(Erste Beiträge)

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Sind Friedhöfe in Japan überhaupt an bestimmte Religonen oder Konfessionen gebunden? Würde mich wundern. --Asthma 15:45, 20. Jun 2006 (CEST)


wäre sinnvoll, hier noch paar fundierte äußerungen über die produktionsbedingungen von grabsteinen (oft kinderarbeit in steinbrüchen) einzufügen

Linklöschung

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Es ist nicht einsichtig, mit welcher sachlichen Begründung der link zu einer umfangreichen Internetseite über Gräber, Friedhöfe und Beerdigungen in verschiedenen Kulturen und Religionen (http://...rbenninghaus.../graves.htm) von "Minderbinder" nebst weiteren links zu anderen Themen in anderen Artikeln gelöscht worden sind und zwar automatisch - d.h. offenbar ohne sich die Seiten überhaupt oder etwas genauer angesehen zu haben - durch Löschung aller Einträge unter einer bestimmpten IP-Nr. Die "Begründung" Nichteinhaltung von WP:WEB, Linkspam ist aus der Luft gegriffen, geht völlig am Thema vorbei und sollte daher rückgängig gemacht werden. Damit das nicht geschieht, hat die Zensur meine Seiten in den Spamfilter übernommen. Das spricht weder für Minderbinder noch für andere an dem Verfahren Beteiligten und beschädigt das Ansehen von Wikipedia noch weiter als es das ohnehin schon durch etliche bekannt gewordenen Manipulationen geschehen ist.

Der Artikel selbst hat ein Unterkapitel mit einem Titel, der so ziemlich genau der verlinkten Webseite entspricht. Was ist daran "Linkspam"? Kann hier jeder seiner eigenen Definition von "Spam" frönen?

R.Benninghaus, 00:25, 15. Nov. 2007 (CET)

Grabstein gestaltung

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Kann ein grabmal aus Glas sein und wenn was sind die anforderung

Abschnitt zu Kinderarbeit

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Es steht zu befürchten, dass der Abschnitt zu Kinderarbeit (derzeit mit dem Titel "Diskussion um Kinderarbeit") Ziel eines Editier-Kriegs wird. Denn es gibt zu diesem Thema zwei gegensätzliche Sichtweisen: Einige Vertreter der Steinmetz- und Händlerlobby vertreten die Meinung, dass es bei der Produktion von Grabmahlen keine Kinderarbeit gebe; verschiedene Kinderschutz- und Nichtregierungsorganisationen sind der Meinung, dass bei der Herstellung von Grabmahlen und deren Rohstoffe schlimmsten Formen der Kinderarbeit üblich sind.

Ich habe den Abschnitt nun umformuliert und dabei versucht, beide Standpunkte zu berücksichtigen. Um ein hin- und her im entsprechenden Abschnitt zu vermeiden, möchte ich darum bitten, Änderungen die die wesentliche Aussage des Abschnittes betreffen, hier auf der Diskussionsseite vorher zu begründen, so dass sie für alle Wikipedia-Editoren nachvollziehbar sind.

Vielen Dank, Tillmann Lübker 17:19, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Herr Lübker,
ich teile Ihre Meinung zur Gefahr eines Editier-Krieges. Trotzdem schlage ich vor, Ihre Änderungen rückgängig zu machen. Ich hatte aus gutem Grund alle Angaben mit den Fundstellen der Gerichtsentscheidungen und einer Fachzeitschrift belegt. Die Aussagen, die jetzt wieder online stehen sind falsch und nicht haltbar. "Inspektionen in Indien durch Mitarbeiter von Misereor ergaben, dass in den Steinbrüchen ein bis zwei Drittel der Arbeiter Kinder sind, die meist aus in Schuldsklaverei geratenen Familien stammen". Dafür wird sich kein Nachweis finden lassen, vermutlich werdn solche Zahln nicht mal von Xertifix vertreten. Auch deutsche Gerichte kamen - nachdem beide Seiten umfassend vorgetragen haben, zu einem anderen Ergebnis. Im von mir zitierten LG Hamburg Urteil, wurden der NZZ entsprechende Äußerungen untersagt. Wenn Sie Xertifix unbedingt nennen wollen, müssten Sie auch die anderen Siegel anführen (Fairstone, IGEP, WIN-WIN etc), die ein gleichartiges wirtschaftliches Interesse daran haben. Ich habe übrigens als Anwalt einige der genannten Verfahren geführt und kenne die Materie deshalb ziemlich genau. Falls Sie konkret belegbare Gründe haben, meinen Beitrag zu editieren, können wir das gerne diskutieren.
Besten Gruß
W. kessler
Hallo Herr Kessler,
schön, dass Sie mit mir einer Meinung sind - zumindest was den ersten Teil meiner Kommentares angeht. Gerne antworte ich auf Ihre Einwände.
Sie haben Ihre Angaben zu dem presserechtlichen Verfahren und den Klagen gegen die Friedhofsordnungen mit den entsprechenden Aktenzeichen versehen und auch einen Hinweis auf Ihren Artikel "in einer Fachzeitschrift" belegt, das ist gut. Jedoch ging in den Verfahren zu den Friedhofsordnungen überhaupt nicht darum, zu klären, ob (Grab-)Steine in Kinderarbeit hergestellt werden oder nicht - es geht hier nur um die Zuständigkeit der Gemeinden. In dem anderen Verfahren ging es um den Nachweis, das in firmeneigenen Steinbrüchen des Klägers Kinder arbeiten - und nicht allgemein um Kinderarbeit in Steinbrüchen, die in Verbindung zu in Deutschland verkauften Grabsteinen steht.
Mit der Frage, ob in Deutschland Grabsteine verkauft werden, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden wird sich ein deutschtes Gericht wohl auch nie auseinandersetzen. Denn diese Frage dürfte unstrittig sein. Es liegt nahe, dass keine exakten Zahlen zu Kinderarbeit nach der ILO-Konvention 182 vorliegen, da diese Arbeit natürlich - auch nach indischem Gesetz - illegal ist. Aber selbst die indische Regierung bestätigt Kinderarbeit in Schuldknechtschaft in Steinbrüchen (Government of India, Ministry of Labour and Employment: Report of the national commission on labour, Chapter VII: Unorganised sector.). Sie geht davon aus, dass alleine in Rajasthan etwa 300.000 Kinder in Steinbrüchen arbeiten, 60% davon in Schuldknechtschaft. Die Arbeitsbedingungen seien erbärmlich. Insgesamt arbeiteten dem Bericht zufolge in Indien 15.000.000 Kinder in Schuldknechtschaft. Dass keines dieser Kinder in Steinbrüchen arbeiten soll, die für den Export herstellen, ist mehr als unwahrscheinlich, da hier der Preisdruck besonders hoch ist und der Export den Großteil der Steinproduktion ausmacht.
Ich erkläre mich jedoch bereit, die entsprechende (nicht von mir stammende) Angabe zum Anteil von Kindern an den Arbeitern in Steinbrüchen zu überarbeiten. Gerne greife ich auch Ihren anderen Vorschlag auf, weitere unabhängig arbeitende Zertifizierungsstellen im Artikel zu nennen. Ich schlage daher vor, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen und meine Neufassung des Abschnittes dann zu verwenden.
In Ihrem Diskussionsbeitrag sprechen Sie von "anderen Siegel[n] [...], die ein gleichartiges wirtschaftliches Interesse daran haben". XertifiX ist jedoch ein eingetragener Verein, d.h. er hat nach deutschem Recht kein wirtschaftliches Interesse an der Vermarktung seines Sigels. Bei der anderen von Ihnen aufgeführten Unternehmen mag dies anders sein.
Ich bin jedoch dagegen, Ihre kürzlich vorgenommene Änderung wieder einzustellen. Gründe:
- "In den letzten Jahren sind in den Medien Berichte über angebliche Kinderarbeit bei der Produktion dieser Steine in Indien aufgetaucht." -> Es dürfte keinen Zweifel daran geben, dass Kinder bei der Produktion von Steinen beteiligt sind.
- "Von den Steinproduzenten und Importeuren wurden diese Berichte von Anbeginn als falsch zurückgewiesen." -> Auf den Einwand der Steinproduzenten und Importeuren habe ich in der Überarbeitung hingewiesen.
- Dass Sie sich als beteiligter Anwalt persönlich für die Urteile interessieren, kann ich ja verstehen, aber meiner Meinung nach sind Ihre Schilderungen zu den Gerichtsverfahren hier nicht relevant (siehe oben).
Grüße, Tillmann Lübker 17:21, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten
ps: Bitte halten Sie sich doch an die Richtlinien für Diskussionsseiten und signieren Ihre Beiträge. Danke.
Hallo Herr Lübker,
besten Dank schonmal dafür, dass Sie einige der Änderungen berücksichtigt haben. Es finden sich aber noch Passagen in dem TExt, die nach meiner Einsätzung falsch sind und der Berichtigung bedürfen. Die von Ihnen herangezogene Quelle verweist auf Zahlen zu Kinderarbeit allgemein im Bergbau und keineswegs in Steinbrüchen, die für den Grabmal- oder Natursteinexport arbeiten. Die Zahl ist insofern irreführend. Es gibt keine Nachweise für Kinderarbeit bei der Exportproduktion von Grabmalen. Wie Sie zu der Annahme "Es dürfte keinen Zweifel daran geben, dass Kinder bei der Produktion von Steinen beteiligt sind." kann ich nicht nachvollziehen. Belegbar ist das nicht. Unbestritten werden Kinder leider bei der Produktion von Pflastersteinen eingesetzt. Beides sollte aber nicht vermischt werden. Die Entscheidungen gegen die Satzungen von München und Andernach sind inzwischen rechtskräftig. Nach unserer Kenntnis haben sämtliche andere Kommunen mit ähnlichen Satzungen diese zurückgezogen, da die Rechtswidrigkeit nunmehr feststeht.
Ich würde den Artikel, sobald ich dazu komme nochmal überarbeiten.
Besten Dank für den Hinweis mit der Signatur - die Funktion kannte ich noch nicht.
Gruß
(-- Wolfkessler 15:29, 27. Mär. 2009 (CET)),Beantworten

Hallo in die Runde, da seit Jahren eine Grundsatzdiskussion über Kinderarbeit an Grabsteinen aus Indien geführt wird, möchte ich gern als Steinmetz ein paar Gedanken äußern. Die Produkte und Produktionslinien bei Naturstein muss man klar trennen. Zum einen gibt es eine hochentwickelte Natursteinindustrie für hochveredelte Produkte wie Grabsteine. Zum Anderen gibt es die Massenproduktion von einfachen und einfachsten Natursteinerzeugnissen, wie Pflaster und Schotter. Für die Fertigung von Grabsteinen und dergleichen ist absolut 1.Steinqualität und eine Rohblockgröße von ca. 2,8 x 1,6 x 1,2 m erforderlich. Diese großen Blöcke im Steinbruch zu brechen und zu transportieren kann sicherlich nicht von Kindern erledigt werden. Die Weiterverarbeitung erfolgt in maschinell auf dem neuesten Stand befindlichen Granitwerken. Dort kommen Bearbeitungstechnologien wie in Italien oder Deutschland zum Einsatz. Ich möchte bezweifeln, dass Kinder für die Arbeit an diesen modernen Produktionsanlagen zum Einsatz kommen. In der Berichterstattung über Kinderarbeit "in Steinbrüchen" konnte man in den letzten Jahren immer wieder erschütterne Bilder sehen. Diese Berichte zeigen jedoch einen anderen Bereich der Natursteinverarbeitung. In der Peripherie von großen Steinbrüchen existiert in der Tat viel Leid durch Kinderarbeit. Diese Kinder verarbeiten minderwertige und kleine Blöcke, sowie Produktionsabfall zu Schotter und Splitt für die regionale Bauwirtschaft, sowie Pflastersteine und Bodenplatten für den Export nach Deutschland und die westliche Welt. Diese Produkte finden sich dann im Baustoffhandel oder in Baumärkten, wo sie von Landschaftsbaubetrieben oder Selbstbauern gern für wenig Geld erworben werden. Beste Grüße, --Gilzum (Diskussion) 22:59, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Foto "unkonventioneller Grabstein"

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Was soll an diesem Baumstupf-artigen Grabstein unkonventionell sein? Sicher, er ist spezieller, als ein Quader, allerdings habe ich von diesen baumförmigen in Berlin sicher schon an die hundert gesehen. Ebenso gibt es solche in Dresden. 77.188.10.196 03:49, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Überarbeitung notwendig

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Der Artikel ist meiner Meinung nach noch sehr nahe an einem Stub,insbesondere dafür, dass das Thema historisch wohl noch einiges hergibt, Der Fototeil muss ergänzt/aufklariert werden. Ich habe daher mal einen Überarbeiten-Baustein gesetzt und werde demnächst selbst ein wenig am Artikel arbeiten. --Calixus 12:25, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Erfreulicherweise sind die Mängel inzwischen behoben - ich halte die Entfernung des Überarbeitungsbausteins für sinnvoll. --Rekymanto (Diskussion) 13:54, 16. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Grabsteine Grabmale

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Grabmal Modelle (nicht signierter Beitrag von 124.72.71.74 (Diskussion) 18:25, 9. Nov. 2013 (CET))Beantworten

moderne Grabsteine und Grabmale

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In tatsächlichen Handel sind Grabsteine ​​in der Regel in die folgenden Kategorien unterteilt:

Einzelgrab Bilder: Einzelgrab ist die einfachsten Form der Grabsteine und Grabmale in Deutschland, der ist den traditionellen Grabmal, der Steinmetzmeister macht sich den Stein eine einfache Form, dann tut er sich den stein eine einfache Bearbeitung wie poliert und Fase, seine Maße ist oft 50X70X12cm, 60X80X14cm, 60X90X14cm Doppelgrab Bilder: der Doppelgrab ist den traditionellen Grabstein für das Ehepaar und auch den Familiengrab in Deutschland. weil die Größe der Doppelsteine relativ großer ist, benötigt der Steinmetz mehr Zeit um die Verarbeitung, seine Maße ist oft 70X100X12cm, 80X110X14cm, 80X120X14cm Urnengräber Bilder: Normalerweise ist ein Urnengrab ein Grab, in dem die Asche des Verstorbenen in einer Graburne beigesetzt wird. Eine Urnenbestattung setzt die vorherige Kremation des Leichnams in einem Krematorium voraus. Im Anschluss wird die Asche des Verstorbenen in ein Bestattungsgefäß, eine Urne, gefüllt und kann beigesetzt werden. seine Maße ist oft 50X70X12cm, 60X80X14cm, 60X90X14cm mit Abdeckplatte und Grabmal Einfassungen Grabanlage Bilder: die Grabanlage ist wie Urnengrab ein System des Grabmals mit Denkmal(Oberteil), Sockels, Einfassungen, Abdeckplatten, Grabvasen und Grabschale usw. Der Oberteil ist der wichtigste und die Hauptbearbeitung, das ist auch den Hauparbeit für den Steinmetz oder Steimetzmeister. Grabmal Liegesteine Bilder: der Grabmal Liegestein ist sehr beliebt wie der Wandgrab jetzt, das ist betroffend bei der Friedhofkultur und der Trends des Grabmals, der Menschen will eine einfache und umweltfreundliche Weise der verstorbenen Verwandten zu gedenken. die Größe der Liegesteine sind sehr klein Z.B. 20X30 und 25X35cm, sehr dünn ist der Liegestein manchmal wie 3cm stark, der Steinmetzmeister ist sehr Angst davor, weil es schwierig zu erarbeiten ist. mehr Grabmal Modelle und Arten (nicht signierter Beitrag von 220.160.154.128 (Diskussion) 19:16, 9. Nov. 2013 (CET))Beantworten

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Hallo, warum wird der Link grabsteine.genealogy.net immer wieder gelöscht?

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie-Datenbank

Gruß Windflüchter (21:16, 27. Aug. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

s. WP:WEB. --gdo 13:43, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Grabsteine als Träger geschichtlicher Information

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und Sammelgegenstand:

Grabsteine als Zeitzeugen der Geschichte orf.at 1. November 2017. --Helium4 (Diskussion) 13:02, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Der Text im Abschnitt Grabsteine als genealogische Quelle war z.T. falsch. Das Einwohnermeldeamt gibt Auskunft, wenn jemand gestorben ist. Insofern war die Formulierung "standesamtliche Quellen" ungenau. Zudem wird die Grabinschrift von den Erben in Auftrag gegeben, was keine Garantie ist. Die Meldung zum Todestag und -ort ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Was auf dem Grabstein stehen darf, ist hierzulande kaum geregelt. So kann als Sterbeort ein anderer angeben sein usw. --TennisOpa (Diskussion) 13:01, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

@TennisOpa: Folgendes glaube ich nicht: „Das Einwohnermeldeamt gibt Auskunft, wenn jemand gestorben ist.“ Zwar mag es in Ausnahmefällen zutreffen – ich hätte sogar ein Beispiel dafür –, habe aber auch die gegenteilige Erfahrung gemacht. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:53, 27. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Bebilderung

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Welche besondere Bedeutung hat das Bild „Abrieb einer Grabplatte im Kreuzgang des Klosters Dobbertin“, dass es als Titelbild eingesetzt ist. Geht es um die Technik, wie das Bild hergestellt wurde, oder warum soll es an dieser Stelle kein Foto eines Grabsteins oder einer Grabplatte sein? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:49, 27. Aug. 2023 (CEST)Beantworten