Diskussion:Gutsbezirk Münsingen
Wahlberechtigt für den Landkreis Reutlingen?
BearbeitenSind die Einwohner des Gutsbezirks Münsingen für Wahlen zum Kreistag und zum Landrat des Landkreises Reutlingen wahlberechtigt? --88.76.237.100 11:04, 8. Mär. 2008 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass die Bevölkerung für diese Wahlen ebenfalls wahlberechtigt ist, und habe den Artikel deswegen geändert. Harry8 14:40, 26. Okt. 2009 (CET)
Wlassows Armee und Division Monte Rosa
BearbeitenDie Truppenverbände wurden nach Kriegsbeginn und vor Kriegsende aufgestellt.Bei Kriegsende wurden die beiden Verbände aufgelöst.--Unterillertaler 08:41, 18. Feb. 2009 (CET)
Datum
BearbeitenDer im Artikel bislang angegebene 10. April 1942 war der Tag, an dem die Aufhebung der Gemeinde Gruorn offiziell verkündet wurde. Das gemeindefreie Gebiet Heeresgutsbezirk Münsingen wurde am 1. Oktober 1942 errichtet. Siehe Kreisbeschreibung RT, Band 2, S. 1010. Im Artikel Gutsbezirk steht bereits das richtige Datum. -- Franzpaul 12:31, 5. Apr. 2009 (CEST)
- Jetzt müsste es wieder korrekt sein. Die Gemeinde bestand wohl als Teil des Truppenübungsplatzes bis 1942, obwohl bis 1939 bereits alle Einwohner umgesiedelt waren. --Septembermorgen 23:02, 7. Apr. 2009 (CEST)
Kultur und Sehenswürdigkeiten
BearbeitenHallo! Ich habe den Abschnitt umformuliert, um URV-Probleme zu vermeiden. Gruß, Franz Halač 13:27, 13. Aug. 2009 (CEST)
Rekommunalisierung und Eingemeindung nach Heroldstatt
BearbeitenIm Zuge der Rekommunalisierung des Gutsbezirks Münsingen, wird die Ortschaft bzw. die Gemarkung Breithülen der Gemeinde Heroldstatt zugeschlagen. Somit wird Breithülen ein Ortsteil von Heroldstatt und gehört somit in Zukunft zum Alb-Donau-Kreis. -- Heini Woldschläger 17:19, 26. Feb. 2010 (CET)
- Dies ist erst dann sicher, wenn der heutige Volksentscheid positiv ausfällt, siehe hier. --H.A. 13:53, 26. Sep. 2010 (CEST)
- Die Rekommunalisierung wäre auch ohne positiven Volksentscheid vollzogen worden, da die Volksbefragung nicht bindend war! PS: Zum 01. Januar 2011 ist die Rekommunalisierung endgültig besiegelt worden!-- Heini Woldschläger 17:13, 31. Dez. 2010 (CET)
- Das statistische Landesamt hat heute folgende Pressemitteilung herausgegeben: Gutsbezirk Münsingen wird neu aufgegliedert. Dort wird der volle Umfang der Gebietsveränderungen beschrieben. Könnte das jemand vom Fach in den Artikel einarbeiten? --kjunix 19:31, 30. Dez. 2010 (CET)
- genauere Informationen auf www.breithülen.de:
- Mit Auflösung des Gutsbezirkes wurde die ehemalige Soldatensiedlung Altes Lager, die Königstraße und die Wohnsiedlung Kapf in Auingen mit einer Gesamtfläche von 96 Hektar zu Münsingen im Landkreis Reutlingen eingegliedert. Breithülen mit 77 Hektar kam zu Heroldstatt, die ehemalige Standortmunitionsniederlage sowie das Munitionslager mit einer Gesamtgröße von 56 Hektar zu Schelklingen im Alb-Donau-Kreis.
