M.E. ist die Definition im Bundesvergabegesetz für private Verwender nicht verbindlich, deshalb sind die Verwendungsnachweise gleichrangig --Apfel51 23:40, 15. Apr. 2010 (CEST)
M.E. ist die Definition im Bundesvergabegesetz für private Verwender nicht verbindlich, deshalb sind die Verwendungsnachweise gleichrangig --Apfel51 23:40, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten