Diskussion:Hüttenbuch
Hi,
Das mit der 'Verpflichtung' ist mir absolut unbekannt, was aber daran liegen kann, dass ich ausschließlich in Hütten des CAI und des CAF übernachte. D.h. es sollte präzisiert werden, in Hütten welcher Organisation(en) diese Verpflichtung gilt. --MAYA 17:07, 30. Mär. 2008 (CEST)
Nach dem Meldegesetz in AT muss nach längstens 3 Tagen eine Meldung erfolgen. Daher sind Aufenthalte unterhalb dieser 3 Tage nicht meldeplichtig. Oder sollte sich da was geändert haben?
Weiters habe ich den Passus (gilt als Melderegister) gestrichen, da das Melderegister eine Zentralstelle ist und hier offensichtlich mit dem Meldezettel (Österreich) verwechselt worden ist. Ich kenne den dafür international gültigen Ausdruck aber nicht. --Herzi Pinki 17:29, 30. Mär. 2008 (CEST)
Die Eintragung ist nun weicher formuliert: Touristen, die ... übernachten, sind mancherorts verpflichtet, generell jedenfalls angehalten, sich und ihre Begleiter ons Hüttenbuch einzutragen ... Empfohlen ist es m.W. überall - auch wegen allfälliger Suchaktionen nach Bergunfällen. Ob die 3 Tage Meldefrist generell gelten? Vermutlich. Geof 12:27, 31. Mär. 2008 (CEST)
Literatursammlung und Anregungen
BearbeitenIch spendiere mal ein paar Links:
Früher mal ging die Zuweisung der Lager in der Reihenfolge der Eintragungen ins Hüttenbuch vonstatten. Geschichte des Hüttenbuchs wäre auch von Interesse (wer hat's erfunden?)
Nicht nur Alpenverein
BearbeitenIch kenne Hüttenbücher nur aus Neuseeland, trotz vieler Andersartigkeit haben die hut books dort natürlich dieselbe Funktion: im Notfall jemandes Weg und Verbleib nachzuvollziehen. Also ist eigentlich eine eigene Erwähnung im Artikel entbehrlich; obwohl er ein wenig zu einseitig europaalpenbezogen erscheint.
Weiss jemand mehr über Hüttenbücher in anderen Gegenden als den europäischen Alpen? Es wird doch sicher in Asien, Afrika, Amerika auch irgendwie ähnlich gehandhabt? -- sarang♥사랑 19:06, 9. Mai 2010 (CEST)