Diskussion:Hamburger Vergleich (1701)

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Concord in Abschnitt Text?

Rechtspraxis

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Ich kannte den Begriff Hamburger Vergleich bislang nur aus der norddeutschen Rechtspraxis, wo er schlagwortartig einen Vergleich (Recht) bezeichnet, der zwischen Streitparteien pari abgeschlossen wird, bei zwei Parteien also 50:50, dies insbesondere in einem frühen Stadium. Wie beim "Namensgeber" erfolgt also keine Wichtung der Rechtspositionen der Parteien in der Vergleichsquote. In der praktischen Anwendung wird mit dem Hamburger Vergleich oftmals ein nicht übersehbares Risiko des Verfahrensausgangs im Kosteninteresse abgewendet.--Kresspahl 09:44, 29. Jul 2006 (CEST)

Wenn dem so ist, sollte eine erklärende Vorschaltseite auf die Mehrdeutigkeit hinweisen! -- STA 22:32, 29. Jul 2006 (CEST)
Ich wollte damit nur deutlich machen, das mir beim Lesen des Artikels jetzt klar geworden ist, wo der Begriff her kommt. Wenn Dritte diesen Ausdruck hier bestätigen, wäre mE es eher ein Anhang zum Artikel.--Kresspahl 22:48, 29. Jul 2006 (CEST)
Das wäre rechtsgeschichtlich tatsächlich interessant! Der im meckl. Landesrecht eingeführte Begriff fußt aber wohl nur auf dem (historisch fast zufälligen) Ort des Vertragsschlusses von 1701. Verfahrensverlauf und diplomatische Rahmenhandlung war damals allerdings alles andere als zügig, der Vertragsschluß ganz gewiß kein "frühes Stadium". -- STA 23:05, 29. Jul 2006 (CEST)
Ich habe das mal kurz angegoogelt, aber nichts zu dem von mir vorstehenden Begriffsinhalt finden können, dafür aber den

Hamburger Vergleich vom 9.10.1693

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betreffend Braunschweig-Lüneburg

und den

Hamburger Vergleich von 1729

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zwischen Schweden und Dänemark betreffend die Abtretung des Bistum Verden durch Dänemark an Hannover (Land).--Kresspahl 23:28, 29. Jul 2006 (CEST)

Wie wäre es, aus Hamburger Vergleich eine BKL zu machen und den Mecklenburg betreffenden Vergleich nach Hamburger Erbvergleich zu verschieben? --Concord 23:57, 29. Jul 2006 (CEST)
Das hatte ich Dir gerade persönlich antragen wollen, aber Du warst schneller!--Kresspahl 00:06, 30. Jul 2006 (CEST)
Ist nicht die Ansetzung als Hamburger Vergleich (1701) besser? In meckl. Urkundensammlungen heißt das Dings "Hamburger Vergleich" und nicht Erbvergleich!!! -- STA 00:21, 30. Jul 2006 (CEST)
soll mir recht sein, da es auch der Einheitlichkeit dient; allerdings findet sich Hamburger Erbvergleich auch recht häufig. --Concord 00:28, 30. Jul 2006 (CEST)
Hallo Concord! Habe noch etwas Deine Vorgabe noch etwas "nachgefeilt"; so macht auch der umgelenkte "Erbvergleich" am meisten Sinn. -- STA 00:48, 30. Jul 2006 (CEST)
Danke! --Concord 00:50, 30. Jul 2006 (CEST)
Hamburger Vergleich (1729) angefangen.--Kresspahl 11:08, 30. Jul 2006 (CEST)

@Benutzer:STA: Jetzt fehlt als weitere Begriffsklärung eigentlich nur noch das Lemma mit den drei Hauptlandesteilungen, oder?sorry, nachsigniert, --Kresspahl 01:23, 30. Jul 2006 (CEST)

Ich habe von der Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung ein redirect auf den Hamburger Vergleich (1701) gelegt.--Kresspahl 18:31, 30. Jul 2006 (CEST)
Bin schon fast nicht mehr da und kann mich deshalb leider erst nach dem Urlaub um weiteres kümmern. -- STA 22:19, 30. Jul 2006 (CEST)

Mir gefiel die Umleitung nach Hamburger Vergleich besser; der Begriff "riecht" umgangssprachlich und könnte wohl auch die die anderen HH Vergleiche benutzt worden sein! -- STA 22:19, 30. Jul 2006 (CEST)

das glaube ich nicht, weil es in ihnen nicht um eine Erbauseinandersetzung ging (1693 jedenfalls nciht direkt), und wenn du mal googelst, findest du Hamburger Erbvergleich nur als Synonym für 1701: [1]. Schönen Urlaub wünscht dir --Concord 01:24, 31. Jul 2006 (CEST)
Überzeugt! Ich dachte nur, ein "Erbvergleich" schafft vererbbare Zustände (wie ein Erbpachtvertrag). -- STA 01:57, 31. Jul 2006 (CEST) [Nun aber in die Falle, morgen früh eiligst packen und ab nach Süden!]

Text?

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Gibt es den Text eigentlich inzwischen irgendwo online? --Concord 18:24, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wüsste ich nicht, aber muß ja nix heißen. "Stier und Greif" 10 (2000), S. 41-57 bringt einen Reprint, aber die Ztschr. gibt's ja nicht Online." --STA 19:07, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Liegt jetz auf Commons vor. Herzlichen Dank an Benutzer:C.Löser! --Concord 01:01, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten