Diskussion:HK SL8

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.185.249.66 in Abschnitt suboptimales Foto

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wie wäre es das "Gewehr" durch "halbautomatische Selbstladebüchse" zu ersetzen ??

Außerdem ist beim abgebildeten SL8 ein 30-Schuss-Magazin zu sehen welches nur sehr bedingt konform zur Verwendung im schießsportlichen Sinne ist (WaffG) und zur Jagd wäre das ohnehin nicht kosher..... . Zu erwähnen ist auch das das SL8 recht "wählerisch" ist was die verwendete Munition angeht.

Das SL8 ist offenbar auch dienstlich (also nicht nur bei Sortschützen) eingeführt, man findet es wohl bei einigen SEK's und einer spanischen "Grupo Especial de Operaciones / GEO" (so die französische WIKIPEDIA).

Artiranmor (SL8-Besitzer)

suboptimales Foto

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Das Foto zeigt ein SL8 mit eingeführtem 30-Schuß-Magazin, welches weder zum sportlichen Schießen noch zur Jagdausübung zugelassen ist.--Krd 20:06, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Frage: bezieht sich Wikipedia auf deutsches Recht? Ok anders, kann man dieses Gewehr, oder selbstladebüchse... auch außerhalb von Deutschland erwerben und besitzten... z.B. Texas?! Da könnte einer nen Trommelmagazin dranbasteln, wäre zwar ein technischer einzelfall, jedoch scheint die Adaption an das 30-Schussmagazin vom G36 durchaus auf dem Markt zu erhalten ist. Die rechtliche Lage wird erwähnt und gut ist. (nicht signierter Beitrag von 77.191.14.190 (Diskussion) 21:49, 15. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Oder ihr macht eine neues Foto im Schützenverein eures Vertrauens.--Sanandros 00:37, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Geht doch einfach davon aus, dass das abgebildete 30-Schuss-Magazin durch einen (äußerlich nicht sichtbaren) Eingriff auf ein Fassungsvermögen von fünf oder maximal 10 Schuss (je nach BDS-Disziplin des Sportschützen) blockiert wurde. Oder auf zwei für den Jäger (auch wenn der DJV sich vom Gebrauch derartiger Waffen für die Jagd distanziert). Bei einer solchen Begrenzung dürfte trotz "langem" Magazin kein Verstoß gegen geltendes Waffenrecht vorliegen. Oder sehe ich das falsch? --217.151.147.210 18:01, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Also der Herr kommtt aus Slovenien (oder spricht es zu mindest) und was die da für Regelungen für eine SL8 haben muss ja nicht unbedingt die gleichen sein wie die Deutschen.--Sanandros 00:34, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten


Nach dem WaffG darf man soviele 30 Schuss-Magazine beseitzen wie man will, auch geladen. Wenn man will kann man 30 Schuss_Magazine als "Trasportbehältnis" nutzen. Es ist nur nicht gestattet nach WaffG mit nem 30 Schussmagazin zu schießen, aber es kann vollgeladen auf dem Schießstand neben einem liegen. Das ein Magazin bei der Jagd nur 2 Schuss bei Halbautomaten enthalten darf beruht nicht auf dem WaffG sondern auf dem Bundesjagdgesetz. 77.185.249.66 17:45, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten