Diskussion:Gottfried Mayerhofer

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von ChoG in Abschnitt Abschnitt "Offenbarungswerk"

Quellen zum Abschnitt "Leben"

Bearbeiten

Frage an den Hauptautor: Beziehen sich die beiden Quellenangaben auf den gesamten Text oder nur auf den letzten Absatz? --ChoG Ansprechbar 11:23, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Offenbarungswerk"

Bearbeiten

Für die Aussagen des Abschnitts "Offenbarungswerk" müssen noch Quellen angeführt werden, da Wikipedia-Autoren keine eigene Forschung und Beurteilung erlaubt ist. Konkrete Fragen sind:

  • Wer sagt, dass die Originalhandschriften fließend geschrieben sind und nur wenige Verbesserungen durch Mayerhofer enthalten? - Ein Wikipadia-Autor darf das jedenfalls nicht behaupten.
  • Wer sagt, dass die Offenbarungen Mayerhofers einen ergänzenden Charakter zu dem haben, was in den Schriften Jakob Lorbers zu finden ist und dass die Schriften Mayerhofers in der Lorberbewegung meist zusammen mit den Werken Jakob Lorbers zu finden sind? - Beide Umstände sollten von einer Sekundärquelle bezeugt werden.
  • Wer bezeichnet den Umstand als merkwürdig, dass das durch Lorber unvollendet gebliebene Große Evangelium Johannes nicht über Mayerhofer fortgesetzt wurde, der nur wenige Jahre nach Lorbers Verscheiden die "Innere Stimme" zu hören begann? - Ein Wikipedia-Autor darf nicht über eigene Beobachtungen referieren.

In der derzeitigen Form zeugt der Text von einer Binnensicht. Ohne Belege müsste der gesamte Abschnitt entfernt werden. --ChoG Ansprechbar 11:36, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Da meine (erneute) feierliche Hinrichtung kurz bevorsteht, wirst du in Zukunft wohl auf meine Mitarbeit verzichten müssen. Ich wünsche noch einen schönen Tag. --Himmelsgarten (Diskussion) 15:41, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Solange du dich nicht selbst disqualifizierst (wie hier oder hier oder hier), steht deiner Mitarbeit doch nichts im Wege. Widerspruch ist hier normal und Teil der Konsensfindung. Wenn du das nicht erträgst, brauchst du nicht deine "feierliche Hinrichtung" zu provozieren, sondern kannst einfach dein Recht zu gehen nutzen. --ChoG Ansprechbar 16:18, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten