Diskussion:Häusliches Arbeitszimmer

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von ChickSR in Abschnitt Kulturelle Bedeutung fehlt

neue alte Rechtslage

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Aktualisierung erforderlich

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kann sich mal jmd die Mühe machen, die neue/alte Rechtslage abzubilden? Es gab ja eine Teil-Rückkehr zum alten Recht --87.139.49.12 10:58, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es noch gar keine neue Rechtslage, weil die Bundesregierung den Beschluß des BVGs noch nicht umgesetzt hat (?). Demnach kann eine Neufassung des Abschnitts "Rechtslage seit 2007" noch gar nicht geschrieben werden. Aber vielleicht sollte am Anfang darauf hingewiesen werden. … wie gesagt, wenn ichs richtig verstanden habe … --Rarus 20:56, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Es gibt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Arbeitszimmer bzw. zu "Arbeitsecken", die berücksichtigt werden sollte: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=32667&linked=pm --Amue (Diskussion) 17:01, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Da wohl jemand etwas unreflektiert die Verwaltungsauffassung in den Artikel übernommen hat, und der BFH in dem genannten Urtteil die Verwaltungsauffassung bestätigt hat, ergibt sich aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Der dritte Gliederungspunkt: "nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird" gibt den Tenor des Urteils wieder.--Daceloh (Diskussion) 14:19, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Urteil des Bundesfinanzhof vom 3 April 2019 mit Aktenzeichen VI R 46/17: Ein häusliches Arbeitszimmer setzt bloß voraus, dass der Raum nur für berufliche Zwecke verwendet wird. Die Notwendigkeit für den Beruf ist unerheblich. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:A50F:2B00:4537:F999:16E:ABAF (Diskussion) 05:35, 7. Mär. 2020 (CET))Beantworten

Wartungsbausteine (Überarbeiten und Internationalisierung)

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Man müsste den Beitrag auf Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) verschieben. Dann wäre klar, dass hier nur der deutsche Steuerrechtsbegriff beschrieben wird. Ob Arbeitszimmer dann noch mehr als ein Wörterbucheintrag wäre, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen.--Mundanus (Diskussion) 11:44, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 10:14, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Einseitig auf Rechtslage fokussiert

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Wäre es eine Idee, soziale und gesellschaftliche Aspekte mit zu nennen? Erwähnenswert scheint mir auch die aktuelle Situation in Bezug auf Corona. --Raumfahrtingenieur (Diskussion) 14:06, 11. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Pardon, ich habe jetzt erst gesehen, dass das ja bei Heimarbeit angesprochen wird... --Raumfahrtingenieur (Diskussion) 20:22, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Soziale Kontakte und persönliche Aussprachen unter Arbeitnehmern bzw. Kollegen werden durch eine bis Anfang 2020 noch nie dagewesene Ausweitung des sogenannten "Home-Office" leider wohl erschwert, ebenso wie das fachliche und praktische Anlernen von neuen Betriebsmitgliedern, Betriebsratversammlungen, Betriebsbesetzungen, das Organisieren von Streiks, das Anwerben von Neumitgliedern für die Gewerkschaft, solidarische Hilfen, Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen. Zugleich steigen mit dem Umfang an Home-Office wohl leider auch die Mengen digitaler Daten, und damit die Risiken für den Datenschutz, bzw. für nicht kontrollierte und nicht aufzeichenbare freie Kommunikation. Die Arbeitnehmer stehen dem Arbeitgeber beim Home-Office weniger als große starke Gemeinschaft gegenüber, sondern tendeziell eher als schwächere und vereinzelte Untergebene.--2003:E7:7F3B:2D01:A0BF:8F55:6217:EAEB 16:04, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Home Office / Lemma

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Also ich wollte gerade schauen, was die Wikipedia zum Thema Home Office zu bieten hat. Also das Lemma kommt mir erstmal sehr merkwürdig vor und kommt mir eher schon erzwungenermassen verdeutscht vor (sagt man im Deutschland wirklich "Häusliches Arbeitszimmer"??) und hört sich für mich nach einem seperaten Raum an und ich verstehe Home Office schonmal allgemeiner. Auch gibt das Thema allgemein wenig her (also zu allgemeinen Problematiken wie z.B. in Zusammenhang mit Arbeitzeit oder Sozialem) und ist auch sonst sehr deutschlandspezifisch... fundriver Was guckst du?! Winterthur! 03:17, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

@Wowo2008, Kudo: Als Hauptautoren wollte ich euch hier mal anpingen - wie seht ihr das? Ich bin auch über diesen Artikel gestolpert und bin über das Lemma auch eher überrascht, weil es für mich keinen gebräuchlichen Begriff darstellt. Spricht etwas dagegen, das Lemma auf "Home Office" (den wohl weitaus geläufigeren Begriff) zu ändern und den Rechtsbegriff "Häusliches Arbeitszimmer" dort einzubauen bzw. zu erklären? Danke für eure Rückmeldung und LG -- Xneb20 DiskBeiträge 14:57, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt keinen Änderungsbedarf. „Häusliches Arbeitszimmer“ ist ein feststehender Rechtsbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, nach dem sich das Lemma richten muss, was auch im Artikel hinreichend zum Ausdruck kommt. Wir müssen auch den Rechtsbegriff „Werbungskosten“ als Lemma übernehmen, obwohl der im Alltag durchaus einen anderen Begriffsinhalt haben kann. Die ebenfalls zu beachtende GND spricht vom „Arbeitszimmer“. Der Anglizismus „Home office“ ist bereits als BKL belegt, die auf identische Homonyme (Telearbeit, Home Office (Ministerium)) verweist und deshalb hier nicht verwendet werden kann. „Home Office (häusliches Arbeitszimmer)“ halte ich wegen des feststehenden Rechtsbegriffs nicht für sinnvoll. Es ist fachlich ohne Belang, ob das Lemma „verdeutscht“ erscheint oder „keinen gebräuchlichen Begriff“ darstellt. Letzteres ist sogar falsch, weil es ein Rechtsbegriff ist und daher sogar sehr häufig auch im Arbeitsrecht gebraucht wird. In der Alltagssprache wird es dagegen weniger gebraucht, was uns nicht davon befreien kann, den Rechtsbegriff als Lemma zu übernehmen. Eine „Verdeutschung“ ist Arbeitszimmer nicht, es ist eine Übersetzung. Die Arbeitszeit wird im Artikel angesprochen. Ich stelle anheim, soziale Fragen des Arbeitszimmers (mangelnde persönliche Kontakte zu Kollegen u. a.) mit entsprechenden Quellen einzubauen. „Sehr deutschlandfreundlich“ ist der Artikel nicht, er besitzt einen Abschnitt „International“. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:39, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Ausführungen. Ich wusste nicht, dass es einen separaten Artikel zur Telearbeit gibt. Deine Begründung macht natürlich Sinn, wenn der vorliegende Artikel das Ziel verfolgt, das "häusliche Arbeitszimmer" als Rechtsbegriff zu erklären. Aber ich bin der Meinung, dass die Artikel Häusliches Arbeitszimmer und Telearbeit thematisch stärker getrennt werden müssen; aktuell gibt es Überschneidungen und es für einen Leser m.M.n. nach schwer erkennbar, dass der vorliegende Artikel sich auf den Rechtsbegriff bezieht und die Telearbeit als solches nicht primär behandelt. Ich denke, es würde Sinn machen, die Artikel klarer voneinander abzugrenzen und einen Hinweis mit {{Dieser Artikel}} einzubauen, dass der vorliegende Artikel eben nur den Rechtsbegriff behandelt. Liebe Grüsse -- Xneb20 DiskBeiträge 12:02, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Kulturelle Bedeutung fehlt

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Es gibt einen Haufen Literatur zu Arbeitszimmern von Schriftstellern – das fehlt umseitig komplett. Das ganze wird aber auch nicht unter dem juristischen Terminus „Häusliches Arbeitszimmer“ abgehandelt. Vielleicht wäre doch ein eigener Artikel zur Geschichte des Arbeitszimmers sinnvoll? --ChickSR (Diskussion) 08:55, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten