Diskussion:Handlungsfähigkeit

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 88.75.64.228 in Abschnitt Rechtssinn
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Handlungsfähigkeit“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Sind die USA Handlungsfähig??

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Sind die USA Handlungsfähig?? ISt die EU handlungsfähig? (nicht von mir, diese Fragen. Austerlitz -- 88.75.64.228 18:27, 10. Jun. 2008 (CEST))Beantworten

Gute Frage. Ist die USA eine rechtliche Person? ist die EU eine rechtliche Person? Richtig heißt das wohl Juristische Person.

Für den Fall einer hierarchisch strukturierten Vereinigung entscheidet einer oder einige, und die meisten anderen handeln auf Befehl. Soll man das in den Artikel über "Handlungsfähigkeit" aufnehmen?

Austerlitz -- 88.75.64.228 18:20, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtssinn

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Der erste Satz des Artikels "Handlungsfähigkeit im Rechtssinn ist die natürliche Möglichkeit eines Rechtssubjekts seinen Willen in der Welt zu manifestieren (siehe Freier Wille)." ist mißverständlich oder ergänzungsbedürftig. Der Satz erfaßt nur sog. Willenserklärungen. Oder gibt es weitere Bedeutungsvarianten?

Austerlitz -- 88.75.64.228 18:27, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten