Diskussion:Hausberufung/Archiv
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 138.246.2.199 in Abschnitt Hausberufung nach zweijähriger externer wissenschaftlicher Tätigkeit doch möglich?
Häufigkeit von Hausberufungen in .at
Für "oft" wäre IMHO eine Quelle notwendig. Zur Erklärung des Lemmas "Hausberufung" ist der Satz angesichts der Knappheit des Artikels entbehrlich. --pep 18:29, 22. Nov. 2009 (CET)
- Da ist eh alles in bewegung: http://www.academics.de/wissenschaft/hausberufung_35944.html -- Brainswiffer 19:55, 2. Okt. 2010 (CEST)
Hausberufung nach zweijähriger externer wissenschaftlicher Tätigkeit doch möglich?
Ich habe hier gelesen, dass eine Hausberufung unter gewissen Umständen durchaus möglich sein kann, doch weiß ich nicht, wie sehr man dieser Quelle vertrauen kann.
Am Besten stelle ich einfach einmal einen kurzen fiktiven Sachverhalt dar.
- Fall: Peter Mayer hat an der Universität A studiert und auch promoviert. Zur Habitiliation geht er an die Universität B.
- Dürfte er nach seiner Habitilation an der Universität B an der Universität A als Professor arbeiten, vorausgesetzt die Universität A beruft ihn?
- Nach seiner Habitilation dürfte er nicht durch eine Hausberufung an der Universität B zum Professor berufen werden, oder?
- Dürfte er nach seiner Habitilation an der Universität B an der Universität A als Professor arbeiten, vorausgesetzt die Universität A beruft ihn?
- Fall: Peter Mayer hat an der Universität A studiert und auch promoviert. Zur Habitilation bleibt er an der Universität A.
- Dürfte er, nachdem er mindestens zwei Jahre lang seine wissenschaftliche Arbeit extern, beispielsweise an der Universität B, verrichtet hat, von der Universität A zum Professor berufen werden, oder bleibt ihm eine Professur bei der Universität A auf Lebzeiten verwährt? Sollte er sich in solch einem Falle lieber entscheiden an einer anderen Universität, z.B. Universität B, zu habilitieren, um dann zu Universität A zurückkehren zu können?