Diskussion:Heinrich Pommerenke

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Erkrankung

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Wurde lt. Artikel zum Gefängnis Bruchsal im Februar 2008 entlassen... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.149.205.213 (DiskussionBeiträge) 12:49, 24. Nov. 2008)

Vgl. hier im Artikel Fußnote 3. Aus Bruchsal wurde Pommerenke bereits Ende 2006 in ein anderes Gefängnis verlegt; freigelassen wurde er bislang nicht. --bvo66 02:11, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Update Dez. 2008: Haftverlegung auf Intensivstation

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Sieht wohl so aus, dass er es nicht mehr lange macht: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1904472

Das mit der Therapie im Text würde ich ändern - die wurde abgebrochen nach 3/4 Jahr.

Eingebaut. --bvo66 01:45, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Laut BILD.de ist der Mann Samstag gestorben.

Änderungsvorschlag

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Seit 1959 inhaftiert, war er der am längsten am Stück einsitzende Häftling der Bundesrepublik Deutschland.

In der JVA Aachen sitzt ein gewisser Hubert Niemann seit 55 Jahren im Gefängnis (Stand 03/2009) also länger als Pommerenke. Allerdings haben sich die Jahre durch mehrere Straftaten aufaddiert (immer wenn Niemann entlassen wurde, beging er sehr schnell eine schwere Straftat und wurde wieder zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt). siehe u.a.: http://www.jurablogs.com/de/hubert-niemann-sass-53-jahre-im-knast (nicht signierter Beitrag von 77.21.242.230 (Diskussion | Beiträge) 1:00, 4. Mär. 2009 (CET))

Da waren drei Unterbrechungen seit 1953, siehe http://log.handakte.de/6828/hubert-niemann-sas-53-jahre-im-knast/, er sitzt also insgesamt 53 Jahre. --vorläufig wieder da: gg 08:11, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Urteil des Bundesverfassungsgericht

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1995 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass er seine Strafe inzwischen verbüßt hat. Das Urteil wird hier nicht erwähnt. --Braunbaer 19:20, 22. Mai 2009 (CEST)Beantworten

So hat das Bundesverfassungsgericht das keineswegs gesagt. Das würde es auch nicht sagen - die Frage, ob die Strafe verbüßt ist oder nicht, ist keine verfassungsrechtliche Frage und fällt daher nicht in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, sondern des jeweiligen Fachgerichts. Stattdessen hat es verfassungsrechtliche Grundsätze formuliert, die die Fachgerichte bei ihren Entscheidungen zugrundelegen müssen, aber es hat keineswegs konkret für den Fall Pommerenke angeordnet, dass er entlassen werden müsste. Link. SchnitteUK (Diskussion) 20:19, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Tathergang widersprüchlich

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" Im Zug ermordete er die ... Klimek durch einen Messerstich ..., warf ihre Leiche ... aus dem fahrenden Zug und betätigte anschließend die Notbremse... Pommerenke stieg aus, ging zur Leiche seines Opfers zurück und schleifte sie zu einem nahegelegenen Feldweg, wo er sich an der Toten verging." In der betreffenden Folge der Sendung "Die großen Kriminalfälle" wurde es anders dargestellt: Er warf sein Opfer durch die zuvor geöffnete Zugtür, nachdem sein Opfer die Toilette verließ. Er zog die Notbremse, suchte, fand und tötete die zwar schwerverletzte aber noch lebende Frau und verging sich an der Leiche. Gruß 89.15.214.180 22:44, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

In der Fernsehdokumentation "Die großen Kriminalfälle - Der Frauenmörder Heinrich Pommerenke" (Link: http://www.youtube.com/watch?v=FeWhTjsBcLo) wird die Tat folgendermassen beschrieben..er folgt ihr auf die Toilette, öffnet die Zugtür.... und schleudert die junge Frau auf dem Rückweg heraus, zieht dann die Notbremse, und vergewaltigt und erdolcht die Schwerverletzte am Bahndamm..in welcher Reihenfolge, ist mir nicht mehr in Erinnerung--Markoz (Diskussion) 19:05, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
In allen Artikeln, die ich im Netz gefunden habe, wird geschildert, dass Pommerenke die Frau nach dem Stoß aus dem Zug erstochen habe und sich anschließend an ihr vergangen habe. Ich habe den Text deshalb entsprechend angepasst. Kennt jemand die angegebene Quelle „Hiess/Lunzer ... (nach den Originalakten)“? --Janjonas (Diskussion) 21:32, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Die Fachliteratur ist schon länger im Artikel nachgewiesen (siehe LitVerzeichnis), habe eine weitere Fußnote noch eingebaut & die vorherigen Edits entsprechend revertiert. Hiess/Lunzer werten die damaligen gerichtsmedizinischen Befunde detailliert aus (mit Nachweisen versehen), insofern ist dieser ungleich präziseren Darstellung der Vorzug vor Zeitungsartikeln oder Fernsehdokumentationen zu geben. Gruß, --bvo66 (Diskussion) 21:42, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Die Fachliteratur schreibt ausweislich, der Täter habe die Frau noch im Zug erstochen? -- – Simplicius Hi… ho… Diderot! 08:14, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

DDR

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Er hat schon als Jugendlicher in der DDR zwei 10-Jährige Mädchen vergewaltigt. --78.54.145.19 11:02, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleich zur Haftzeit von Christian Klar

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Wieso wurde das komplett revertiert? Ich finde den Vergleich nicht uninteressant. Aber selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass dies nichts mit dem Artikel Pommerenke zu tun hat, wieso wurde dann der Link zum Artikel über seinen Tod gelöscht? --mirer 14:27, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Was soll dieser Vergleich bringen? Man kann natürlich Äpfel mit Birnen vergleichen, aber enzyklopädisch ist das nicht.
Und zum gelöschten Artikel: Welchen Mehrwert bot er dem Leser? Welche Infos waren dort zu finden, die nicht schon entweder im Artikel oder in einem der schon vorhandenen Weblinks zu finden sind?--Squarerigger 14:30, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Man findet dort mehr zur Strafe, Haftzeit, Jugendbekanntschaften, Mithäftlingen, Krankheit, Therapien und Tod. --mirer 14:35, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Wenn was Relevantes drinsteht, bau es in den Artikel ein - wenn nicht, dann ist auch der Link eher irrelevant.--Squarerigger 14:50, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Warten wir einfach mal, ob es sonst noch jemand so sieht. Mein Herz hängt auch nicht dran - dachte nur, dass wäre vielleicht aus Versehen mitgelöscht worden. --mirer 14:56, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich bin bei Weblinks ein bekennender Freund von "Weniger ist mehr!" - und beim Pommerenke-Artikel tummeln sich halt schon sehr viele...--Squarerigger 15:00, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Namen der Opfer

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Meines Erachtens gehören die Namen der Opfer nicht in den Artikel. Solche Angaben haben keinerlei wissenschaftliche Bedeutung und stellen eine Demütigung für die Opferfamilien dar. (nicht signierter Beitrag von 87.180.45.205 (Diskussion) 09:40, 11. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Damit nicht alle suchen müssen, die Richtlinien dazu finden sich u.a. hier: Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Straftaten. Inwiefern die hier erfüllt oder nicht erfüllt sind, vermag ich nicht zu sagen. --mirer (Diskussion) 22:54, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ort der Festnahme

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hier steht im Abschnitt "Chronologie der Gewalttaten und Fahndung 1959": "...noch am selben Tag wurde Pommerenke in Hornberg erkannt und konnte auf dem Bahnhofsvorplatz festgenommen werden." Im Buch "Das Gesicht des Todes" von Toni Feller wird der Ort der Festnahme wie folgt beschrieben:

".Schon nach kurzer Zeit und noch am selben Tage ['als der Schneider den Fund des Gewehrs der Polizei meldete' Anmerkung] konnte Pommerenke ausgerechnet in dem Friseursalon festgenommen werden, in dem ehemals sein zweites Mordopfer, die 18-jährige Gabriele Stock, gearbeitet hatte."

Nachzulesen hier: http://books.google.de/books?id=mGGlilPTAdIC&pg=PT262&dq=Gabriele+Stock+pommerenke+friseursalon&hl=de&sa=X&ei=cGuSUrOJOM6qhQe5xoEo&ved=0CDUQ6AEwAA#v=onepage&q=Gabriele%20Stock%20pommerenke%20friseursalon&f=false (nicht signierter Beitrag von 178.26.113.121 (Diskussion) 22:12, 24. Nov. 2013 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 22:33, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten