z.B. eine 2/3-Mehrheitserfordernis, Zu- und Abstimmungsquoren das Gleichheitsprinzip verletzten oder nicht, ist umstritten. -> Diskussion:Gleichheitsprinzip" gefällt mir nicht. Ich denke dass du, Cassiel, mit deiner Meinung recht allein darstehst. Ungewöhnliche Meinungen sollten in einer Enzykopädie nicht zu viel Raum einnehmen, Wikipedia ist ja keine Newsgroup. Könnte man sich da auf eine schwächere Formulierung einigen? --Joachim 15:18, 12. Jun 2003 (CEST)
- Tut mir Leid, das ist die abgeschwächteste Form die ich mir vorstellen kann. Wenn wir noch nicht mal darüber übereinstimmen, dass wir nicht darüber übereinstimmen, weil einige meinen Zweifel und anderslautende Meinungen einfach übergehen zu können, dann können wir Wikipedia dicht machen.
- Ich kenne viele Leute die Abstimmungsklauseln ähnlich kritisch sehen wie ich.
- Alleine sehe ich mich damit ganz und gar nicht.
- Und wenn: "Auch wenn alle einer Meinung sind können alle irren!" Wahrheit kannst du nicht demokratisch oder sonstwie feststellen oder verordnen. Zweifel und der Hinweis auf diese Zweifel muss erlaubt sein! auch und gerade in dieser Enzyklopädie. Cassiel 16:47, 12. Jun 2003 (CEST)
- Eine Enzyklopädie soll über Fakten informieren und nicht die Privatmeinungen der Autoren darstellen. Die Tatsache, daß ein Autor hier anderer Meinung ist als alle anderen rechtfertigt nicht den Hinweis darauf, daß die Sache umstritten sei. Etwas anderes wäre es, wenn es entweder eine wissenschaftliche Diskussion darüber gäbe, ob Abstimmungsklauseln dem Gleichheitsprinzip entgegenstehen, oder gesellschaftlich relevante Gruppen (z.B. eine der relevanten politischen Parteien) das anders sehen würden. (Umfragen im privaten Bekanntenkreis sind für eine Enzyklopädie wieder irrelevant.)
- Noch so einer der meint seine Meinung sei die allgemein anerkannte und einzig richtige, ohne die Fakten zu Kenntnis nehmen zu müssen. Es ist Fakt dass dies umstritten ist. Und es gibt eine wissenschaftliche und öffentliche Diskussion darüber ob solche Klauseln demokratisch sind oder nicht. Davon kann sich jeder, der sich mit direkter Demokratie beschäftigt, überzeugen. Mehr Demokratie e.V. spricht sich als Fachverband genau aus diesem Grund ziemlich eindeutig gegen deratige Klauseln aus. Auch Politiologen wie Prof. Dr. Otmar Jung sehen diese Hürden kritisch. Mehr Demokratie e.V. hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und anhand dessen dies öffentlich in hearings mit Experten diskutiert. Ich war dabei! Wer hier behauptet, das sei nicht umstritten, ignoriert die Fakten und es ist Fakt! Cassiel 17:56, 12. Jun 2003 (CEST)
- Selbst wenn die 2/3 Klausel umstritten ist, verstößt sie nicht gegen das Gleichheitsprinzip und schon gar nicht in der gleichen Qualität wie das Ständewahlrecht. Ich bin deshalb dagegen, das hier in einem Absatz mit dem Ständewahlrecht zu erwähnen.--Joachim 11:11, 13. Jun 2003 (CEST)
- Ich kenne Material von "Mehr Demokratie" aus dem hervorgeht, daß sie in der Tat gegen Abstimmungsquoren sind. Aber nicht mit Begründung, daß sie dem Gleichheitsprinzip widersprechen. Und nur darum geht es in dem Artikel. Wenn Prof. Dr. Otmar Jung solche Hürden kritisch sieht, ist das schön für Dich, aber zeigt nicht, daß es eine wissenschaftliche Diskussion darüber gibt, ob solche Hürden dem Gleichheitsprinzip widersprechen.
- Cassiel kennt das Material offenbar nicht, oder er hat's nicht richtig verstanden.
- Ulrich.fuchs, bitte hör auf mich hier zu verleumden! Das ist übelstes Mobbing!
- Wie gut kennst du denn Mehr Demokratie e.V. ?
- Ich bin Mitglied und habe dort aktiv an den Diskusssionen über alle Abstimmungsklauseln teilgenommen. Cassiel 18:03, 17. Jun 2003 (CEST)
- Ihr Kritikpunkt an den Quoren ist ein ganz anderer, als mit dem Cassiel hier argumentiert.
- Das stimmt nicht! Cassiel 18:03, 17. Jun 2003 (CEST)
- Bei Quoren zählen Enthaltungen als Nein-Stimmen, die Hürden werden in der Praxis zu selten geschafft, der Einfluss der Bürger dadurch reduziert (das ist der eigentliche Kernpunkt der Argumentation). Der Ausgangspunkt, das demokratische Grundproblem, das mehr Demokratie e.V. sieht, ist aber eine Verletzung des Mehrheitsprinzips, nicht des Gleichheitsprinzips. Nachzulesen auf den Webseiten von Mehr Demokratie e.V. in ihrem "Lexikon der Direkten Demokratie" [1]. Die volle Argumentation von mehr Demokratie e.V. findet sich ausführlich unter [2] Also, bitte Cassiel, führe andere Quellen auf, die behaupten, dass Quoren dem Gleichheitsprinzip widersprechen. Mehr Demokratie e.V. tut es als Beleg jedenfalls nicht. Bis dahin nehme ich den fraglichen Abschnitt aus dem Artikel wieder mal raus. Uli 09:54, 13. Jun 2003 (CEST)
- Dieses Papier ist im Prinzip richtig, bezieht sich aber nur zum einen nur auf AbstimmungsQUOREN, die 2/3-Mehrheitserfordernis wird gar nicht erwähnt und es wird auch keine Aussage gemacht hinsichtlich des Gleichheitsprinzips. Das DD-Lexikon ist in dieser Hinsicht auch lückenhaft.
- Ausserdem spiegelt dies nicht die kontroversen Diskussionen innerhalb von Mehr Demokratie e.V. oder gar Beschlußlage dar, sondern sind individuell geprägte Arbeiten (namentlich gekennzeichnetes Papier).
- Und was Mehrheits- und Gleichheitsprinzip betrifft: diese sind keine sich ausschliessenden Prinzipien. Im Gegenteil: Jede Verletzung des Mehrheitsprinzips ist auch eine Verletzung des Gleichheitsprinzips, welches das Mehrheitsprinzip einschliesst. Wenn einer de facto Minderheit den Sieg zugesprochen wird, kommt dies einer überproportionale Wertung der Minderheiten-Stimmen, die daraus eine Pseudo-Mehrheit macht, gleich. Oder auf deutsch: es ist schlicht unfair und ungerecht!
- Bsp. 2/3-Mehrheitserfordernis: da kann man durchaus der Ansicht sein, dass das Mehrheitsprinzip hierdurch nicht verletzt wird (ich kenne jedenfalls Leute, die so argumentieren). Die Mehrheit wird einfach für die einen auf 2/3 und für die anderen (status quo) auf 1/3 definiert, aber das Gleichheitsprinzip ist trotzdem immer noch verletzt.
- Und die Hinzurechnung und Vereinnahmung von de facto Stimmenthaltungen zu den Nein-Stimmen ist ja gerade der Taschenspielertrick der den Quoren einen demokratischen Anstrich verpassen und eine de facto demokratische Mehrheit in die Minderheit drängen soll. Eklatanter kann man den Gleichheitsgrundsatz "One man, one vote" kaum verletzten. Cassiel 18:03, 17. Jun 2003 (CEST)
Stimmhäufung (jeder Wähler hat mehrere - gleichviel natürlich - Stimmen und kann die auf einen Kanditaten "häufen") widerspricht nicht dem Gleichheitsprinzip.
So ie es jetzt da steht, finde ich es inhaltlich überwiegend vertretbar. "Personen" werden allerdings nicht ungleich gewichtet, sondern Stimmen. Aber egal, das sind Feinheiten.
Wichtiger: die Gliederung des Artikels ist vollkommen durcheinander geraten. Oben steht, das Gl. beschränke sich auf das WahlR etc., unten steht, es sei auch ein allgemeines Grundrecht. Wenn niemand was dagegen hat, werde ich das in den nächsten Tagen (unter Beibehaltung des jetzigen Inhalts) gliederungsmäßig systematisieren.
- Zustimmung! Die Frage ist nur, ob sich das schon lohnt. Wir sollten erstmal versuchen den Artikel inhaltlich stabil zu kriegen.--Joachim 11:10, 13. Jun 2003 (CEST)
Inhaltlich doch noch: Rechtlich ist der Ausdruck "Prinzip" äußerst unglücklich. Denn ein Prinzip ist etwas ,was ziemlich wachsweich ist und nicht immer beachtet werden muss, sondern letztlich mehr eine Leitlinie ist. Das Thema des Artikels wird rechtlich zutreffend mit "Wahlgleichheit" beschrieben. Ich kenne die soziologische und politologische Ausdrucksweise nicht, rege aber an, evtl. den Inhalt in einen Artikel "Wahlgleichheit" zu verschieben. hhc2 12 juni 03, 21.13 h
- Dann sollten wir aber auf jeden Fall beachten (und im Artikel rüberbringen), dass "Prinzip" juristisch was wachsweiches ist - im allgemeinen Sprachgebrauch ist es das ja gerade nicht, wie zum Beispiel ein archimedisches Prinzip oder die Feststellung, dass jemand "aus Prinzip" etwas tut. Keine schwammige Leitlinie also, sondern etwas mit grundsätzlilchem Geltungsanspruch. Insofern würde ich "Gleichheitsprinzip" schon als Artikelname lassen wollen, darunter kennt man es schließlich. Dabei merke ich gerade, dass unser Artikel Prinzip mehr als dürftig ist.... Uli 21:24, 12. Jun 2003 (CEST)
- Danke für den Hinweis! Ich hab's in dem Artikel ergänzt. Und "Gleichheitsprinzip" sollte gegebenenfalls m.E.nach Stabilisierung des Artikels nach "Wahlgleichheit" verschoben werden. Hhc2 13. juni 03
Verschoben wie angekündigt. Inahlt weitgehend unverändert.
- Also das kann ich nicht nachvollziehen. Es wurden weitgehende Teile die auch Ulich.fuchs akzeptiert hat gelöscht. Daher restore Cassiel 18:03, 17. Jun 2003 (CEST)
- Der Inhalt ist nicht gelöscht sondern nach Wahlgleichheit verschoben. Wie oben ausdrücklich geschrieben.
- Kommt aber einer inhaltlichen Löschung gleich. Oder gilt das Gleichheitsprinzip etwa nur für Wahlen? Das wäre noch unverschämter. Im deutschen Sprachgebrauch und im Grundgesetz wird zwischen Wahlen und Abstimmungen unterschieden. Schweizer haben nicht Wahl- sondern Stimmrecht, was das Wahlrecht einschliesst. Die Verschiebung kann man als eine tendenziöse Einschränkung auf Wahlen interpretieren. Passt ins Bild der pseudo-demokratischen Verbrämung des hiesigen Systems, die hier betrieben wird. Cassiel 02:48, 6. Jul 2003 (CEST)
- Ich bin - um es zurückhaltend zu formulieren - der Meinung, dass in einer sachlichen Diskussion Wörter wie "tendenziös" und "unverschämt" nicht gebraucht werden sollten. Und auch persönliche Meinungen über die Autoren sollten nicht geäußert werden, auch wenn sie in Tatsachenbehauptungen enthalten sind. Der Hinweis von (ich glaube es war U. Fuchs) auf Deiner (Cassiels) Diskussionsseite auf die "Einführung in die Politikwissenschaft" ist so eine - jedenfalls unterschwellige Herabsetzung, aber auch Cassiels Angriffe gegen die Ansichten, die hier überwiegend vertreten werden. Unabhängig davon, wie die Wikipedia-Regeln lauten, sind solche Ausdrücke kontraproduktiv, weil sie die Aufmerksamkeit von der Sachdiskussion ablenken. Allenfalls auf den Autorenseiten. Da lasse ich mich auch gerne persönlich beschimpfen. Hier finde ich Ausrücke wie "Rabulistisch" und "Pseudo-demokratisch" unanbgebracht. Hhc2 19:03, 6. Jul 2003 (CEST)
PS: Was heißt "rabulisitisch"? Gibt's da schon nen W-Artikel?
- Den Artikel Abstimmungsklauseln finde ich überwiegend OK, aber die Typos nicht. Hhc2
Artikel neu
BearbeitenAls ich den Artikel las, war ich überrascht, da ich den Begriff anders abgeleitet kannte. (Naturrechtlich -> Gleichheit aller Menschen) Ich finde man sollte vom Allgemeinen auf das Spezielle gehen. Im ursprünglichen Artikel schien mir das genau anders herum, so dass der Gleichheitssatz erst ganz unten auftaucht. Darum mein Vorschlag es ganz neu anzupacken! Ist meine Sicht der Dinge nicht die allgemein verbreitete, über die ein Konsens herrscht, oder ist mein Zugang eine individuelle Abweichung? Was meint ihr? --Rrr 10:16, 15. Jun 2004 (CEST)
- Ich habe mich vor einigen Monaten an der Diskussion hier beteiligt und
- am Artikel mitgeschrieben. Es war eine der unangenehmsten Erfahrungen mit Wikipedia.
