Befehlsnotstand

Ich habe den Satz „Es ist umstritten, ob Filbinger diese Anweisung ohne Gefahr für sich selbst ignorieren oder umgehen hätte können.” gelöscht, weil er meiner Meinung nach unsachlich ist. Einige Verteidiger Filbingers behaupten unter Verweisen auf die Struktur der Wehrmachtsjustiz so etwas wie einen Befehlsnotstand des Militärjuristen. In Wirklichkeit gibt es aber keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass Filbinger persönlich überhaupt unter Druck gesetzt werden musste. Hinter dem Gerede vom geschuldeten Gehorsam etc. scheint mir ein falsches, aber immer noch wirkmächtiges Bild der Wehrnachtsjustiz (wie der Wehrmacht insgesamt) zu stehen, nämlich eins von lauter wohlmeinenden Juristen (Soldaten), die nur durch Zwang oder Druck dazu gebracht werden konnten, als Rädchen in der Mordmaschinerie zu funktionieren.
Es ist aber nicht nur kein Fall eines deutschen Richters bekannt, der persönlich für zu milde Urteile gemaßregelt worden wäre. Was die Notwendigkeit von Disziplin „in der Truppe” (gerne, wie auf filbinger.de, werden an dieser Stelle ein paar Sätze über die „gute Wehrmacht” insgesamt eingebaut) und die Verwerflichkeit der Desertion angeht, machen Filbinger und Co. bis heute kein Hehl aus ihrer Überzeugung. Man muss nur mal hinhören, bzw. nachlesen.
Der Satz „Es ist umstritten ...” ist insofern nur scheinbar neutral: er unterstellt Filbinger, dass er Gröger so milde wie möglich behandeln wollte. Diese Unterstellung ist aber durch nichts gerechtfertigt. Neutral wäre die Formulierung (die ich dann aber an eine andere Stelle im Artikel tun würde): „Einige verteidigen Filbinger mit dem Hinweis darauf, dass ...” --141.70.97.61 21:51, 19. Jan 2005 (CET)

Na gut, die Argumente, die Du anführst, sind nachvollziehbar. Trotzdem bin ich nicht überzeugt, dass es sinnvoll ist, den Satz zu entfernen. Jetzt steht da nur noch Generaladmiral Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen, das muss ein Leser ohne Vorkenntnisse so verstehen, dass Filbinger überhaupt keinen Handlungspielraum hatte. Der gelöschte Satz weist ja erst darauf hin, dass es nach Ansicht Vieler durchaus möglich gewesen wäre, dies zu ignorieren.
Der Hinweis, dass kein Fall eines gemaßregelten Richters bekannt ist, ist wertvoll und sollte vielleicht auch in den Artikel einfließen. Allerdings wäre eine Quelle dafür noch gut. Und wie steht es mit Staatsanwälten? Heute und wohl selbst damals sind Richter ja unabhängig(er) und nicht weisungsgebunden.
Übrigens: bitte Diskussionsbeiträge mit vier Tilden (~~~~) unterschreiben, damit man sie Personen und Zeitpunkten zuordnen kann. Grüße, --Hoch auf einem Baum 23:14, 19. Jan 2005 (CET)
Ich hab mal probiert, das Thema „Handlungsspielraum” neutral auszudrücken. Wie gesagt, für mich ist schon die Frage falsch, unterstellt sie doch prinzipielle innere Opposition. (Man begegnet ihr allerdings oft, auch indirekt in Fragen à la „was hättest Du denn getan?”). Der Artikel leidet allerdings jetzt noch mehr als vorher daran, dass er zwischen der Darstellung der (bekannten) Fakten von 1943-45, der „Affäre” von 1978 und der seitdem stattfindenden Diskussion hin- und herspringt. Was zum Teil an mangelnder Konzeption zu liegen scheint, zum Teil aber auch daran, dass man die Ebenen halt auch wirklich nur schwer trennen kann.
Das Ende finde ich auch ziemlich schlecht, es gibt nämlich Filbingers verqueren Verschwörungstheorien (als hätte die Stasi seine Unterschriften unter Todesurteilen gefälscht...) das letzte Wort. Unter den Links überwiegen übrigens auch solche, die Filbingers Version darstellen. Vielleicht mache ich bald einen Vorschlag für einen grundsätzlich neuen Artikel.--132.230.55.28 11:49, 20. Jan 2005 (CET)