Diskussion:Gogericht
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Bearbeiten1. die übliche Schreibweise ist Gogericht 2. m.E. gibt es erhebliche regionale Unterschiede: nicht überall kamen Zentgerichte auf, Gogerichte bestanden z.T. bis nach 1800 und gingen in die späteren Landgerichte über; die Gewalt über Leben und Tod ging mit der Entstehung des frühneuzeitlichen Staats auf Kriminalgerichte, Hofgerichte und dgl. über. Experten voran: wer kennt sich aus? --stefanw131.234.107.124 19:16, 27. Okt 2004 (CEST)
- Warum heißt das Lemma denn Gohgericht, wenn "die übliche Schreibweise Gogericht" ist?
--Bubo 19:29, 27. Okt 2004 (CEST)
Hallo Bubo, ich hatte die Seite nicht beobachtet, daher erst jetzt die Antwort. Problem ist, dass ich nur die regionale Situation in Westfalen und nicht im gesamten sächsischen Gebiet kenne; in Niedersachsen und Bremen z.B. mag die Schreibweise anders sein. Dieses Problem betrifft auch meine inhaltlichen Einwände, da in der frühen Neuzeit jedes Territorium einzeln untersucht werden müßte. Es wäre gut, wenn es irgend so eine vergleichende Studie schon irgendwo gäbe und hier jemand verbeikäme, der sie gelesen hat ... Grüße und frohes Neues, --Stefanw 13:09, 5. Jan 2005 (CET)
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Bearbeitenaus QS --Wiggum 16:40, 11. Feb 2006 (CET) Wo genau lag in der Frühform (hier bei den "alten Sachsen") der Unterschied zum Thing, oder ist das wie der Artikel nahelegt synonym? Ist ein Graf als Vorsitzender wirklich für diese frühe Zeit nachweissbar? Kann man das Phänomen geographisch einordnen? Wie sind die Gogerichte der (frühen) Neuzeit z.B.1 einzuordnen.? Löschkandidat 10:02, 24. Jan 2006 (CET)
Westfalen und Engern = Gaue?
BearbeitenUnter der Überschrift "Frühmittelalterliche sächsische Gaugerichte" steht dieser Satz: "Das Gebiet zwischen Rhein und Weser war um 800 grob betrachtet in einen Gau „Westfalen“ und einen Gau „Engern“ unterteilt. Die Grenze verlief bei Werl entlang des Salzbachs etwa in nord-südlicher Richtung."
1. Meines Wissen sind Westfalen und Engern keine Gaue, sondern Germanische Völker/Stämme (wie sie die Sachsen auch ein Volkstamm sind) Edit: Es sind Sächsische Teilstämme 2. in der Erwähnug fehlt dann noch Ostfalen -- Heimdallr 23:28, 9. Jul. 2008 (CEST)
Ich stimme dem zu, daß Westfalen, Engern, Ostfalen und die Sachsen nördlich der Elbe, die soweit ich weiß als Nordalbingier bezeichtnet wurden, Unterstämme der Sachsen sind, die sich bei der Ausbreitung der Sachsen aus dem nordelbischen Raum nach Süden ausgebildet haben. Gaue sind sächsische "Verwaltungseinheiten", die meines Wissens in erster Linie, der Aushebung der sogenannnten Hundertschaften, dienten. Als Beispiele für alte Gaunamen ist übriggeblieben z. B. Grönegau im Osnabrücker Land oder Dithmarschen in Schleswig-Holstein. Wobei auch diese Gaue,soweit mir bekannt, keine ganz genauen territorialen Grenzen hatten. Diese haben sich erst im Mittelalter ausgebildet und sind später oft von anderen Verwaltungseinheiten verdrängt worden. Von Heimatforschern des letzten Jahrhunderts wurde auch versucht, die Grenze zwischen den Engern und Westfalen anhand von mundartlichen Verschiedenheiten des Plattdeutschen zu definieren.--Regina19 (Diskussion) 10:00, 1. Mär. 2013 (CET)
Das ist ein lustiges Missverständnis. Westfalen bezeichnet sowohl den entsprechenden sächsischen Teilstamm/Landesteil als auch einen Gau. Engern hingegen bezeichnet den entsprechenden Teilstamm/Landesteil und mehrere Gaue. Der Gau Angaron grenzt an angegebener Stelle an den Gau Westfalon. Ein Gau Angraria gibt es noch im Kreis Höxter. Dieser ist als Grafschaftsbezeichnung belegt. Bei Angaron und Westfalon, die übrigens im Plural stehen, mag es sich auch ursprünglich um Landschaftsbezeichnungen handeln. Aber das ist Spekulation. Die sächsischen Teilstämme/Landesteile wurden entweder von der Störmeder Mark getrennt oder stoßen im Kreis Paderborn aufeinander. Eine klare Sprachgrenze kann dort nicht angegeben werden. Von Ort zu Ort verändert sich die Sprache allmählich, die Merkmale für Grenzen willkürlich gesetzt. Anhand unterschiedlichen Rechts wird vermutet, dass Delbrück, Boke und ein Stück Landes westlich von Büren vom ehemaligen Hochstift Paderborn zum alten Westfalen gerechnet werden müssen. Aufgrund der Bezeichnung Mark und ihrer Schlauchform wurde auch vermutet, dass die Mark Störmede sowie das ursprünglich sehr dünn besiedelten Land Delbrück die Grenze darstellten. Ich würde nicht von einer Grenze im heutigen Sinn ausgehen. Das dürfte anachronistisch sein. Jedenfalls sind hier die Gaue Westfalon und Angeron gemeint, nicht die Teilstämme/Landesteile Westfalen und Engern, die übrigens ebenfalls im Plural stehen. Es handelt sich dabei um spät durch die Sachsen eroberte Gebiete, was in diesem Fall durch Schriftquellen gesichert ist. Vielleicht bekamen Westfalen Beute im Westen, Engern im Osten des Gebiets. Allerdings wäre ich mit der Erklärung vorsichtig und empfehle sie nur als Eselsbrücke zu benutzen, denn es gibt auch Aussagen, nachdem die Zweiteilung jünger ist und zunächst der gesamte Gau Westfalon genannt wurde. --Namensknappheit (Diskussion) 23:04, 18. Jun. 2017 (CEST)
So, Teil 2: Für Westfalon siehe Brukterergau. Angeron wird zur Unterscheidung von Engern Hochdeutsch gewöhnlich Angrien genannt. Wie im Artikel Brukterergau erwähnt, war das ein Unterhaus von Westfalon. Allerdings wurde es irgendwann auch für eine Teilung des riesigen Gaus Westfalon genutzt. Fazit: Die Angabe um 800 ist Blödsinn, die Zeit um 1000 mag es eher treffen. Ich meine aber, dass das schon wieder in die Zeit der Auflösung der Grafschaftsbezeichnung fällt. Siehe dazu die Karte, die im Artikel Gau verlinkt ist. Einiges daran ist problematisch, das hier erklärte wird aber deutlich. Der Gau Angraria im heutigen Kreis Höxter wird nicht gezeigt. (Wo Netga/Nethegau und Hessa eingetragen sind. Das Problem der liegt darin, dass nicht immer klar ist, ob ein Gauname eine Landschaft oder eine Grafschaft/Gau oder einen Go bezeichnet. Zudem sind die Quellen so dürftig, dass teils geraten werden muss. Einiges scheint mir auch noch -zumindest indirekt- auf dem sog. Register Sarachos, einer altbekannten Geschichtsfälschung zu beruhen. Aber für Westfalon und Angeron genügt die Karte.) Die Angabe Rhein bis Weser zeigt die Verwechslung mit den Teilstämmen. Zudem reichte das Gebiet der Sachsen nicht bis an den Rhein. Was tun? Ich ändere das Datum auf 1000 und schaue bei Gelegenheit nach, ob es nicht doch etwas später war. Dann gebe ich die korrekte Ostgrenze und die korrekten Namen an. --Namensknappheit (Diskussion) 23:47, 18. Jun. 2017 (CEST)
Gogerichte in Niedersachsen
BearbeitenWer hat genauere Kenntnisse über die Gogerichte in Niedersachsen. Ich bin bisher nur auf die "Untersuchungen über die Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen" von C. Stüve von 1870 getroffen. Er beschreibt Unterschiede in der Enwicklung der Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen und regional sowieso. Außerdem stellt er eine häufige Vermischung der Begriffe und Befugnisse von Vogteien und Gogerichten fest. Gibt es in diesem Bereich aktuellere Literatur oder ist dies wirklich der letzte Stand? --Regina19 (Diskussion) 11:39, 11. Feb. 2013 (CET)
- Es gibt aktuell bereits einen m. E. überarbeitungsbedürftigen Beitrag zum Goding. Ich habe mir die Ausführungen von Laur hierzu bestellt, aber noch nicht gelesen: Gau, Go und Goding - Laur, Wolfgang - In: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte vol. 90 (1965) p. 9-28, und insbesondere: Goding und Gogericht in Holstein und Niedersachsen, Laur, Wolfgang, In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung vol. 111 (1994) p. 536-549. Heiko242 (Diskussion) 13:49, 22. Okt. 2020 (CEST)
Ursprung der Gogerichte
BearbeitenLaut Artikel wurden die Gogerichte von den Franken nach der Eroberung Sachsens geschaffen. Eine weitere These, die den Ursprung in altsächsischen Volksgerichten sieht und lange Zeit verbreitet war, wird ebenfalls erwähnt. In der neueren Literatur wird aber davon ausgegangen, dass die Gogerichte neue Schöpfungen des 12. und 13. Jahrhunderts waren, siehe hierzu Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 593. Schubert bezieht sich dabei auf Otto Merker: Die Ritterschaft des Erzstifts Bremen im Spätmittelalter. Herrschaft und politische Stellung als Landstand (1300–1550) Stade 1962., welches ich jedoch nicht vorliegen habe. In jedem Fall scheint der Ursprung der Gogerichte weiterhin umstritten zu sein. Tönjes 12:59, 4. Aug. 2018 (CEST)
Übersicht und Wikilinks
BearbeitenGuten Tag, inzwischen hat sich im Bestand der WP-Artikel einiges zu Gogerichten weiter entwickelt. Umseitig wäre eine Übersicht der Inhalte zu Gogerichten zu verbessern. Einstweilen habe ich einige Wikilinks im Abschnitt "Siehe auch" hinterlegt. LG --Thombansen (Diskussion) 14:57, 21. Nov. 2020 (CET)