- Damit bleiben von 66,98 km² 64,68 km² übrig --androl ☖☗ 23:33, 2. Jan. 2011 (CET)
- Das statistische Landesamt hat heute folgende Pressemitteilung herausgegeben: Gutsbezirk Münsingen wird neu aufgegliedert. Dort wird der volle Umfang der Gebietsveränderungen beschrieben. Könnte das jemand vom Fach in den Artikel einarbeiten? --kjunix 19:31, 30. Dez. 2010 (CET)
- Die Rekommunalisierung wäre auch ohne positiven Volksentscheid vollzogen worden, da die Volksbefragung nicht bindend war! PS: Zum 01. Januar 2011 ist die Rekommunalisierung endgültig besiegelt worden!-- Heini Woldschläger 17:13, 31. Dez. 2010 (CET)
Einwohnerzahl
BearbeitenWenn nun der Gutsbezirk am 30. Juni 2010 noch 178 Einwohner hatte, jetzt aber 64 Einwohner an Heroldstatt und 41 Einwohner an Münsingen abgegeben wurden, was ist dann mit den übrigen ca. 70 Einwohnern geschehen? Im Gutsbezirk leben ja nach den Änderungen keine Personen mehr. Wer weiß Bescheid? Harry8 00:35, 3. Jan. 2011 (CET)
- am 1. Jan 2009 sollen es laut Stat. Landesamt auch noch 205 Bewohner gewesen sein, nach 2 Geburten, 4 Zuzügen und 10 Wegzügen am 31. Dez 2009 noch 201... Ein paar Prozente machen wohl die unterschiedlichen Zählmethoden aus, aber ein Unterschied von ~200 zu 105??? --androl ☖☗ 18:34, 3. Jan. 2011 (CET)
- Nur zur Info: Die 178 Einwohner Mitte 2010 habe ich vom StLA BW. Harry8 20:53, 3. Jan. 2011 (CET)
Warum steht in der Infobox "Einwohner: 0 (31. Dez. 2009)"? Ende 2009 hatte der Gutsbezirk durchaus noch Einwohner! Commons 11:30, 16. Jan. 2011 (CET)
- Da der Gutsbezirk Münsingen zum 01. Januar 2011 rekomunalisiert wurde! Breithülen wurde der Gemeinde Heroldstatt zugeschlagen und die kleineren Gebiete Altes Lager, Am Kapf und die Wohnsiedlung Königstraße wurden in die Gemeinde Münsingen eingegliedert! Aufgrund dessen hat der Gutsbezirk Münsingen ab dem 01. Januar 2011 jetzt 0 Einwohner! -- Heini Woldschläger 19:02, 17. Apr. 2011 (CEST)
Karte des Gutsbezirks Münsingen aktualisieren!
BearbeitenDie Karte des Gutsbezirks Münsingen sollte mal wieder aktualisiert werden, da Breithülen mit seiner Gemarkung seit dem 01. Januar 2011 zur Gemeinde Heroldstatt im Alb-Donau-Kreis gehört! Zudem wurden einige kleinere Gebiete (Altes Lager, Am Kapf, Wohngebiet Königstraße) an die Gemeinde Münsingen und das ehem. Munitionsdepot Ingstetten an Schelklingen abgetreten!
-- Heini Woldschläger 18:58, 17. Apr. 2011 (CEST)
- von ErledigtNNW! --Sommerhitze (Diskussion) 10:53, 16. Apr. 2014 (CEST)
Unfall 1983
BearbeitenSchießunglück 1983: war das bei einem Tag der offenen Tür? wenn ja vielleicht ergänzen Gruß--Bibliothekar a.D. (Diskussion) 19:31, 10. Jun. 2013 (CEST)
Hallo ich zitiere mal aus Lenk Schneeschuhkompanie Seite 65 "3. Oktober Schweres Schießunglück auf dem Münsinger Truppenübungsplatzbei einer Gefechtsvorführung eines auswärtigen Verbandes".Gruß--Bibliothekar a.D. (Diskussion) 21:00, 10. Jun. 2013 (CEST)
Präposition und Artikel korrekturbedürftig
BearbeitenStatt "im Münsinger Hardt" muß es heißen"auf der Münsinger Hardt", ebenso statt "Das nördliche Münsinger Hardt" richtigerweise "Die nördliche Münsinger Hardt".
