Diskussion:Hans Plüschke

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gloser in Abschnitt Textänderungen vom 28. Juli 2023

Vorschlag

Bearbeiten

wäre es sinnvoll, einen Artikel über den "Grenzvorfall" zu schreiben und die Arnstadt und Plüschke -Artikel den "Grenzvorfall" ganz draussen zu lassen --Woelle ffm 13:32, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Genau, wäre auch meiner Meinung nach zielführend. Separater Artikel über den Zwischenfall an der Grenze und in den beiden Personen-Artikeln nur mit einem Satz anreißen und auf den Zwischenfall verlinken. --BwVacha (Diskussion) 09:19, 27. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Differenzen in den Artikeln Plüschke und Arnstadt

Bearbeiten

Im Artikel Hans Plüschke steht, dass eine Verurteilung desselben seitens der DDR in Abwesenheit zu 25 Haft durch die Presse ging und nicht korrekt erscheinen würde (siehe Artikelstand heute: [1]). im Artikel Rudi Arnstadt berichtet nicht die Presse,sondernn die Wikipedia mit einem Randvermerk (wer liest den????) von der Unsicherheit dabei (siehe hier [2]. Solche Differenzen sind natürlich Mist; sie wären vermeidbar, wenn der tödliche Zwischenfall einen eigenen Artikel bekäme. Zumal Jan Schönfelder und Rainer Erices dazu gerade Erstaunliches veröffentlicht haben. Gruß aus dem zum Glück mauerlosen Berlin! --217.9.49.1 13:06, 13. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Anscheinend haben beide Seiten gelogen: Tod eines DDR-Grenzoffiziers Mörderischer Zufall --92.225.159.138 22:50, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten

... Das Verfahren gegen ihn wurde im Oktober 1962 eingestellt. Die genauen Umstände des Zwischenfalls sind bis heute ungeklärt ...

Bearbeiten

So ein Nonsens. Es gab ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Fulda, welches ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Ergebnis: Plüschke handelte in Notwehr, nachdem seine sich auf hessischem Gebiet befindliche Streife bereits einmal von Arnstadt beschossen worden war und Arnstadt zum zweiten Schuß ansetzte. Abweichende Darstellungen übernehmen die Propaganda der DDR. Nach dem Ende der DDR äußerte sich Plüschke erstmals selbst öffentlich, hiermit gab er sich zugleich öffentlich zu erkennen und berichtete auch von seinen jahrelangen Ängsten, die DDR hätte sich möglicher Weise an seiner Familie vergreifen können, um Druck auf ihn auszuübe. Plüscke erhielt darauf hin sehr zeitnah Drohungen, die augenscheinlich aus dem Umfeld der ehemaligen Stasi und Grenztruppen kamen. Wohlgemerkt, dies alles ereignete sich nach dem Ende der DDR. Und die Herrschaften traten nicht an die ihnen nun zu diesem Zeitpunkt ebenfalls unbehindert zugänglichen Strafverfolgungsbehörden heran, um ihre möglicherweise doch abweichende Tathergangsbeschreibung zum Gegenstand neuerlicher Untersuchungen zu machen.

Ein Jahr nach Plüschkes Gang an die Öffentlichkeit wurde er ermordet, dies mit einem exakt gleichen Einschuß, wie ihn Arnstadt beim seinerzeitigen Grenzzwischenfall erlitt. --95.223.155.78 11:57, 15. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Die gestrigen Ergänzungen stützen sich zuerst auf, in dieser Woche, im Hessischen Rundfunk, ausgestrahlte Interviews mit, 1. Herbert Böckel, ehemaliger BGS-Beamter und Autor von "Der zweifache Tod im Schatten der Grenze: Dokumentation eines Dramas" (2012) und "Grenz-Erfahrungen: Der kalte Kleinkrieg an einer heißen Grenze / Berichte und Erlebnisse eines "West-Grenzers" (2009), sowie 2. weiterhin des erneut ausgestrahlten Interviews mit dem seinerzeit ermittelden (Tötungsdelikt zum Nachteil des Plüschkes) Staatsanwaltes, 3. einem Interview Plüschkes aus dem Jahr vor seiner Tötung (1997) und 4. letztlich dem aktuellen Interview aus 2012 mit dem Pressesprecher der Saatsanwaltschaft Fulda. Alle durchgängig als Fernsehinterview ausgestrahlt.

Auswertungen von Zeitquelle gestalten sich, wie die von darauf fußenden Pressepublikationen, bis in die jüngere Vergangenheit hinein, problematisch, da nicht unerheblich Propaganda(lügen) eingeflossen sind und lange Zeit Personendaten und Ablaufangaben, zum Schutz Plüschkes und der andere BGS-Beamten, nicht öffentlich erfolgt waren. Erinnert werden muß daran, dass seinerzeit Westbeamte in die DDR entführt wurden, um sie z.B. als Druckmittel einsetzen zu können. Auch jüngere Artikel (Welt) weisen deshalb noch Fehler auf. Fakt ist, die Ostseite wußte lange nicht, wer auf Arnstadt geschossen hatte und beschuldigte wechselweise den von Arnstadt beschossenen BGS-Sicherheitsoffizier Meißner, später auch den Grenzjäger Koch. Die interessierten Ostkreise, so etwa die vom ehemaligen DDR Stasi-Offizier Rechtsanwalt F.O. laut Medienberichten vertretene Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung GRH e.V., ein Verein in welchem ehemalige SED-Funktionäre, DDR-Grenzer und MfS-Mitarbeiter organisiert sind, versuchte noch 1996 gegen den ehemaligen Grenzjäger Koch, wegen angeblich vorsätzlicher Tötung von Rudi Arnstadt, juristisch vorzugehen. Die Idetität Plüschkes war den interessierten Kreisen 1996 immer noch nicht bekannt.

1997 verließ Plüschke die schützende Anonymität, ging in die Medien und schilderte den Vorfall und berichtete auch über jahrelange Ängste, dass die Ostseite Mitglieder seiner Familie hätte entführen können, um letztlich seiner Person damit habhaft werden zu können. Nun ging keine juristische Intervetionen bei der Staatsanwaltschaft mehr ein. Bei Plüschke gingen jetzt Morddrohungen ein, welche, augen- und ohrenscheinlich, aus dem deutschen Osten kamen. Ein Jahr nach seiner öffenlichen Idetifizierung wurde Plüschke, wenige Kilometer von Arnstadts Tötungsort entfernt, mit exakt gleichem Einschuß an der Nasenwurzel auf der Seite des rechten Auges, von einem bis heute Unbekanten erschossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. --95.223.155.78 09:12, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Vorschlag Neuabfassung: (nicht signierter Beitrag von 95.223.155.78 (Diskussion) 13:58, 17. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Leben

Bearbeiten

Plüschke erschoss am 14. August 1962 Rudi Arnstadt, einen Hauptmann der Grenztruppen der DDR. Der damals 23-jährige Plüschke gab bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Fulda an, in einer Notwehrsituation gehandelt zu haben. Das Verfahren gegen ihn wurde im Oktober 1962 eingestellt. Die genauen Umstände des Zwischenfalls sind bis heute umstritten.

Nach Ansicht der DDR-Seite hatte die BGS-Streife, der auch Plüschke angehörte, die Grenzlinie zur DDR überschritten und war an Arnstadt und seinem Begleitposten vorbei geschritten. Darauf hätte der Posten von Rudi Arnstadt, ein Soldat, mit seiner Maschinenpistole einen Warnschuss in die Luft abgegeben. Plüschke soll später in einem Interview angegeben haben, dass er und die beiden anderen BGS-Beamten daraufhin kehrt gemacht und auf Arnstadt geschossen hätten. In einem MDR-Interview bestritt der Begleitposten sowohl, dass Arnstadt geschossen habe, als auch, dass er selbst auf die BGSler gezielt habe.<ref>Rainer Erices und Jan Schönfelder, "Zwei Tote im Kalten Krieg" MDR 13. August 2011.</ref>

Laut westdeutscher Darstellung hat der später erschossene Offizier der Grenztruppen Arnstadt, aus etwa 15 Meter Entfernung, auf den Streifenführer des BGS (BGS-Sicherheitoffizier Meißner) geschossen. Der BGS-Offizier ging darauf hin hinter einem historischen Grenzstein in Deckung, befand sich folglich auf hessischem Gebiet. Arnstadt zielte nun erneut auf den BGS-Offizier, während Plüschke zeitgleich sein Gewehr von der Schulter riss und, noch aus der Hüfte heraus, einen Deutschuß abgab, der Arnstadt zwischen Nasenwurzel und rechtem Auge traf.

Hans Plüschke und der BGS befürchteten Racheversuche seitens der DDR, weswegen seine Identität von den bundesdeutschen Behörden jahrelang geschützt wurde.

Der BGS-Todesschütze wurde in der DDR nachfolgend als Unbekannter in Abwesenheit wegen Mordes zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die DDR-Seite ging dabei zuerst lange Jahre fälschlicher Weise davon aus, dass der BGS-Sicherheitsoffizier Meißner geschossen habe. 1996 wurde dann, aus dem Umfeld der früheren Grenztruppen und der früheren Staatsicherheit der DDR, der BGS-Grenzoberjäger Koch verdächtigt, der Todesschütze gewesen zu sein. Juristische Schritte wurden gegen ihn eingeleitet, um so anwaltlich die Akten der Westseite einsehen zu können.

Um den Jahrestag der Geschehnisse verließ 1997 Plüschke die ihn schützende Anonymität und ging in die Medien, bekannte sich öffentlich der BGS-Schütze gewesen zu sein. Plüschke schilderte seine Notwehrlage und berichtete von seiner jahrelangen Angst, durch die mögliche Enttarnung seiner Person auch seine Familie mit in Gefahr zu bringen.

Es erfolgten nun jedoch keine weiteren juristischen Schritte gegen Plüschke. Bei Plüschke gingen von da ab wiederholt Morddrohungen ein.

Am 15. März 1998 wurde Plüschke, der damals als Taxi-Unternehmer arbeitete, knapp zehn Kilometer von Wiesenfeld (dem Todesort von Rudi Arnstadt) entfernt in der Nähe seines Taxis erschossen aufgefunden.<ref>www.oberhessische-zeitung.de: [3]</ref>

Ort und Art der Tötung (wie bei Arnstadt ein Einschuss über dem rechten Auge) deuten auf eine Verbindung der beiden Vorfälle hin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab es keinen Hinweis, die diese These bisher beweisen konnte. Der Mord wurde bis heute nicht aufgeklärt.

Plüschke hinterließ eine Frau und fünf Kinder. Seine Witwe glaubt an einen Racheakt.<ref>fr-online.de: [4]</ref>] (nicht signierter Beitrag von 95.223.155.78 (Diskussion) 13:58, 17. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Angebliches Urteil gegen Hans Plüschke

Bearbeiten

Immer wieder taucht in dem Artikel der Hinweis auf, dass Plüschke von der DDR in Abwesenheit wegen Mordes zu 25 Jahren Haft verurteilt worden sei. Dies ist ein Gerücht. Es gibt keinerlei Beleg für dieses Urteil. Es gibt auch keine Unterlagen über einen Gerichtsprozess oder eine entsprechende Pressemeldung der DDR. Der Name Plüschke taucht in keiner einzigen DDR-Akte auf. Es handelt sich hier offenbar um ein unausrottbares Gerücht. (nicht signierter Beitrag von 193.22.32.200 (Diskussion) 12:04, 18. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

„Gleichzeitig verurteilte ein DDR-Gericht den Schützen Plüschke zu 25 Jahren Zuchthaus, in Abwesenheit des Angeklagten.“ Zitat aus dem verlinkten Spiegel-Artikel. Das muss bis zum Beweis des Gegenteils als Beleg erst einmal drinbleiben. --Giorgio Michele (Diskussion) 11:57, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Man kann „gegen Unbekannt“ ermitteln, aber nicht verhandeln. Das kann man wiederum gegen „Abwesend“, aber dann hat der abwesende Angeklagte einen Namen. So, wie das hier dargestellt ist, konnte es nicht gewesen sein.--Gloser (Diskussion) 12:13, 26. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Was ist denn das für eine Argumentation?! Ich setze ein Gerücht (auch wenn es im "Spiegel" stand) in die Welt und es behält Gültigkeit, bis es widerlegt wird? - Also nochmals: Der Name Plüschke taucht in keinem einzigen DDR-Dokument auf. Es wurde nicht gegen ihn ermittelt und er wurde auch nicht verurteilt. Natürlich hat die DDR-Seite nach dem Grenzzwischenfall ermittelt. Dabei geriet Hauptmann Meißner ins Visier der DDR-Behörden. Er wurde allerdings nicht in Abwesenheit verurteilt. (nicht signierter Beitrag von 193.22.32.200 (Diskussion) 10:38, 3. Jul 2014 (CEST))

Mein Vorschlag: Bitte nennt Datum, Ort und Aktenzeichen für das angebliche Urteil gegen Plüschke. Das wäre tatsächlich ein Beleg. Alles andere ist ein Gerücht oder gar Propaganda. Mein Gefühl ist: Hier wird der Kalte Krieg weitergeführt. Nur sachlich und nüchtern kann diese Sache geklärt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.50.238.64 (Diskussion) 20:47, 6. Jul 2014 (CEST))

Ich bitte meinen Diskussionsbeitrag vom 26. Jun. 2014 zu beachten! Was Spiegel und Taz schrieben, war Quatsch. Das deutsche Strafrecht kennt keine Verurteilung eines Unbekannten.
Wer hier behauptet, es hätte eine derartige Verurteilung gegeben, muss einen ordentlichen Nachweis aus der wissenschaftlichen Literatur mit Datum, Ort und Aktenzeichen nennen, wie ihn der unbekannte Benutzer oben fordert.--Gloser (Diskussion) 15:19, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Kannst Du das bitte auch im Artikel Rudi Arnstadt entsprechend ändern? --Rita2008 (Diskussion) 18:28, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Textänderungen vom 28. Juli 2023

Bearbeiten

Am 28. Juli 2023 hat der Artikel zehn kleinschrittige Textänderungen erfahren, die zum größten Teil mit Zeitungsartikeln belegt wurden, die älter sind als die angebene Literatur, auf deren Grundlage ich ihn Ende Juli 2015 umfassend überarbeitet und erweitert hatte. Leider sind dadurch auch Fehler und zweifelhafte Informationen in den Text gekommen, die ich jetzt behoben habe:

  • Die Information, Plüschke habe den Rufnamen „Toni“ gehabt, geht auf eine Interpretation eines Zeitungsartikels der Welt vom 17. März 1998 zurück. Der Artikel ist inhaltlich veraltet und wird samt der Info entfernt.
  • Der Sterbeort war Hünfeld. Eine genauere Beschreibung des Tatorts findet sich im Text.
  • Osterloh hatte Strafanzeige erstattet, wie im Nachweis angegeben. Eine Info bei unverändertem Nachweis zu verändern ist unzulässig.
  • Der ermordete Plüsche wurde nicht auf einem Feldweg gefunden, siehe Nachweis. Die Informationen zum Tod Plüschkes habe ich anhand der Literatur korrigiert und ergänzt.--Gloser (Diskussion) 23:43, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten