Guido Uhlemann war nicht Rittergutsbesitzer sondern Gutsbesitzer.Das Gut Görlitz war ein Bauerngut. Quellen: Das in dem Artikel als Quelle genannte Buch von Döscher und Schröder, Droste-Verlag 2001 und "Um Oschatz und Riesa" Akademie-Verlag Berlin 1977, Seite 191.Das Gut war bis 1792 hand- und spanndienstpflichtig gegenüber dem späteren Kammergut Mügeln. -- 91.0.86.213 21:40, 1. Mai 2010 (CEST)
- Danke für die Aufmerksamkeit! Auch wenn ich die genauen Lehnsverhältnisse im Moment nicht nachvollziehen kann, ist dir zumindest dahingehend zuzustimmen, dass in den Literaturstellen wie Döscher/Schröder oder auch Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte... bei Guido Uhlemann nur von einem Gutsbesitzer gesprochen wird. Auch im Album der sächsischen Schlösser und Rittergüter um 1860 taucht Görlitz nicht auf, wie auch hier nicht von einem Rittergut gesprochen wird... Ich hab den Text derweil entsprechend angepasst. Falls denn das angesprochene Görlitz bei Mügeln doch noch irgendwann die Privilegien eines Rittergutes erhalten haben sollte, so sollte das bitte mit Angabe präziser Quellen nochmal diskutiert werden. -- Miebner 23:48, 1. Mai 2010 (CEST)