Diskussion:Hartz IV

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Chianti in Abschnitt Begriffsklärung statt Redirect
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Umleitung entfernt

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Diskussion siehe Diskussion:Hartz-Konzept#Umleitung_Hartz_IV_-.3E_ALG_II. 55555555551 19:05, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten

macht es Sinn, dass "Hartz 4" woanders hin leitet als "Hartz IV"? 85.197.20.96 22:50, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Begriffsklärung statt Redirect

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„Hartz IV“ muss auf drei Artikel geleitet werden mit folgendem Text:

Der Begriff Hartz IV bezeichnet die 4. Phase der von der sogenannten Hartz-Kommission vorgeschlagenen und 2005 durchgeführten Maßnahmen von Arbeitsmarkt-Korrekturen. Siehe Hartz-Konzept#Hartz IV.

Hartz IV wird umgangssprachlich synonym für das Arbeitslosengeld II verwendet. Es ist jedoch ein umfassenderer Begriff, der das

  • Arbeitslosengeld II

und das für Angehörige von Arbeitslosen (z. B. Kinder) gezahlte

  • Sozialgeld

beinhaltet. ((Begriffsklärung))

Das Lemma Hartz 4 muss auf diese BKL geführt werden. (Wegen IP-Sperrre kann ich das nicht selbst ausführen.) --129.70.6.180 11:30, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Nun kannst du. −Sargoth 02:04, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Leider falsch gemäß WP:BKL II. "Das Arbeitslosengeld II (kurz Alg II oder ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV) ..." steht gleich am Anfang von Arbeitslosengeld II. Somit gehört dort die WL hin. Außerdem ist der Eintrag "die so genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, siehe Zweites Buch Sozialgesetzbuch" völliger Unsinn, denn im BKH auf ALG II steht "Dieser Artikel behandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende".--Chianti (Diskussion) 11:23, 5. Aug. 2019 (CEST)Beantworten