Diskussion:Hans Albrecht Freiherr von Rechenberg

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Altaripensis in Abschnitt Mandatsnachfolge

Mandatsnachfolge

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Die von der IP 141.20.6.71 eingestellte Änderung entspricht den Tatsachen. Vgl. Paul Hans Jaeger und den dort angegebenen Weblink sowie kgparl.de Online-Biografien S. 554 der gedruckten Fassung. Der einzige Einwand wäre die Frage der Relevanz in diesem Artikel.--Altaripensis (Diskussion) 15:54, 2. Mär. 2012 (CET) Allerdings finde ich nichts von einem BVG-Urteil; es war der Wahlprüfungsausschuss des BT.--Altaripensis (Diskussion) 16:23, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kenne ich auch. Aber meines Wissens hatte die wegen des Ablaufs der Wahlperiode keine Auswirkung mehr. Der Revert erfolgt a) wegen mangelnder Relevanz hier (auf Rechenbergs Mandat hatte sie ohnehin keinen Einfluß, der Mann war tot), b) weil ich für die Behauptung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Quelle gefunden habe und c) weil die Entscheidung (laut kgparl.de) zum 7. September (deswegen ja auch keine Auswirkung auf die tatsächliche Arbeit mehr) und nicht am 1. Juli (da wären nämlich noch einige Bundestagssitzungen gewesen) erging. --Mogelzahn (Diskussion) 21:58, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten
ad a): Stimme zu; hatte ich ja im ersten Disk-Beitrag schon zu bedenken gegeben. ad b): habe ich ja oben auch schon geschrieben, das war offensichtlich eine Fehlinfo des Benutzers. ad c): Der Weblink bei Jaeger verweist auf 1. Juli. Evtl. gab es doch noch rechtliche Klärungen außerhalb WPrA BT, so dass das erst im September definitiv gültig war. Daher hat der Benutzer vielleicht doch recht, aber es fehlt die Q.
Es ist richtig, dass die Entscheidung des WPrA keine Auswirkung mehr hatte. Da es sich hier aber um den einzigen Fall handelt, in dem ein Einspruch gegen das Nachrücken eines MdB rechtlich erfolgreich war, ist dieser Vorgang relevant und enzyklo-würdig. Die Frage ist, ob man es bei Rechenberg oder bei Jäger oder bei Linnhardt oder bei allen erwähnt. Aufgrund der Einzigartigkeit des Vorgangs sollte man es mindestens bei J. und L. einfügen. --Altaripensis (Diskussion) 22:23, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Hier [1] steht im Verweis auf Az 152/52 eindeutig, dass der BT am 1.7. dieses Urteil erlassen hat, dass aber (letzter Satz) ein Gang vors BVG möglich war (1). Ich bin inzwischen doch der Meinung, dass bei Rechenberg zumindest ein Satz darüber stehen sollte, mit dem hier angeführten Beleg, dass die ausführlichere Darstellung des Nutzers 141.20.6.71 aber eher zu Jaeger gehört, natürlich korrigiert: entweder durch das korrekte Datum eines BVG-Urteils oder 1.7., aber WpPrA des BT. Da der revertierte Text das geistige Eigentum des Nutzers ist, möchte ich nicht einfach seinen Text bei Jaeger reinschreiben, sondern ihn bitten, das selbst zu tun; dort ist ja auch der Beleg schon vorhanden. --Altaripensis (Diskussion) 13:40, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

(1) P.S.: Höchstwahrscheinlich hat Jaeger das ihm zustehende Rechtsmittel der Beschwerde beim BVG wahrgenommen, vermutlich dilatorisch. Ob das BVG sich mit dem Fall beschäftigte, war nicht herauszufinden. Tatsache ist, dass am 1.7. der BT entschied. Die Mandatsaberkennung scheint zum 7.9. Gültigkeit erlangt zu haben. --Altaripensis (Diskussion) 15:34, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten