Diskussion:Hanseatisches Oberlandesgericht
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit
BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 01. Dezember 2021 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. Dezember 2021 - 1 BvR 2708/19 -, Rn. 1-35, http://www.bverfg.de/e/rk20211201_1bvr270819.html) festgestellt, dass der Pressesenat des OLGs "wiederholt" "gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen" verstoßen habe und festgestellt, dass es bei "zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat" "ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen" werde.
Ich halte das für interessant und auch relevant, will aber erst nach zweiten Meinungen fragen. --PhilologistLaGr (Diskussion) 19:50, 13. Feb. 2022 (CET)
- Ich bin kein Jurist, aber das HansOLG ist mir als Hamburger schon öfters negativ aufgefallen - und eigentlich noch nie positiv. Beispiele wären, sicher im thematischen Zusammenhang mit Deinem Beispiel, das Gezerre um eine Satire-Sendung: Die Anstalt#Kontroverse um Medienkritik, wo auch erst der BGH einen drüber geben musste; oder die unsägliche Entscheidung des Gerichts damals beim Volksentscheid (75 % gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser), die in letzter Konsequenz etas so ging: dass das Volk ja gerne eine Privatisierung untersagen könne (nach monatelangem bürokratischem Vorlauf und Mobilisierung), dass aber jede Woche genauso legitim die Hamburger Bürgerschaft ganz unbürokratisch zusammenkommen könne, um die Entscheidung des Volksentscheids einfach wieder umzukippen ... ist ihnen doch egal, dass das gegen den Sinn und Geist von Volksgesetzgebung verstößt und dass das Gericht so eine Waffenungleichheit auch noch für sakrosankt erklärt. Das hat damals schon für gehörige Empörung unter den Aktivist*innen gesorgt. Wundere mich, ehrlich gesagt, schon ein bissschen, dass hier keine Kritik steht. Ist meiner Meinung nach ein Vorreiter für postdemokratische, ohnmächtig machende und entmutigende Verhältnisse, die den Status quo ungebührlich stützen. Aber: Ich bin ja nur juristisch ungebildeter Laie und verstehe (als promovierter Akademiker) eben nichts von diesen Dingen - obwohl sie mich selbst massiv mitbetreffen. Das muss man wohl den richtigen Expert*innen überlassen. Post-Demokratie, eben. -- marilyn.hanson (Diskussion) 21:07, 28. Feb. 2022 (CET)
Theodor Thomsen
Bearbeiten1927 verstarb in Lübeck 86jährig der obige Senatspräsident a. D. Es heißt er sei es geworden und 70jährig, d. h. 1911 in den Ruhestand getreten sei... Kann jemand Licht in mein Dunkel bringen? --1970gemini (Diskussion) 17:31, 19. Okt. 2024 (CEST)