Diskussion:Grundrente
Lemma
BearbeitenVerschieben auf Grundrente? Auch bei der Rentenversicherung und der Bundesregierung heißt das nur noch Grundrente. --Janjonas (Diskussion) 20:36, 29. Nov. 2019 (CET)
- Ich bin auch für eine Verschiebung auf Grundrente. Sie wird in Deutschland auch in der Berichterstattung von Presse und Rundfunk ausschliesslich so genannt. Unter dem jetzigen Lemma „Garantierente“ findet den Artikel kaum jemand, der danach sucht. Die bisherige Begriffsklärungsseite Grundrente ist dann gleichzeitig zu verschieben auf Grundrente (Begriffsklärung), und am Anfang des umseitigen Artikels ist ein entsprechender Hinweis darauf anzubringen. --BurghardRichter (Diskussion) 19:30, 3. Jul. 2020 (CEST)
- Ich war mal so frei. --Janjonas (Diskussion) 17:31, 6. Okt. 2020 (CEST)
Grundrente bedingungslos und ohne Prüfung der Bedürftigkeit ?
Bearbeitenspiegel.de 16.1.2020: [1] Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen neuen Gesetzentwurf in die Abstimmung zwischen den Ministerien geschickt. --Neun-x (Diskussion) 19:09, 16. Jan. 2020 (CET)
Ein Grundrentenanspruch besteht bis zum Monatseinkommen von 1250 Euro (Paare: 1950 Euro)
BearbeitenDieser Satz ist nicht an der zitierten Stelle zu finden. Vermutlich wurde der Satz vor der Fußnote eingefügt, was dazu führt, dass er hier falsch zitiert wird. Außerdem ist der Satz "schwammig" formuliert. Er lässt die Interpretation zu, dass jeder Rentner, der nicht 1250 Euro (bzw. 1950 Euro) erhält, Anspruch auf eine Aufstockung bis zu diesem Betrag durch die Grundrente hat. (nicht signierter Beitrag von 91.11.64.253 (Diskussion) 14:34, 25. Mär. 2021 (CET))
- Das mit diesen Grenzen hatte ich auch so verstanden, dass danach auch eine gleitende Anrechnung erfolgt, ich glaube, dass man kann man noch genauer oder besser erklären, aber ich würde es den Experten überlassen. öst (Diskussion) 13:25, 3. Mai 2021 (CEST)
Grundrente in D und Grundrente in der Welt
BearbeitenDie Grundrente in Deutschland weicht in vielerlei Hinsicht von der Grundrente in anderen Ländern, die auch auf der Seite kurz dargestellt werden, ab. Sie ist ein Zuschlag, dessen Höhe abhängig von der Erwerbsbiographie ist und zu dem nur eine kleine Minderheit Zugang hat. Bei "Grundrente" denkt man normalerweise an Modelle wie in den Niederlanden oder Dänemark, mal ohne Einkommensprüfung, mal mit. Aber die deutsche Grundrente passt eigentlich gar nicht in das Schema. Es gibt auch keine vergleichbare Grundrentenregelung in anderen Ländern. Das alles spricht eigentlich dafür auf der Seite "Grundrente" die allgemeinen Seiten zu erklären und für die deutsche Grundrente eine eigene Seite anzulegen. (nicht signierter Beitrag von Joeecon (Diskussion | Beiträge) 00:46, 7. Jan. 2023 (CET))
- Dass die Grundrente in Deutschland etwas anderes ist als in anderen Ländern, erscheint plausibel. Das spricht tatsächlich für zwei getrennte Artikel. Solange wir die nicht haben, ist es aber nicht vertretbar, die Zweckbestimmung der Grundrente in Deutschland ersatzlos aus der Einleitung zu streichen, wie hier geschehen, sondern sie sollte dann zunächst in den Abschnitt Grundrente #Grundrente in Deutschland verschoben werden. --BurghardRichter (Diskussion) 01:17, 7. Jan. 2023 (CET)
- Okay! Jetzt verschoben. So passt es m.E. nach besser. --Joeecon (Diskussion) 14:32, 7. Jan. 2023 (CET)
Da steht "Beitrittsgebiet"
Bearbeitenmuß das sein? Ist das die ehemalige DDR und heißt es/sie so? Würde das auf Dauer nicht so gut finden. --Hopman44 (Diskussion) 21:38, 29. Mär. 2023 (CEST)
- Ja, so heisst es amtlich, auch in Gesetzen; siehe Artikel Beitrittsgebiet. --BurghardRichter (Diskussion) 23:35, 29. Mär. 2023 (CEST)