- Die Dikussion war nicht vernünftig zu führen. Viel Spaß, aber ohne mich. Hhc2 11:53, 15. Jun 2004 (CEST)
- Also bei mir kann hier jeder alles sagen. Ich bin da total offen. Auch wenn jemand mal Quatsch erzählt oder daneben liegt, ist das nicht schlimm. Man kann immer was dazulernen. Hier muß keiner vor irgendwas Angst haben. --Rrr 00:01, 16. Jun 2004 (CEST)
- Lies' Dir mal obige Diskussion durch. Wenn nicht einmal ein NPOV zu erreichen ist, weil einige User es nicht einsehen, daß ihre Meinung und Ausdrucksweise
- eben nicht neutral ist und sie ihre eigene Meinung immer wieder in den Artikel reinschreiben, verliert man irgendwann die Lust.
- Es hängt an denjenigen, die sich an der konk. Diskussion beteiligen, nicht am Artikel selbst. Bei anderen, noch heftiger umstrittenen Artikeln gelingt
- es ja auch häufig. Hier aber nicht. Hhc2 11:53, 16. Jun 2004 (CEST)
- Sicherlich erwecken manche Diskussionsteilnehmer den Eindruck, dass an ihrer einzigartigen Erkenntnis eines Sachverhalts ihr Leben hängt. Folglich wird jede kritische Distanz gleich einem Aggressionsakt abgehandelt, so als ob der Kontrahent ihnen etwas von ihrer Persönlichkeit abschneiden würde. Das macht uns manchmal schon melancholisch....Denn wir wollen ihm ja auf keinen Fall irgendetwas abschneiden, wenn er so sehr daran hängt. --Rrr 21:53, 16. Jun 2004 (CEST)
Gleichheitsprinzip außerhalb der Politik
BearbeitenAuch außerhalb der Politik sollte das Gleichheitsprinzip gelten, einschließlich dem Diskriminierungsverbot. Allerdings tut es das nicht. So gibt es faktisch unterschiedliche Bedingungen abhängig von Geschlecht, Anzahl und Alter der Kinder, Gesundheitszustand, Alter, Staatszugehörigkeit, Hautfarbe, sprachlichen Fähigkeiten und anderen. Da ich mir hier aber nicht sicher bin, möchte ich im Atikel nicht ohne vorherige Diskussion dazu etwas schreiben. Ein Teil der Nichtgleichheit ist biologisch bedingt: So muss man heute wegen des Alters von 65 Jahren oft aus seinem Beruf aussteigen, oder bekommt oberhalb von 40 Jahren schwer eine neue Stelle. Ebenfalls schlechtere Karten haben Familien mit Kindern. Bei Kontrollen (im Fernsehen übertragen) werden in der Bundesrepublik Bürger anderer Hautfarbe schlechter behandelt, als Weiße, obwohl beide das gleiche Vergehen (Zigarettenschmuggel) begingen. --Hutschi 13:07, 18. Jun 2004 (CEST)
Leider kenne ich mich nur mit der verfassungsrechtlichen Seite und den philosophisch abstrakten Vorgaben des Themas aus. Die meisten hier handeln das Thema juristisch ab. Irgendwie machen alle das gleiche und das ist ziemlich langweilig. Es wäre schon gut, wenn sich jemand der Angelegenheit kompetent von der sozialen Seite her nähern würde. Wenn du was machen willst, ein paar Tipps: Dieser Artikel hier hat eher eine Nischenfunktion, besser verlinkt sind die Artikel Gleichheit und Gleichberechtigung, in letzterer wird eine Verbesserung von administrativer Seite her gewünscht. Auch der Artikel Soziale Ungleichheit könnte, was den Ökonomie-Unterabschnitt betrifft, eine Aufarbeitung vertragen. Beachtlich ist noch der Artikel Soziale Gerechtigkeit. Wie du siehst, kann sich die Lage insgesamt nur verbessern, wenn du deine Interessensgebiete in das Thema einbringst. Besonders die Behandlung der Frage der Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt ist lange schon fällig. --Rrr 21:59, 18. Jun 2004 (CEST)
Gleichheit vor Gott
BearbeitenDas abendländische juristische Gleichheitsprinzip ist doch aus der christlichen Religion inspiriert. Kennt sich jemand damit aus und kann etwas darüber schreiben? --Stilfehler 18:38, 14. Aug. 2008 (CEST)