Diskussion:Handzeichen (Recht)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Seth Cohen in Abschnitt Definition
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.money-advice.net/view.php?id=20467
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Ärztliche Rezepte
BearbeitenAuf einem ärztlichen Rezept wird die Unterschrift des Arztes verlangt, dieser verwendet aber fast immer ein Handzeichen. Nach geltendem Recht wäre also ein so gezeichnetes Rezept ungültig. Wie ist dieser Vorgang zu beurteilen? sleepytomcat (Diskussion) 11:04, 1. Sep. 2017 (CEST)
Definition
Bearbeiten„Handzeichen (abgekürzt ‚Hz.‘) ist der Rechtsbegriff für alle von natürlichen Personen stammenden eigenhändigen Namenszeichen, die nicht als Unterschrift gelten, sondern als erkennbar abgekürzte Form des Namens.“
Gibt es für den fett hervorgehobenen Teil der Definition belastbare Belege? Sogar innerhalb des Artikels wird dem implizit widersprochen. --Seth Cohen 15:48, 1. Jul. 2022 (CEST)