Diskussion:Heiratsstrafe

Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Esistzehnvorsieben in Abschnitt Heiratsbonus erwähnen

Schweizlastig/Überarbeiten

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Da bin ich ja neugierug, in welchen anderen (deutschsprachigen?) Ländern es eine "Heiratsstrafe" gibt. Mir ist der Begriff bisher nur in der Schweiz begegnet und ich frage mich, was daran schweizlastig sein soll. Noch was, gibt es eigentlich auch eine Deutschlandlastig-Markierung? Die könnte man bei vielen Artikeln gut gebrauchen. --Brian 09:14, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Mit schweizlastig meinte ich eben, dass der Artikel nur die Situation in der Schweiz beschreibt. Dass es sowas in anderen (deutschsprachigen) Ländern gibt, glaube ich nicht (aber kA). Sofern es soetwas nur in der Schweiz gibt, rechtfertigtigen die paar Sätze mMn keinen Artikel. Wenn also niemand vorhat, ihn umfangreich zu ergänzen, sollte er in einen anderen, allgemeiner gehaltenen Artikel integriert werden. Aber in welchen?
Am Anfang steht steuerlich schlechter gestellt, danach bezieht es sich aber auf die Rente, was in meinen (Laien-)Augen nicht das Gleiche ist. Müssen verheiratete Paare tatsächlich auch mehr Steuern zahlen als unverheiratete?
Falls es sich wirklich nur auf die Rente bezieht, würde ich das lieber in Alters- und Hinterlassenenversicherung einbauen. --Heiko 09:30, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Der Hinweis schweizlastig war also nur als Erklärung zum Hinweis Überarbeiten gedacht, weil ich zu faul war, das hier auf der Diskussionsseite zu vermerken (Schande über mich) --Heiko 09:36, 13. Jul. 2008 (CEST) Beantworten
Leider ist es tatsächlich so, dass Ehepaare in der Schweiz steuerlich schlechter gestellt sind, als Konkubinatspaare (bevor du fragst, die nennt man hier wirklich so ;-)). Die politische Diskussion darüber, wie man das ändern könnte, geht schon lange, deshalb ist das Thema durchasu relevant. Ob es einen eigenen Artikel braucht, darüber bin ich hin und hergerissen. An sich könnte er gut ausgebaut werden, da die Situation siche rin jedem Kanton ein bisschen anders ist ... --Brian 13:03, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Hm, dann muss der Artikel aber noch massiv ausgebaut werden. Hoffentlich findet sich jemand, der sich damit auskennt (Baustein schweizlastig entfernt) --Heiko 13:23, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Es müsste im Artikel auch stehen, ob beide Ehepartner auch einbezahlt haben ... --Geheimer 17:42, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Auch wenn das ein schweizbezogener Artikel ist sollte in dem geklärt werden was "Konkorbinatspaare" sind. Sind das jetzt einfach Paare ohne ehe, oder eingetragene Lebenspartnerschaften oder was ist das? ss und ß differentierung in allen Ehren, aber ein Deutschland-Deutscher sollte schon verstehen können worum es geht :-) Grüzli --StudentG 00:43, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Verweis auf Konkubinat#Wortbedeutung_in_der_Schweiz eingefügt. --Dwz3000 (Diskussion) 15:33, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich schlage vor den steuerlichen Teil in Einkommenssteuer (Schweiz) und den AHV-Teil in Alters- und Hinterlassenenversicherung zu integrieren. Wenn mich die Schaffenslust überkommen sollte, würde ich das in der nächsten Zeit einmal versuchen. Ansonsten: Freiwillige vor. :) --Dwz3000 (Diskussion) 15:24, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

konkrete beispielzahlen?

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Weiss jemand konkrete besispielzahlen / typische konstellationen, in denen diese "Heiratsstrafe" manifest wird? Oder vielleicht einen link oder verweis auf eine andere stelle im netz, die das behandelt? Im aktuellen artikel wird nur davon geredet, dass es eine ungerechtigkeit gibt, aber nicht durch welches wirken sie nachvollziehbar zustande kommt. (nicht signierter Beitrag von 46.126.181.133 (Diskussion) 23:17, 4. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Heiratsbonus erwähnen

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Meiner Meinung nach sollte ein Artikel über die sogenannte Heiratsstrafe in der Schweiz auch erwähnen, dass Verheiratete prinzipiell einmal steuerlich belohnt und nicht bestraft werden. D.h. der Steuertarif für Verheiratete ist deutlich geringer als jener für ledige Einzelpersonen. Diese "Heiratsbelohnung" kehrt sich nur unter bestimmten Bedingungen in eine "Strafe" um, nämlich dann wenn das gemeinsame Einkommen der Ehepaare so hoch ist, dass die steuerliche Progression die "Vergünstigung" des Verheiratetentarifs wieder auffrisst (wobei auch dies etwas vereinfacht dargestellt ist, denn es kommt nicht nur auf die Höhe des gemeinsamen Einkommens an, sondern insbesondere auch darauf, wie unterschiedlich die Ehepartner zum gemeinsamen Einkommen beitragen). Tatsache ist also, dass viele Ehepaare durch die Heirat deutlich Steuern sparen. Eine nicht unwesentliche Information, wenn darüber debattiert wird, wie man diese Sache fairer gestalten könnte --B00nish w4rs (Diskussion) 08:56, 16. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Hier steht, er sei häufiger als die Strafe. Aber wenn die Rente von Verheirateten generell gekürzt wird (auf 150 % von den 200 % die ein unverheiratetes Paar hätte), wie kann das dann sein? --2A0A:A541:C542:0:385B:5914:2BD7:C19E 12:26, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten
@2A0A:A541:C542:0:385B:5914:2BD7:C19E Steht ja (jetzt) drin: Unverheiratete Paare bekommen kein Hinterbliebenenrente, verheiratete schon. Das macht wg traditionellem Altersunterschied und unterschiedlichen Sterblichkeiten einen ziemlich großen Unterschied und muss daher in die Rente eingepreist bzw herausgerechnet werden. --Esistzehnvorsieben (Diskussion) 13:34, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten