Diskussion:Haushaltshilfe (Sozialleistung)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Liliana-60 in Abschnitt Rechtsgrundlage Sozialhilfe

Zuzahlung bei § 199 RVO

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Ich habe zwei Edits rückgängig gemacht, die sich auf die Zuzahlungsregelung bei der Haushaltshilfe nach § 199 RVO beziehen. Da im Wortlaut des Gesetzestextes keine Zuzahlung erwähnt wird, kann diese mangels Rechtsgrundlage auch nicht verlangt werden. Im Gemeinsamen Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 23. Februar 2005 wird unter Punkt 5.3 auch hierauf hingewiesen.

Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung von einer Zuzahlung absehen, bezieht sich dies auf die Zuzahlungsregelung nach § 38 SGB V.

--Putput 11:44, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

§199 RVO entfallen, aber noch im Artikel genannt

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Hi. Mir fällt auf, dass es den §199 RVO gar nicht mehr gibt. Ist der ins SGB gewandert? Zumindest benötigt der Artikel ein Update. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 19:57, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundlage Sozialhilfe

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Die Rechtsgrundlage für die „kleine Haushaltshilfe“ beim Sozialhilfeträger scheint nicht zu stimmen. Zitat:

§ 28 SGB XII Ermittlung der Regelbedarfe
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt.

Der Paragraf scheint mit dem Thema Haushaltshilfe nichts zu tun zu haben, es gibt auch keinen Satz 2 im ersten Absatz … Der Abschnitt müsste daher angepasst werden – oder habe ich einen Denkfehler? --Dannys9 (Diskussion) 15:19, 12. Feb. 2015 (CET)Beantworten

erledigtErledigt -- Liliana 22:25, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten