Diskussion:Grounding
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Grounding
Bearbeiten"Grounding" mit "Flugverbot" gleichzusetzen halte ich für falsch. Meine Definition:
Grounding bezeichnet eine (meist kurzfristig beschlossene) Einstellung des Flugbetriebs einer Fluggesellschaft aufgrund von wirtschaftlichen oder technischen Problemen, allenfalls auch aufgrund von behördlichen Auflagen. Bekannte Beispiele sind das Grounding der Swissair oder die Einstellung des gesamten privaten Luftverkehrs in den USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Ein Grounding kann sich auch nur auf einen Teil der Flotte beziehen, beispielsweise wenn Hersteller oder Behörden die sofortige technische Überprüfung eines Flugzeugtyps anordnen (z.B. nach einem Unfall) oder wenn eine Fluggesellschaft Verluste aufgrund von vorübergehenden Überkapazitäten minimieren will.
Martin Sauter 07:14, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Unter Grounding in der Luftfahrt versteht man das in der Regel vorrübergehnde Verbot des Flugbetriebs aufgrund eines Sachverhaltes, dessen Behebung zur Wiedererlangung der Genehmigung für die Teilnahme am Luftverkehr führt - eventuell mit Einschränkungen. Gegroundet werden können:
- Fluggesellschaften, wenn diese die Voraussetzungen für den Flugbetrieb nicht mehr erfüllen
- Luftfahrtmuster (prominentestes Beispiel die Boeing 737-MAX)
- Einzelne Luftfahrzeuge (z.B. bei Mängeln oder Beschädigungen, die nicht mehr mit dem sicheren Flugbetrieb vereinbar sind)
- Piloten (z.B. bei abgelaufenen Medical)
- Das Grounding einer Fluggesellschaft oder eines Luftfahrtmusters allgemein (alle Maschinen sind betroffen) oder speziell (nur namentlich aufgeführte Maschinen sind betroffen) werden in Europa von der EASA ausgerufen. Bei einzelnen Luftfahrzeugen kann das Grounding z.B. im Rahmen einer Wartung/Überprüfung ausgesprochen werden oder es tritt selbstredent ein bei Defekt eines Bauteils, das nicht auf der MEL steht. Piloten mit abgelaufenen Papieren dürfen sich selbst als gegrounded betrachten. Verstöße stellen Straftaten und kein Ordnungswidrigkeiten dar.84.154.86.53 21:03, 23. Mär. 2023 (CET)