Diskussion:Heilbad
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Schofför in Abschnitt Deutschlandlastig
Deutschlandlastig
BearbeitenIn der Einleitung steht «im deutschsprachigen Raum». Gilt das wirklich auch für Österreich, die Schweiz, Südtirol usw.? Die Fussnoten bestehen jedenfalls alle aus deutschen Quellen. Gruss --Schofför (Diskussion) 00:48, 25. Nov. 2014 (CET)
- Österreich: im Prinzip ja, geregelt durch Landesrecht (bspw. Oö. Heilvorkommen- und Kurortegesetz § 10 oder Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz § 13 usw.) Schweiz: eher nicht; da bezieht sich der Begriff auf die eigentlichen Bäder, nicht die Ortschaften (vgl. Begriff "Heilbad" in diesen Verfügungen). Südtirol wohl auch eher nur die Bäder an sich (und sei es als Übersetzung von stazione termale oder ...acque termali curative). Und naja, "im deutschen Sprachraum" heißt ja auch nicht "im gesamten deutschen Sprachraum". Kann ja ggf. umformuliert/präzisiert werden. --AMGA (d) 01:31, 25. Nov. 2014 (CET)
- Ui, das ging aber schnell ;-) Danke für diese Infos. Gruss --Schofför (Diskussion) 01:36, 25. Nov. 2014 (CET)