Diskussion:Gutenfürst (Teunz)
Gemeindebildung von 1818
Bearbeiten„Die Gemeinde Kühried war seit 1820/21 Bestandteil des Landgerichts Neunburg vorm Wald. Zur politischen Gemeinde Kühried gehörten die Ortschaften Kühried mit 23 Familien, Burkhardsberg mit 9 Familien, Gutenfürst mit 14 Familien, die Höcherlmühle, Hebermühle und Kührieder-Mühle mit jeweils einer Familie [17]. Am 20. März 1830 erfolgte in beiderseitigem Einvernehmen die Angliederung der Gemeinde Wildstein mit 31 Familien an die Gemeinde Kühried mit 42 Familien. Da in der Folgezeit „die Kührieder nicht Wildsteiner und die Wildsteiner nicht Kührieder heißen wollten“ [18], unternahm man auf Wildsteiner Seite den Versuch, die Gemeindeverbindung wieder aufzulösen. 1860 war Wildstein eine eigenständige Gemeinde.“ Dieser Passus hat mit dem Lemma nicht direkt zu tun und und gehört eher in den Artikel Kühried. --Schubbay (Diskussion) 19:08, 27. Apr. 2016 (CEST)