Sollte dies so von anderen Quellen übernommen worden sein, bedeutet das keineswegs, daß es richtig wäre. --91.47.128.78 08:09, 15. Feb. 2015 (CET)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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Geschichte, 2005
BearbeitenBundeseigentum, nicht Bundesbesitz. --88.73.156.83 20:07, 5. Aug. 2016 (CEST)
Einwohnerangaben
BearbeitenIm Artikel steht, dass 41 Einwohner vom Gutsbezirk nach Münsingen gewechselt sind. In der Quelle steht, dass es 81 Einwohner waren. Kann jemand das Rätsel lösen? MfG Harry8 16:39, 18. Apr. 2017 (CEST)
Begriff Gutsbezirk ist hier irreführend
BearbeitenDen alten Gutsbezirk gibt es nicht mehr. In diesem war der Vertreter der Grundeigentümerin, der BRD, dort Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, auch Chef dieses rechtlichen Bezirkes (vgl., ich finde gerade nichts anderes, für Hessen den Gutsbezirk Spessart). Dieser alte Gutsbezirk ist ja gerade per Landesgesetz per 31.12.2010 ersatzlos entfallen. Die Teile der Fläche des seitherigen Gutsbezirkes, die, in denen es Bewohner gab, wurden zugunsten von drei umliegenden Gemeinden abgetrennt und in diese samt ihren Einwohnern eingegliedert. Der größere Rest ist kein Gutsbezirk mehr, sondern nur noch gemeindefreies Gebiet im Flächenumfang des übriggebliebenen Rest-Gutsbezirkes. Unglücklicherweise hat man für diese Fläche dann diesen Begriff behalten; man hätte besser einen anderen gefunden. Für diese Flächen ist zu reden über die gemeindlichen und staatlichen Aufgaben. Für die abgegebenen Teile sind die aufnehmenden Gemeinden (Heroldstatt, Schelklingen, Münsingen) zuständig geworden; für das restliche gemeindefreie Gebiet das Landratsamt in Reutlingen statt des bisherigen Gutsherrn BImA, in der Person eines Herrn Medrow. So hat der Kreis mit der Gemeinde Münsingen vereinbart, daß diese die standesamtlichen Aufgaben wahrnimmt. Wenn es auch auf der Fläche auch keine Einwohner hat, kann dort trotzdem jemand sterben oder gar geboren werden. Etwas anderes ist die Eigentumsfrage. Für das ganze Gebiet war das Land Württemberg bzw. später das Reich bzw. der Bund Eigentümer durch Kauf und/oder Enteignung (ich las, es gab ganz kleine Ausnahmen). Soweit nichts anderes geregelt wurde, ist der Bund damit jetzt Eigentümer der Flächen samt den Wohngebäuden in den aufnehmenden Gemeinden. Das restliche gemeindefreie Gebiet gehört sowieso weiterhin Quadratmeter für Quadratmeter dem Bund. Der Chef dieser Bundesverwaltung ist jetzt nicht mehr Chef eines Gutsbezirkes, sondern nur noch Vertreter des Grundeigentümers Bund (BImA). Auch Grundsteuern hat der Bund zu zahlen, und zwar für die gemeindefreien Flächen statt an eine Gemeinde an den Landkreis Reutlingen; so ist das eigens geregelt. Vergleiche zu allem: Homepage Landkreis Reutlingen, - Kultur & Landschaft, - Geschichte, - Kuriosum Gutsbezirk Münsingen. Auch dort hat man leider nicht verstanden, den Text eindeutig so zu schreiben, daß klar ist, daß es den Gutsbezirk nicht mehr gibt, sondern nur noch die gemeindefreie Fläche, die die restliche Fläche des ehemaligen Gutsbezirkes umfasst. Ist das so richtig formuliert? --94.220.12.60 01:20, 28. Jan. 2018 (CET)
- Er heißt aber so. Siehe hier die PDF-Datei HHPlan 2016. Auf der Seite 447 steht sogar, dass eine Kreisumlage gezahlt werden muss. MfG Harry8 09:32, 29. Jan. 2018 (CET)
- Wie man ihn salopperweise nennt, ist egal. Wichtig ist, daß er kein Gutsbezirk mehr IST. Ich versuchte zu verdeutlichen: In dem qualifizierten gemeindefreien Gebiet "Gutsbezirk" übte ein Grundeigentümer wie so ein ostpreußischer "Gutsherr" Rechte aus, im jetzigen -üblichen- gemeindefreien Gebiet hat er diese verloren. Zu den Umlagen: Üblicherweise zahlen die Gewerbetreibenden und die Grundeigentümer Steuern zur Bestreitung der gemeindlichen Ausgaben (Feuerwehr, Schulen, Gemeindestraßen, Freibäder usw.) an die -hier nicht vorhandene- Gemeinde; die Gemeinden zahlen danach eine Kreisumlage an den Kreis. Der Homepage des Kreises entnahm ich, daß man dafür einen Modus gefunden hat. Wie soll man auch eine Kreisumlage für eine Riesenfläche, die Null Einwohner hat und außer dem Grundeigentümer (der vielleicht einmal Sturmholz verkaufen könnte) keinen Gewerbebetrieb hat, eine vergleichbare Steuerbasis formulieren? Im Zweifel sollten wir mal den Kreis um seine Aussage dazu bitten. --92.72.245.247 22:11, 29. Jan. 2018 (CET)
- Das wird nicht "salopperweise" so genannt, sondern das ist halt der Name dieses Gebietes. Es gibt auch keinen Herzog im Kreis Herzogtum Lauenburg oder eine Gräfin im Landkreis Grafschaft Bentheim. --Vexillum (Diskussion) 23:04, 29. Jan. 2018 (CET)
- Leider haben das Land und der Landkreis den qualitativen Unterschied nicht im Namen deutlich gemacht. Daß die genannten Kreise keinem Grafen und keinem Herzog mehr gehören, weiß jedermann. Aber: Vor gerade mal 7 Jahren war es beim „Gutsbezirk Münsingen“ noch anders. Den Unterschied zu damals sollte man kennzeichnen, ggf. durch Änderung des Lemma in „ehemaliger Gutsbezirk Münsingen“. Genau auf diese Eigenschaft hat der Bund - einseitig (!) - verzichtet. Vgl. dazu den Gesetzentwurf Landtag Baden-Württemberg Drucks. 14/7161 v. 10.11.2010, wo es auf Seite 9 heißt: „Der Bund hat erklärt, dass der Gutsbezirk, für den kein Bedarf mehr gesehen wird, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes durch einen Organisationsakt des Bundes aufgelöst wird. [...]“. --178.6.113.157 00:45, 19. Feb. 2018 (CET)
- Das wird nicht "salopperweise" so genannt, sondern das ist halt der Name dieses Gebietes. Es gibt auch keinen Herzog im Kreis Herzogtum Lauenburg oder eine Gräfin im Landkreis Grafschaft Bentheim. --Vexillum (Diskussion) 23:04, 29. Jan. 2018 (CET)
- Wie man ihn salopperweise nennt, ist egal. Wichtig ist, daß er kein Gutsbezirk mehr IST. Ich versuchte zu verdeutlichen: In dem qualifizierten gemeindefreien Gebiet "Gutsbezirk" übte ein Grundeigentümer wie so ein ostpreußischer "Gutsherr" Rechte aus, im jetzigen -üblichen- gemeindefreien Gebiet hat er diese verloren. Zu den Umlagen: Üblicherweise zahlen die Gewerbetreibenden und die Grundeigentümer Steuern zur Bestreitung der gemeindlichen Ausgaben (Feuerwehr, Schulen, Gemeindestraßen, Freibäder usw.) an die -hier nicht vorhandene- Gemeinde; die Gemeinden zahlen danach eine Kreisumlage an den Kreis. Der Homepage des Kreises entnahm ich, daß man dafür einen Modus gefunden hat. Wie soll man auch eine Kreisumlage für eine Riesenfläche, die Null Einwohner hat und außer dem Grundeigentümer (der vielleicht einmal Sturmholz verkaufen könnte) keinen Gewerbebetrieb hat, eine vergleichbare Steuerbasis formulieren? Im Zweifel sollten wir mal den Kreis um seine Aussage dazu bitten. --92.72.245.247 22:11, 29. Jan. 2018 (CET)